Schlachter 1951
Versliste
Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,
so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.
Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
Diese Dinge aber sind zum Vorbild für uns geschehen, damit wir uns nicht des Bösen gelüsten lassen, gleichwie jene gelüstet hat.
Das alles, was jenen widerfuhr, ist ein Vorbild und wurde zur Warnung geschrieben für uns, auf welche das Ende der Zeitalter gekommen ist.