Und der HERR redete zu Mose in der Wüste Sinai im zweiten Jahr, nachdem sie aus Ägypten gezogen waren, im ersten Monat, und sprach:
Laß die Kinder Israel das Passah zur bestimmten Zeit halten!
Am vierzehnten Tage dieses Monats, gegen Abend, sollt ihr es halten, zur bestimmten Zeit; nach allen seinen Satzungen und Rechten haltet es.
Und Mose redete mit den Kindern Israel, daß sie das Passah hielten.
Und sie hielten das Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats, gegen Abend, in der Wüste Sinai. Ganz wie der HERR Mose geboten hatte, so taten die Kinder Israel.
Da waren etliche Männer unrein von einem entseelten Menschen, so daß sie das Passah an demselben Tage nicht halten konnten; sie traten vor Mose und Aaron an demselben Tag und sprachen:
Wir sind unrein von einem entseelten Menschen. Warum sollen wir zu kurz kommen, daß wir des HERRN Opfergabe nicht herzubringen dürfen unter den Kindern Israel zur bestimmten Zeit?
Mose sprach zu ihnen: Wartet, bis ich vernehme, was euch der HERR gebietet!
Und der HERR redete zu Mose und sprach:
Sage den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand von euch oder von euren Nachkommen durch einen Entseelten unrein wird oder fern auf der Reise ist, so soll er gleichwohl dem HERRN das Passah halten.
Im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, gegen Abend, sollen sie es halten und sollen es mit ungesäuertem Brot und bittern Kräutern essen,
und sollen nichts davon übriglassen bis zum Morgen, auch kein Bein daran zerbrechen; nach der ganzen Passahordnung sollen sie es halten.
Wer aber rein und nicht auf der Reise ist, und läßt es anstehen, das Passah zu halten, eine solche Seele soll ausgerottet werden, weil sie des HERRN Opfergabe nicht zur bestimmten Zeit dargebracht hat; sie soll ihre Sünde tragen!
Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem HERRN das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und dem Rechte des Passah halten. Einerlei Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für die Landeskinder.
An dem Tage aber, als die Wohnung aufgerichtet ward, bedeckte die Wolke die Wohnung der Hütte des Zeugnisses, und vom Abend bis zum Morgen war sie über der Wohnung anzusehen wie Feuer.
So war es beständig; die Wolke bedeckte sie, aber bei Nacht war sie anzusehen wie Feuer.
Sooft sich die Wolke von der Hütte erhob, brachen die Kinder Israel auf; wo aber die Wolke blieb, da lagerten sich die Kinder Israel.
Nach dem Gebot des HERRN brachen die Kinder Israel auf, und nach dem Gebot des Herrn lagerten sie sich; solange die Wolke auf der Wohnung blieb, solange lagen sie still.
Und wenn die Wolke viele Tage lang auf der Wohnung verharrte, so beachteten die Kinder Israel den Wink des HERRN und zogen nicht.
Und wenn es vorkam, daß die Wolke nur etliche Tage auf der Wohnung blieb, so lagerten sie sich doch nach dem Gebot des HERRN und zogen nach dem Gebot des HERRN.
Und wenn es auch vorkam, daß die Wolke nur vom Abend bis zum Morgen blieb und sich alsdann erhob, so zogen sie; und wenn sie sich des Tages oder des Nachts erhob, so zogen sie auch.
Wenn sie aber zwei Tage oder einen Monat oder längere Zeit auf der Wohnung verblieb, so lagerten sich die Kinder Israel und zogen nicht; erst wenn sie sich erhob, so zogen sie.
Nach dem Befehl des HERRN lagerten sie sich, und nach dem Befehl des HERRN zogen sie; sie achteten auf den Wink des HERRN, gemäß dem Befehl des HERRN, durch Mose.
Querverweise zu 4. Mose 9,14 4Mo 9,14
Wo sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; und dann erst mache er sich herzu, daß er es feiere und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.
Einerlei Gesetz soll dem Einheimischen und dem Fremdling gelten, der unter euch wohnt.
Auch sollst du nicht Nachlese halten in deinem Weinberg, noch die abgefallenen Beeren deines Weinberges auflesen, sondern du sollst es den Armen und Fremdlingen lassen; denn ich, der HERR, bin euer Gott.
Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr deren keines eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht gnädig aufgenommen.
Ihr sollt ein einheitliches Recht haben für Fremdlinge und Einheimische; denn ich, der HERR, bin euer Gott.
sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen.
eure Kinder, eure Weiber und dein Fremdling, der in deinem Lager ist, deine Holzhauer sowohl als deine Wasserschöpfer:
Versammle das Volk, Männer und Weiber und Kinder, auch den Fremdling, der in deinen Toren ist, damit sie hören und lernen, auf daß sie den HERRN, euren Gott, fürchten und achtgeben, alle Worte dieses Gesetzes zu befolgen;
Es soll der Fremdling, der sich dem HERRN angeschlossen hat, nicht sagen: Der HERR wird mich gewiß von seinem Volke ausschließen! Und der Verschnittene soll nicht sagen: Siehe, ich bin ein dürrer Baum!
Denn also spricht der HERR zu den Verschnittenen, die meine Sabbate halten und erwählen, was mir gefällt, und an meinem Bund festhalten:
denen will ich in meinem Hause und in meinen Mauern einen Raum und einen Namen geben, der besser ist als Söhne und Töchter; ich will ihnen einen ewigen Namen geben, der nicht ausgerottet werden soll.
Und die Fremdlinge, die sich dem HERRN anschließen, um ihm zu dienen und des HERRN Namen zu lieben, und alle, die darauf achten, den Sabbat nicht zu entheiligen, und die an meinem Bund festhalten;
die will ich zu meinem heiligen Berge führen und sie in meinem Bethaus erfreuen; ihre Brandopfer und Schlachtopfer sollen angenehm sein auf meinem Altar; denn mein Haus soll ein Bethaus heißen für alle Völker.
So seid ihr nun nicht mehr Fremdlinge und Gäste, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen,
auferbaut auf die Grundlage der Apostel und Propheten, während Jesus Christus selber der Eckstein ist,
in welchem der ganze Bau, zusammengefügt, wächst zu einem heiligen Tempel im Herrn,
in welchem auch ihr miterbaut werdet zu einer Behausung Gottes im Geist.