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Denn wer gestorben ist, ist freigesprochen von der Sünde [dikaiovw]: gerecht machen, rechtskräftig freigesprochen; ein allgemeiner Grundsatz. Rechtfertigung von der Sünde durch den Tod. Ein Toter kann nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden (die Akten werden geschlossen). Daher sollte die Sünde auch nicht mehr im Gläubigen wirksam werden.