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Vers 17 | Wer Vater oder Mutter flucht
Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewiss getötet werden.
Es wird nun die Übertretung des fünften Gebotes (2Mo 20,12) thematisiert, die sich hier nicht wie in Vers 15 als körperliche Gewalt zeigt, sondern als schändliches Reden über die Eltern. Auch dieses Verbrechen soll mit der Todesstrafe geahndet werden.
Kinder, die durch Tat oder Wort ihre Eltern misshandeln, sind sehr tief gesunken in ihren Gefühlen und missachten die meist elementare Beziehung, die Gott in der Schöpfung den Menschen gegeben hat.