Luther 1912 mit Strongs
Versliste
WerH376 aber reinH2889 und nichtH1870 über Feld istH1870 und lässt es anstehenH2308, das PassahH6453 zu haltenH6213, des SeeleH5315 soll ausgerottetH3772 werden von seinem VolkH5971, darum dass erH376 seine GabeH7133 dem HErrnH3068 nichtH1870 gebrachtH7126 hat zu seiner ZeitH4150; erH376 soll seine SündeH2399 tragenH5375.
Und wenn ein FremdlingH1616 bei euch wohntH1481 und auch dem HErrnH3068 PassahH6453 hältH6213, der soll's haltenH6213 nach der SatzungH2708 und dem RechtH4941 des PassahH6453. DieseH259 SatzungH2708 soll euch gleich seinH259, dem FremdenH1616 wie des LandesH776 EinheimischenH249.