Behandelter Abschnitt Off 20,5
„Die Übrigen der Toten wurden nicht lebendig, bis die tausend Jahre vollendet waren. Dies ist die erste Auferstehung“ (20,5).
Durch diesen Vers wird angedeutet, dass es noch eine zweite Auferstehung geben wird. Dieselbe wird anders geartet sein als die erste, wie wir dies, von Vers 11 an, feststellen können. Schon der Herr Jesus hat, als Er auf der Erde lebte, von zwei Arten der Auferstehung geredet, von einer Auferstehung zum Leben und einer solchen zum Gericht, aber ohne nähere Andeutung über die Zeitpunkte derselben. Nun lesen wir hier aber ganz unmissverständlich, dass die beiden Auferstehungen durch eine Zeitspanne von nicht weniger als tausend Jahren voneinander getrennt erfolgen werden. Dies beweist, dass die Erretteten keineswegs gleichzeitig mit den Übrigen vor dem Richterthron des Christus erscheinen müssen, sondern schon tausend Jahre früher aus den Toten auferstehen werden, so dass sie beim Gericht vor dem großen, weißen Thron, vor dem alle Ungläubigen erscheinen müssen, bereits Verherrlichte sind. Es wird den Verlorenen nicht erspart bleiben, dass sie, wenn auch zähneknirschend, dem von ihnen verworfenen Herrn noch Ehre geben müssen (Phil 2,10-11).