Fürsorge für den Tauben und den Blinden
Auch die nächste Verordnung liefert uns wieder ein Beispiel von der zärtlichen Fürsorge des Gottes Israels. „Du sollst einem Tauben nicht fluchen und vor einen Blinden keinen Anstoß legen, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich bin der Herr“ (V. 14). Hier wird der Reizbarkeit, mit der die menschliche Natur dem Gebrechen der Taubheit so leicht begegnet, eine Schranke gesetzt. Wir finden es lästig, unsere Worte öfter wiederholen zu müssen, um uns so einem Schwerhörigen verständlich zu machen. Der Herr dachte daran und traf seine Vorkehrungen. Und in welcher Weise? „Du sollst dich fürchten vor deinem Gott.“ Wenn du durch das Zusammentreffen mit einem Tauben auf die Probe gestellt wirst, so erinnere dich des Herrn und bitte ihn um Gnade. Er schenkt dir Ruhe und du bleibst vor der Reizbarkeit bewahrt.
Der zweite Teil dieser Verordnung offenbart einen tief demütigenden Grad von Bosheit in der menschlichen Natur. Gibt es wohl eine größere Bosheit, als wenn jemand einem Blinden einen Anstoß in den Weg legt? Und doch ist der Mensch dazu fähig, sonst würde es nicht nötig sein, ihn davor zu warnen. Ohne Zweifel lässt diese Verordnung, wie so viele andere, eine geistliche Anwendung zu, aber dies schließt keineswegs die darin ausgedrückte ursprüngliche wörtliche Bedeutung aus. Der Mensch ist fähig, in den Weg eines durch Blindheit ohnehin schwer genug geprüften Mitmenschen einen Anstoß zu legen. Wahrlich, der Herr wusste, was in dem Menschen war, als Er die Rechte und Satzungen des dritten Buches Mose niederschreiben ließ (Joh 2,25).
Ich überlasse es dem Leser, über den Rest unseres Abschnittes allein nachzudenken. Er wird finden, dass jede Verordnung eine zweifache Unterweisung in sich schließt, eine bezüglich der bösen Neigungen der menschlichen Natur, und eine zweite hinsichtlich der väterlichen Fürsorge des Herrn.