Behandelter Abschnitt 4Mo 35,6-8
Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt. Sechs Zufluchtsstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. 7 Alle Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr vom Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll entsprechend seinem Erbteil, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.
Von den Levitenstädten sollten sechs als Zufluchtsstädte dienen, drei davon im Ostjordanland und drei im Westjordanland. Diese Städte sollten Totschlägern als Zufluchtsort vor dem Bluträcher dienen. ‒ Das erste Mal ist von Zufluchtsstädten in 2. Mose 21,12‒14 die Rede (vgl. 5Mo 19,6).
Zufluchtsstädte
Unter dem Gesetz wurden sechs Städte ausgewählt - drei auf jeder Seite des Jordan -, in welche jeder, der eine Person getötet hatte, fliehen konnte, wenn dies unabsichtlich geschehen war. Sie wurden den Leviten gegeben, und die Ältesten dieser Städte hatten zu beurteilen, ob der Tod aus Versehen verursacht worden war. Wenn dieser Fall vorlag, so war es dem Bluträcher nicht erlaubt, dem Totschläger das Leben zu nehmen. Dieser musste bis zum Tod des Hohenpriesters, der „mit dem heiligen Öl gesalbt war", in der Zufluchtsstadt bleiben und konnte erst danach zu seinem Eigentum zurückkehren. Falls er vor diesem Zeitpunkt die Stadt verließ und vom Bluträcher gefunden wurde, hätte dieser ihn töten können (4Mo 35,6--32; Jos 20,2‒9; 21,13‒38; 1Chr 6,42.52).
Der Totschläger stellt im Vorbild zweifellos die Juden dar. Sie töteten den Herrn Jesus, doch sie wurden nicht sofort als Mörder erschlagen, sondern in Gnade wurden sie als Totschläger behandelt und die Versammlung wurde für sie die Zufluchtsstadt, deren Hoffnung mit dem Himmel verbunden ist und nicht mit einem irdischen Erbteil. Petrus sagte, sie hätten „in Unwissenheit" gehandelt (Apg 3,17), und der Herr betete: „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun!" (Lk 23,34)
Von Jerusalem aus sollte die Predigt des Evangeliums beginnen, und so geschah es am Pfingsttag. Das Volk Israel ist noch immer außerhalb seines Besitztums und wird nicht im Segen dorthin zurückgeführt und wiederhergestellt werden, solange Christus seine gegenwärtige Stellung als Priester im Himmel ausübt.
Die Zufluchtsstädte westlich des Jordans waren: Kedes im Gebirge Naphtali, in Galiläa; Sichem im Gebirge Ephraim und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda. Östlich des Jordans waren es: Bezer in der Wüste, im Stamme Ruben; Ramot-Gilead, im Stamme Gad; und Golan in Basan, im Stamme Manasse (Jos 20,7.8).
Man hat zwischen je zwei Städten eine Entfernung von etwa 110 km berechnet, sodass niemand in irgendeinem Teil des Landes mehr als 55 km von der nächstgelegenen Stadt entfernt war (www.Bibelkommentare).
Es gibt einen Unterschied zwischen Totschlag und Mord. Jemand war ein Mörder, wenn er einen anderen vorsätzlich umgebracht hatte (vgl. V. 16‒21). Ein Totschläger hingegen hatte einen Menschen aus Versehen getötet. Ein Mörder musste in jedem Fall sterben, es gab keinerlei Möglichkeit, seine Sünde beispielsweise durch Zahlung eines Lösegelds zu sühnen. Es gilt für alle Zeiten, dass ein Mörder sein Recht auf das Leben verwirkt hatte, wenn er einem Menschen das Leben genommen hatte: „Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bild Gottes hat er den Menschen gemacht“ (1Mo 9,6). Diese Anweisung ist zeitlos und immer gültig, sowohl unter Gesetz als auch heute (vgl. Röm 13,4).
Die Tat. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem Totschlag, der ein Unglück darstellt, und einer mit Vorbedacht verübten Tat.
Der Totschläger flüchtet in die nächstliegende Zufluchtsstadt, um nicht in die Hände des Bluträchers zu fallen (Der Bluträcher ist die Person, die dem Getöteten am nächsten steht, der für seine Belange aufkommt).
Die Ältesten der Zufluchtsstadt untersuchen, ob der Totschlag als Unglück oder mit Willen geschah.
Wenn es sich um einen willentlich erfolgten Totschlag zu handeln scheint, wird der Totschläger dem Bluträcher ausgeliefert, der den Totschläger dann tötet.
Wenn es sich um einen unbeabsichtigten Totschlag handelt, darf der Totschläger in der Zufluchtsstadt bleiben und ist dort sicher vor der Rache des Bluträchers. Doch er muss dort bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters. Wenn er sich zu Lebzeiten des Hohenpriesters außerhalb der Stadt begibt, ist der Bluträcher berechtigt, ihn noch zu töten; Sicherheit gibt es nur in der Zufluchtsstadt (GdK).