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Behandelter Abschnitt 1Kor 14,36-38
Die Freiheit aller, nacheinander in der Versammlung zu weissagen, gilt nicht für die Frauen. Sie sollen schweigen in den Versammlungen. Ihre Fähigkeiten und Begabungen werden damit nicht in Frage gestellt. Das Schweigen der Frauen in der Öffentlichkeit ist sowohl in Übereinstimmung mit der Schöpfungsordnung als auch mit dem Gesetz. Der Bereich der Freiheit für die Frauen ist in ihrem eigenen Haus. Öffentlich zu reden bedeutet für sie, sich mit Schande zu bedecken.