Einleitung
Man kann die Bereiche des Lebens in drei Aspekte unterteilen, die alle drei in den Kapiteln 5–7 vorkommen:
der Bereich der Versammlung, unsere kollektive Heiligkeit (Kap. 5)
der Bereich der Welt, unsere persönliche Heiligkeit; beziehungsweise Heiligkeit zwischen Brüdern (Kap. 6)
der Bereich der Ehe und Familie (Kap. 7)
Dieses Kapitel behandelt ein neues Thema: weltlich Böses unter den Korinthern, unterschieden von dem fleischlichen Zustand und dem Verderben, von dem Paulus bisher gesprochen hat. Es geht hier um die weltlichen Einflüsse im Leben eines Gläubigen. Menschen, die in der Welt nicht miteinander auskommen, gehen zum Richter. Was tun die Gläubigen, wenn sie Probleme miteinander haben?
Einteilung
Rechthändel zwischen Gläubigen (V. 1–11)
Umgang mit Bedürfnissen wie Essen und Sexualität (V. 12–20)
Vers 1
Darf jemand unter euch, der eine Sache gegen den anderen hat, vor den Ungerechten rechten und nicht vor den Heiligen: Obwohl wir eine „funktionierende Rechtsprechung“ haben, die sicher entsprechend unseren Gesetzen gerecht zu nennen ist, nennt das Wort Gottes die weltlichen Richter trotzdem „die Ungerechten“. In Vers 6 werden diese Richter „Ungläubige“ genannt. Gott hat einen anderen Maßstab für Recht. Diese Menschen anerkennen nicht das „Recht“ Gottes für ihr eigenes Leben. Der Gläubige hingegen mag keine juristische Ausbildung haben, doch er ist durch den Glauben ein „Gerechter“ („ihr seid gerechtfertigt“ – V. 11). Paulus verbindet die tiefsten Wahrheiten mit den einfachsten Dingen des Lebens. Es gibt keinen Kontrast zwischen Praxis und Lehre. Christentum besteht ja gerade darin, die Lehre in die Praxis umzusetzen.
Es gibt zwei große Gruppen von Menschen in der Welt, die Ungerechten und die Heiligen – es gibt ein Drinnen und ein Draußen (5,12.13). Die Ungerechten, die Welt, haben den Sohn Gottes verworfen. Die Heiligen sind von der Welt durch die Gnade Gottes für Gott abgesondert. Was haben wir als Heilige grundsätzlich noch mit der Welt zu tun?
Es geht hier nicht um mögliche Rechtsfälle eines gläubigen Unternehmers und weltlichen Personen, die beispielswiese ihre Rechnungen nicht bezahlen.