Schlachter 1951
Versliste
Wer aber rein und nicht auf der Reise ist, und läßt es anstehen, das Passah zu halten, eine solche Seele soll ausgerottet werden, weil sie des HERRN Opfergabe nicht zur bestimmten Zeit dargebracht hat; sie soll ihre Sünde tragen!
Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem HERRN das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und dem Rechte des Passah halten. Einerlei Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für die Landeskinder.