Vor allem aber, meine Brüder, schwört nicht, weder bei dem Himmel noch bei der Erde, noch mit irgendeinem anderen Eid; es sei aber euer Ja ja, und euer Nein nein, damit ihr nicht unter Gericht fallt: Noch einmal geht es um das Reden des Gläubigen. Die Zunge kann viel Unheil anrichten (3,1–12; 5,9). Das Schwören ist hier ein Mittel, mangelnde Glaubwürdigkeit wettzumachen. Siehe auch die Worte des Herrn Jesus in der Bergpredigt (Mt 5,34-35). Die Juden vermieden es, den Namen Gottes zu nennen, stattdessen schworen sie beim Himmel oder bei der Erde (vgl. Mt 23,16-22).
Mit irgendeinem anderen Eid: Es geht hierbei nicht um das Ablegen eines Eides vor Gericht oder bei einer öffentlichen Dienststelle. Den Eid hat der Herr selbst abgelegt (Mt 26,63-64). Auch Gott hat geschworen (Heb 6,17). Das Gesetz verpflichtete dazu (3Mo 5,21; Spr 29,24; 1Kön 8,31).
Es war üblich, religiöse Eide zur Bestätigung alltäglicher Reden zu geben, neben der Praxis, den Namen des Herrn in tagtäglichen Dingen zu entheiligen (WK).
Damit ihr nicht unter Gericht fallt: Gericht bedeutet hier, dass Gott uns in seinen Regierungswegen mit Zucht begegnet. Die folgenden Verse sind ein Beispiel für Gottes züchtigende Hand. Besser als Schwören ist Beten.