Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
Und wenn ihr ein Friedensopfer dem Jehova opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern.
An dem Tage, da ihr es opfert, und am anderen Tage soll es gegessen werden; und was bis zum dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
Und wenn es irgend am dritten Tage gegessen wird, so ist es ein Greuel, es wird nicht wohlgefällig sein;
und wer es isset, wird seine Ungerechtigkeit tragen, denn das Heilige Jehovas hat er entweiht; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.
Und das Fleisch seines {des Opfernden} Dank-Friedensopfers soll am Tage seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis an den Morgen.
Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann was davon übrigbleibt gegessen werden;
und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
Und wenn irgendwie vom Fleische seines Friedensopfers am dritten Tage gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werden: ein Greuel wird es sein; und die Seele, die davon isset, wird ihre Ungerechtigkeit tragen.
Gott ist treu, durch welchen ihr berufen worden seid in die Gemeinschaft seines Sohnes Jesus Christus, unseres Herrn.