Das führt zum vierten großen Grundsatz des göttlichen Gerichts. „Es ist kein Ansehen der Person bei Gott“ im Gericht. Während Gott den Platz der Juden bestehen lässt, gibt es doch bei Gott kein Ansehen der Person. Daher wird der Jude nicht deshalb dem Gericht entkommen, weil er einer bevorrechtigten Nation angehört. Und ein Heide wird sich nicht darauf berufen können, er sei ja nur ein armer, unwissender Heide.
„Denn so viele ohne Gesetz gesündigt haben, werden auch ohne Gesetz verloren gehen; und so viele unter Gesetz gesündigt haben, werden durch Gesetz gerichtet werden“ (2,12).
Die Tatsache, dass die Heiden nicht unter Gesetz standen, wird keine Entschuldigung für sie im Blick auf ihre Sünden ohne Gesetz sein. Andererseits wird die Tatsache, dass die Juden ein Gesetz hatten, kein Schutz für sie im Blick auf ihre Sünden unter Gesetz darstellen. Diejenigen, die ohne Gesetz gesündigt haben, werden ohne Gesetz verloren gehen. Diejenigen, die unter Gesetz gesündigt haben, werden durch das Gesetz gerichtet werden. Das verdeutlicht den wichtigen Grundsatz, dass Gott das Maß des Lichts eines Menschen berücksichtigt, wenn Er ihm nach seinen Taten vergilt.
Wir haben schon gesehen, dass Gott, wenn es um die Frage der Sünde geht, seine Beurteilung in Übereinstimmung mit der Wahrheit über Gott selbst vornimmt. Wenn es aber darum geht, dem Sünder zu vergelten, berücksichtigt Gott die Vorrechte, die jemand zum Beispiel durch das Gesetz oder in anderer Weise besaß. Das wird an dem Tag offenbar werden, wenn Gott auch das Verborgene der Menschen richten wird.