Denn das Gericht wird ohne Barmherzigkeit sein gegen den, der keine Barmherzigkeit geübt hat. Die Barmherzigkeit rühmt sich gegen das Gericht {o. triumphiert über das Gericht}: Barmherzigkeit ist ein Charakterzug Gottes (2Mo 34,6; Jona 4,2; Heb 2,17; Jak 5,11; Lk 1,78; Eph 2,4; 1Pet 1,17). Es ist das innige Mitgefühl des Herzens Gottes zu seinen Geschöpfen, die sich in elenden Umständen befinden. Wo Barmherzigkeit geübt wird, triumphiert sie über das Gericht (Mt 5,7). Auf uns angewandt, tritt in der Barmherzigkeit insbesondere das Wesen der Liebe zutage. Wären wir barmherzig, würden wir andere nicht richten. Wir selbst fallen dann nicht unter das Gericht.
Barmherzigkeit [ejlewς] das Zerschneiden [des Herzens]; Gräz.: das Gefühl, die Rührung, wenn man das (unverschuldete) Leid eines anderen sieht, vermischt mit der Furcht, dass es einen selbst treffen könnte; in der Rechtssprache ist es das abschließende Plädoyer des Angeklagten, mit dem er versucht, das Mitleid des Richters zu erregen. LXX: im Sinne von: Gunst, Güte, Gnade (1Mo 24,12; Hiob 6:14; Dan 1,9 u. a.).
I.) das Erbarmen – 1) das Mitleid, die Barmherzigkeit (mit jemandem): (1a) Menschen gegenüber Menschen (Mt 9,13; Lk 10,37 u. a.); (1b) von Gott (in Christus) Menschen gegenüber (Lk 1,58 u. a.); (1c) von Christus gegenüber Menschen (Jud 1,21).