Behandelter Abschnitt Röm 1,14-16
Die Haltung im Blick auf die Evangeliumsverkündigung (1,14–16)
„Sowohl Griechen als Barbaren, sowohl Weisen als Unverständigen bin ich ein Schuldner. So bin ich denn, soviel an mir ist, bereitwillig, auch euch, die ihr in Rom seid, das Evangelium zu verkündigen. Denn ich schäme mich des Evangeliums nicht, denn es ist Gottes Kraft zum Heil jedem Glaubenden, sowohl dem Juden zuerst als auch dem Griechen“ (1,14–16).
In den folgenden Versen spricht der Apostel von seiner Schuld und von seiner Bereitschaft, das Evangelium zu verkündigen. Der Apostel hatte nicht nur den Wunsch, diese Geschwister zu sehen und ihnen etwas von seiner Gnadengabe weiterzugeben. Er fühlte auch, dass er eine Schuld hatte, die es abzutragen galt. In gesegneter Weise kann er sagen: „Ich bin [den Nationen] ein Schuldner“. „Ich bin bereitwillig“, das Evangelium zu verkündigen, dessen „ich mich nicht schäme“. „Ich bin ein Schuldner“ ist die Sprache einer Person, die in dem Evangelium alles das gefunden hat, was ihren eigenen Bedürfnissen entspricht, und die daher die persönliche Schuld fühlt, die gute Botschaft anderen zu verkündigen, die diese Bedürfnisse noch haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob man zu den zivilisierten Griechen oder zu den wenig verständnisvollen Barbaren geht. „Ich bin bereitwillig“ ist die Sprache von jemandem, der sich in dem richtigen moralischen Zustand befindet, um zu predigen. „Ich schäme mich nicht“ ist die Sprache eines Menschen, der die Größe des Evangeliums erkennt und stolz ist, sie zu verkündigen.
Diese drei Charakterzüge sind natürlich in einer besonderen Weise wahr im Blick auf den Apostel, der zu den Heiden gesandt wurde. Aber sie sollten in ähnlicher Weise auf jeden Gläubigen zutreffen. Die Freude des Evangeliums hat aus uns „Schuldner“ gemacht, welche die gute Botschaft verkündigen sollten. Der richtige moralische Zustand der Seele sollte uns bereitwillig machen zu predigen. Und ein Bewusstsein der Größe des Evangeliums bewahrt uns davor, uns zu schämen, anderen diese gute Botschaft weiterzugeben.