Behandelter Abschnitt 5. Mose 26,1-4
Die Darbringung der Erstlingsfrucht
In der Verordnung über die Darbringung der Erstlingsfrüchte in den ersten vier Versen dieses Kapitels gibt es einige Grundsätze von tiefster Bedeutung und praktischer Wichtigkeit. Natürlich konnte Israel erst dann die Früchte des Landes der Verheißung darbringen, wenn der Herr sie dorthin geführt hatte. Erst dann konnte der Anbeter sagen: „Ich tue heute dem Herrn, deinem Gott, kund, dass ich in das Land gekommen bin, das der Herr unseren Vätern geschworen hat, uns zu geben“ (V. 3).
Auf dieser Tatsache beruht die Stellung des Anbeters. Er sagt nicht: „Ich werde kommen“, oder „Ich hoffe oder sehne mich danach, zu kommen“, sondern: „Ich bin gekommen in das Land der Verheißung“. Wir müssen wissen, dass wir errettet sind, ehe wir die Früchte einer gekannten Erlösung darbringen können. Wir mögen aufrichtig nach Erlösung verlangen und uns ernstlich anstrengen, ihrer teilhaftig zu werden, aber offenbar sind diese Anstrengungen ganz etwas anderes, als die Früchte einer bewussten und verwirklichten Erlösung. Der Israelit brachte nicht den Korb mit den Erstlingsfrüchten, um dadurch in das Land zu kommen, sondern weil er sich tatsächlich darin befand. Er sagte gleichsam: „Ich tue heute kund, dass ich in das Land gekommen bin, und hier ist die Frucht davon“. Damit aber konnte von einem Irrtum, von einem Zweifel oder von einer Hoffnung keine Rede mehr sein.