Behandelter Abschnitt 2Mo 21,18-27
Verse 18–27 | Strafen für körperliche Verletzungen
Und wenn Männer streiten, und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig – 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stab umhergeht, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock schlägt, dass er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewiss gerächt werden; 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage [am Leben] bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich zanken und stoßen eine schwangere Frau [so], dass sie gebiert, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewiss mit Geld gestraft werden, je nachdem der Ehemann der Frau ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Schiedsrichter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und wenn jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und es zerstört, so soll er ihn frei entlassen für sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen für seinen Zahn.
Das Zufügen von Körperverletzungen steht in Verbindung mit dem sechsten Gebot (Verse 18.19; 2Mo 20,13). Ein Streit eskaliert. Es gibt keinen Toten, wohl aber Verwundete. Der Verwundete kann eine Weile nicht arbeiten. Die erzwungene Ruhezeit soll vergütet werden. Eine weitere Strafe wird nicht auferlegt, wenn der Verwundete sich soweit erholt hat, dass er wieder gehen kann, wenn nötig mithilfe eines Stocks.
Wenn ein Knecht oder eine Magd von dem Besitzer so schwer geschlagen wird, dass der Betreffende stirbt, soll der Besitzer dafür büßen (Verse 20.21). Er hat jemandem das Leben genommen, was niemand zusteht. Wenn der Knecht nicht unmittelbar zu Tode kommt, muss der Besitzer nicht bestraft werden. Seine Strafe ist dann der Verlust des Knechtes. Ein christlicher Herr soll seinen Knecht nicht schlagen. Er wird angehalten, dass er noch nicht einmal drohen soll (Eph 6,9; vgl. Hiob 31,13-15).
Möglicherweise ist die Lage in Vers 22 so, dass die (schwangere) Frau eines der streitenden Ehemänner eingreifen will. Sie bekommt einen Stoß, woraufhin eine Fehlgeburt erfolgt. Dem Mann, der das verursacht hat, soll eine Strafe auferlegt werden, die durch den Ehemann der Frau festgelegt und von den Richtern bestätigt werden muss.
Wenn aber Schaden (Vers 23) an der Frau oder an dem Kind geschieht, dann soll die Todesstrafe ausgeführt werden. Wir sehen hier, dass das Töten eines ungeborenen Lebens (heutzutage: Abtreibung) von Gott als das Zufügen eines Schaden gesehen wird, worauf die Todesstrafe steht.
In geistlicher Anwendung kann ein Streit zur Folge haben, dass geistliches Leben, das im Entstehen ist, erstickt wird. Wie viel geistlicher Schaden ist schon durch Streit zwischen Gläubigen entstanden!
In den Versen 24 und 25 wird die Regel „Leben um Leben“ (Vers 23) weiter ausgearbeitet. Wir finden hier den Kerngedanken des Gesetzes: Die Vergeltung steht im Vordergrund, das Heimzahlen mit gleicher Münze; ein absolut gerechter Grundsatz. Wenn Gott nach dem Grundsatz „Leben um Leben“ im Hinblick auf den Tod seines Sohnes gehandelt hätte, so wären alle Menschen vernichtet worden. Aber gerade an der Stelle der größten Missetat bat der Herr Jesus: „Vater, vergib ihnen“ (Lk 23,34).
Der Herr Jesus spricht auch von dem Gesetz der Vergeltung, vertieft es aber (Mt 5,38.39). Was das Gesetz fordert, ist immer gerecht. Darum ist „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ richtig, wobei man nicht vergessen darf, dass es von einem Gericht ausgeführt werden soll und nicht in einer Sphäre persönlicher Vergeltung. Das hatten die Jünger als treue Juden gehört.
Aber die Gnade geht viel weiter. Darauf verweist der Herr mit seinem: „Ich aber sage euch.“ In dem, was Er sagt, zeigt Er den Geist, in dem seine Jünger handeln sollen, so wie Er selbst das vollkommen getan hat. Das heißt, dass wir uns nicht gegen einen bösen Nächsten wehren sollen, und dass wir uns nicht nur ein bisschen, sondern tief erniedrigen lassen.
Das eben Gesagte ist wichtig in Situationen, in denen man uns ungerecht behandelt. Dann sollten wir in der Nachfolge Christi, diese Gesinnung zeigen. Wenn wir aber selber Unrecht getan haben, müssen wir damit rechnen, dass wir auf irgendeine Weise das Unrecht, dass wir getan haben, zurückbekommen werden (Kol 3,25; Gal 6,8).
Gott sorgt auch für das Recht der Knechte (Verse 26.27). Wenn der Besitzer das Auge oder den Zahn seines Knechtes so beschädigt, dass es bzw. er nicht mehr genutzt werden kann, soll der Besitzer seinen Knecht freilassen. Der Besitzer verliert dadurch die Arbeitskraft seines Knechtes und soll diesen ersetzen, was wiederum Geld kostet. Der Knecht hat etwas gewonnen. Er hat seine Freiheit wiedererlangt. Er ist aber auch deutlich geschädigt. Sein Sehvermögen ist beeinträchtigt oder das Essen seiner Nahrung ist nicht mehr so einfach wie früher.