Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,
so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen {W. zurückgeben}, und das tote Tier soll ihm gehören.
Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös {W. sein Geld} teilen, und auch den toten sollen sie teilen.
Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
Diese Dinge aber sind als Vorbilder für uns {W. von uns} geschehen {O. sind Vorbilder von uns geworden}, daß wir nicht nach bösen Dingen gelüsten, gleichwie auch jene gelüsteten.
Alle diese Dinge aber widerfuhren jenen als Vorbilder und sind geschrieben worden zu unserer Ermahnung, auf welche das Ende {Eig. die Enden} der Zeitalter gekommen ist.