Schlachter 1951
Versliste
Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer schlachten wollt, sollt ihr's so opfern, daß es euch angenehm macht.
Es soll aber gegessen werden an dem Tage, da ihr es opfert, und am folgenden Tag; was aber bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen.
Wird aber am dritten Tage davon gegessen, so ist es ein Greuel und wird nicht angenehm sein;
und wer davon ißt, wird seine Missetat tragen, weil er das Heiligtum des HERRN entheiligt hat, und eine solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.
Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen.
Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf.
Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen.
Sollte aber trotzdem am dritten Tage von dem Fleisch seines Dankopfers gegessen werden, so würde der, welcher es dargebracht hat, nicht angenehm sein; es würde ihm nicht zugerechnet, sondern für verdorben gelten, und die Seele, die davon äße, müßte ihre Schuld tragen.
Treu ist Gott, durch welchen ihr berufen seid zur Gemeinschaft seines Sohnes Jesus Christus unsres Herrn.