Behandelter Abschnitt 4Mo 35,9-13
Und der Herr redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen. Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtsstädte sollen sie für euch sein, dass ein Totschläger dahin fliehe, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Bluträcher, dass der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtsstädte für euch sein. Das Land sollte also nicht nur ausgeteilt werden, sondern die Leviten sollten auch eigene Städte bekommen. Sie dienten zugleich als Zufluchtsstädte für Totschläger.
Bluträcher. Ein Totschläger konnte vor dem Bluträcher36 in eine der Zufluchtsstädte fliehen, durfte aber den Bereich der Stadt nicht verlassen. Tat er das doch, konnte der Bluträcher ihn straffrei erschlagen.
Fremde und Beisasse. Der Fremde hielt sich vorübergehend im Land auf, der Beisasse dauerhaft (allerdings ohne Bürgerrecht) – siehe dazu Epheser 2,19.
36 Der Bluträcher gehörte zur Familie des Getöteten. Er musste, den Getöteten rächen (vgl. 1Mo 9,5.6; 5Mo 19,6.12).↩︎