Behandelter Abschnitt Hes 48,20-22
Verse 20–22 | Das heilige Hebopfer
20 Das ganze Hebopfer soll 25000 mal 25000 [Ruten] sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt. 21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 [Ruten] des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und nach Westen längs der 25000 zur Westgrenze hin, gleichlaufend mit den Stammesanteilen, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein. 22 Und vom Eigentum der Leviten und vom Eigentum der Stadt ab, [die] in der Mitte dessen [liegen], was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
Das Gebiet des heiligen Quadrats von 25000 mal 25000 Ellen enthält die drei Streifen, die in den vorherigen Versen erwähnt wurden: für die Priester (10000 Ellen), für die Leviten (10000 Ellen) und für die Stadt (5000 Ellen). Weil es heißt, dass das Gebiet der Stadt „gewöhnliches [Land]“ ist
(Vers 15; vgl. Hes 42,20), wird hier mit Nachdruck gesagt, dass die Stadt und das Gebiet der Stadt zum „heiligen Hebopfer“ gehören (Vers 20).
Es gibt ein weiteres Gebiet im Westen und einen Bereich im Osten des heiligen Quadrats, der als Hebeopfer für den HERRN bestimmt ist (Vers 21). Diese beiden Gebiete sind für den Fürsten bestimmt. Das Hebopfer und das Tempelheiligtum liegen zwischen den beiden Gebieten des Fürsten, was seine direkte Beteiligung zeigt.
Das Gebiet „des Eigentums der Leviten und des Eigentums der Stadt“ ist ebenfalls dem Gebiet des Fürsten zugeordnet. Es heißt, es liegt „in der Mitte dessen, was dem Fürsten gehört“ (Vers 22). Dies deutet darauf hin, dass es eine enge Verbindung zwischen dem Gebiet des Fürsten und dem der Leviten und des Volkes gibt.