Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Wenn ihr dem HERRN ein Heilsopfer schlachten (= darbringen) wollt, sollt ihr es so opfern, dass ihr Wohlgefallen (beim HERRN) dadurch erlangt.
Am Tage, an dem ihr es opfert, und am Tage darauf muss es gegessen werden; was aber bis zum dritten Tage übriggeblieben ist, muss im Feuer verbrannt werden.
Sollte dennoch am dritten Tage davon gegessen werden, so würde das als verdorbenes Fleisch gelten und nicht wohlgefällig aufgenommen werden:
wer es äße, würde eine Verschuldung auf sich laden; denn er hätte das dem HERRN Geheiligte entweiht, und ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muss noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –
Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.
Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muss im Feuer verbrannt werden;
denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel (= verdorbenes Fleisch) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –
Treu ist Gott, durch den ihr in die Gemeinschaft mit seinem Sohne Jesus Christus, unserm Herrn, berufen worden seid.