Behandelter Abschnitt 4Mo 5,5-10
Verse 5–10 | Erstattung bei Schuld
5 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 6 Rede zu den Kindern Israel: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine von allen Sünden der Menschen tun, so dass sie eine Untreue gegen den HERRN begehen, und diese Seele sich verschuldet, 7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben; und der Täter soll seine Schuld erstatten nach ihrer vollen Summe und soll ein Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat. 8 Und wenn der Mann keinen Blutsverwandten hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so soll die Schuld, die dem HERRN erstattet wird, dem Priester gehören außer dem Widder der Versöhnung, womit man Sühnung für ihn tut. 9 Und jedes Hebopfer von allen heiligen [Dingen] der Kinder Israel, die sie dem Priester darbringen, soll ihm gehören. 10 Ja, ihm sollen die heiligen [Dinge] eines jeden gehören; was jemand dem Priester gibt, soll ihm gehören.
Die Unreinheit der vorherigen Verse deutet mehr einen Zustand der Verunreinigung an, der auf ein Leben in der Sünde angewendet werden kann. Unrein wird jemand auch, der einmal sündigt, was anwendbar ist auf ein Fallen in Sünde, indem man „von einem Fehltritt übereilt würde“ (Gal 6,1). In einem solchen Fall soll ein Bekenntnis erfolgen. Aber nicht nur das: Es soll auch eine Wiedergutmachung gegenüber dem Betroffenen erfolgen. Siehe dazu die Betrachtung des Schuldopfers von 3. Mose 5,14 - 6,7.
Es genügt bei Gott nicht, wenn nur die Schuld vergütet wird. Es soll dem, dem etwas angetan worden ist, etwas extra geboten werden. Der Herr Jesus hat das vollkommen getan. Gott ist entehrt. Der Herr Jesus hat nicht nur die Schuld weggetan, sondern außerdem Gott über die Maßen verherrlicht. Hier finden wir die positive Seite im Handeln mit der Sünde. Es kommt etwas zum Vorschein, das zur Verherrlichung Gottes ist.
Hier wird dem, was in 3. Mose 5 und 6 über das Schuldopfer gesagt wird, noch etwas hinzugefügt. Eine Schuld kann nicht unerledigt bleiben. Eine unerledigte Schuld stört die Gemeinschaft und den Frieden in der Gemeinde. Um das vorzubeugen, soll eine Schuld immer vergütet werden. Wenn eine Schuld nicht mehr gutgemacht werden kann, wenn z. B. der Benachteiligte verstorben ist, so soll der Schuldige zu einem Familienmitglied der benachteiligten Person gehen. Gibt es die auch nicht, soll er mit seinem Bekenntnis und dem Schadenersatz zu dem Priester gehen.
Der Priester ist das Bild eines geistlichen Gläubigen, bei dem der Schuldner die Last seines Herzens loswerden kann, wenn der Benachteiligte nicht mehr da ist. Das ist für den „Priester“ keine leichte Aufgabe. Ein solcher Gläubiger wird dafür von dem Herrn und den Mitgläubigen auch entsprechend gewürdigt werden.