Vers 37 | Diebstahl eines Tieres
37 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh und es schlachtet oder es verkauft, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen, und vier Stück Kleinvieh für das Stück.
Bei Diebstahl – es handelt sich in diesem Vers um die Anwendung des achten Gebots (2Mo 20,15) – wird jeder Fall einzeln beschrieben. Die Verordnungen sind sehr unterschiedlich. Bei Diebstahl, Schlachtung oder Weiterverkauf muss das Rind bzw. Schaf fünfbzw. vierfach (2Sam 12,6; Lk 19,8) erstattet werden. Wenn das Tier noch lebend im Besitz des Diebes war, soll dieser es doppelt erstatten.
Wir sehen hier, dass Diebstahl einen nicht reicher, sondern ärmer macht. Unrechtmäßiger Gewinn heißt Verlust des eigenen Besitzes. Dies kann man auch geistlich sehen. Jeder Mensch, der lebt, um von den Menschen verehrt zu werden, stiehlt die Ehre Gottes, dem alle Ehre gebührt. Wer aber lebt, um von Menschen verehrt zu werden, wird seine Menschenwürde verlieren.