Behandelter Abschnitt 1Tim 5,20-21
Verse 20 und 21: Sünder, seien es Älteste oder nicht, deren Verfehlungen durch eine hinreichende Anzahl von Zeugen völlig bewiesen worden sind, sollen „vor allen“ überführt werden, „auf das auch die übrigen Furcht haben“. Trotzdem sollte bei den Überführenden dies alles nicht nur „vor allen“ geschehen, sondern „vor Gott“, „dessen Haus wir sind“, und vor dem Herrn Jesus Christus, der Sohn über das Haus Gottes ist (Heb 3,6), und vor „den auserwählten Engeln“, die Diener derer sind, die das Haus bilden.
Auf diese Weise wird das Überführen ohne Vorurteil, und ohne Verurteilung mit nicht ordnungsgemäßer Untersuchung der ganzen Angelegenheit, und ohne Parteilichkeit, bei der der eine dem anderen vorgezogen wird, geschehen.