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Dennoch blieben diese Rechte eines Dieners – entsprechend der vorbildlichen Bedeutung des Dienstes in Verbindung mit dem Tempel und dessen Altar – bestehen. Vor allen Dingen aber macht der Apostel geltend, dass diese Rechte in Übereinstimmung mit dem stehen, was der Herr Selbst verordnet hat: dass nämlich diejenigen, die das Evangelium verkündigen, auch vom Evangelium leben sollen.
Ob es nun die Natur ist (Vers 7), die Heilige Schrift (Verse 9+10), oder die direkte Anweisung des Herrn (Verse 13+14), alle stimmen darin überein, zu betonen, dass solche, die im Geistlichen dienen, auch das Recht haben, das Fleischliche der Heiligen zu empfangen.