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Vers

1 wird geladen ... Wenn eine Seele dadurch sündigt, daß sie etwas nicht anzeigt, wiewohl sie die Beschwörung vernommen hat und Zeuge ist, daß sie es entweder gesehen oder erfahren hat, so daß sie nun ihre Missetat trägt;

2 wird geladen ... oder wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen Reptils, und es ist ihr verborgen gewesen, sie fühlt sich nun aber unrein und schuldig;

3 wird geladen ... oder wenn jemand menschliche Unreinheit anrührt, irgend etwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erkannt und fühlt sich schuldig;

4 wird geladen ... oder wenn eine Seele leichtfertig mit ihren Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgend etwas von dem, was so ein Mensch leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und fühlt sich einer dieser Sachen schuldig

5 wird geladen ... ist er nun wirklich in einem dieser Punkte schuldig, so bekenne er, woran er sich versündigt hat,

6 wird geladen ... und bringe dem HERRN als Schuldopfer für seine Sünde, die er begangen hat, ein Weibchen vom Kleinvieh, ein Lamm oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll ihm damit Sühne erwirken wegen seiner Sünde.

7 wird geladen ... Kann er aber nicht soviel zusammenbringen, daß es zu einem Schäflein langt, so bringe er dem HERRN zu seinem Schuldopfer, das er schuldig ist, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Schuldopfer, die andere zum Brandopfer.

8 wird geladen ... Er soll sie zum Priester bringen; dieser aber soll zuerst die zum Sündopfer bestimmte darbringen und ihr unterhalb des Genicks den Kopf abkneifen, ihn aber nicht abtrennen.

9 wird geladen ... Und vom Blut des Sündopfers sprenge er an die Wand des Altars, das übrige Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgepreßt werden, weil es ein Sündopfer ist.

10 wird geladen ... Aus der andern aber soll er ein Brandopfer machen, wie es verordnet ist. Also soll der Priester für ihn Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, so wird ihm vergeben werden.

11 wird geladen ... Vermag er aber auch die zwei Turteltauben oder die zwei jungen Tauben nicht, so bringe er zu seinem Opfer, das er schuldig ist, ein Zehntel Epha Semmelmehl als Sündopfer. Er soll aber weder Öl daran tun, noch Weihrauch darauf legen, weil es ein Sündopfer ist.

12 wird geladen ... Er soll es zum Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, soviel als zum Gedächtnis bestimmt ist, und verbrenne es auf dem Altar über dem Feuer des HERRN. Es ist ein Sündopfer.

13 wird geladen ... Also soll ihm der Priester Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem jener Fälle, so wird ihm vergeben werden. Das Opfer aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.

14 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach:

15 wird geladen ... Wenn sich eine Seele aus Versehen vergreift und versündigt an heiligen Dingen des HERRN, so soll sie dem HERRN ihr Schuldopfer bringen, nämlich einen tadellosen Widder von der Herde, nach deiner Schätzung im Wert von zwei Schekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.

16 wird geladen ... Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er vergüten und einen Fünftel dazufügen und es dem Priester geben; der soll für ihn Sühne erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm vergeben werden.

17 wird geladen ... Und wenn eine Seele sündigt und irgend etwas von alledem tut, was der HERR verboten hat und man nicht tun soll, hat es aber nicht gewußt und fühlt sich nun schuldig und trägt ihre Missetat;

18 wird geladen ... so soll der Betreffende dem Priester einen tadellosen Widder von seiner Herde nach deiner eigenen Schätzung zum Schuldopfer bringen, und der Priester soll ihm Sühne erwirken wegen seines Versehens, das er unwissentlich begangen hat; so wird ihm vergeben werden.

19 wird geladen ... Es ist ein Schuldopfer, das er dem HERRN schuldig ist.

20 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach:

21 wird geladen ... Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt;

22 wird geladen ... oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag;

23 wird geladen ... wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben;

24 wird geladen ... auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet.

25 wird geladen ... Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester.

26 wird geladen ... Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann.

Querverweise zu 3. Mose 5,3 3Mo 5,3 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

3Mo 12,1 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich:

3Mo 12,2 wird geladen ... Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein.

3Mo 12,3 wird geladen ... Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.

3Mo 12,4 wird geladen ... Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.

3Mo 12,5 wird geladen ... Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

3Mo 12,6 wird geladen ... Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen;

3Mo 12,7 wird geladen ... der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.

3Mo 12,8 wird geladen ... Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde.

3Mo 15,1 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:

3Mo 15,2 wird geladen ... Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein.

3Mo 15,3 wird geladen ... Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein.

3Mo 15,4 wird geladen ... Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein;

3Mo 15,5 wird geladen ... und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend;

3Mo 15,6 wird geladen ... und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,7 wird geladen ... Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,8 wird geladen ... Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,9 wird geladen ... Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein;

3Mo 15,10 wird geladen ... und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,11 wird geladen ... Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,12 wird geladen ... Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen.

3Mo 15,13 wird geladen ... Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein.

3Mo 15,14 wird geladen ... Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben.

3Mo 15,15 wird geladen ... Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses.

3Mo 15,16 wird geladen ... Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,17 wird geladen ... Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend.

3Mo 15,18 wird geladen ... Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,19 wird geladen ... Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend.

3Mo 15,20 wird geladen ... Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt.

3Mo 15,21 wird geladen ... Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend.

3Mo 15,22 wird geladen ... Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,23 wird geladen ... Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,24 wird geladen ... Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein.

3Mo 15,25 wird geladen ... Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein.

3Mo 15,26 wird geladen ... Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit.

3Mo 15,27 wird geladen ... Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

3Mo 15,28 wird geladen ... Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein.

3Mo 15,29 wird geladen ... Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte.

3Mo 15,30 wird geladen ... Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN.

3Mo 15,31 wird geladen ... Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.

3Mo 15,32 wird geladen ... Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird,

3Mo 15,33 wird geladen ... und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.

3Mo 22,4 wird geladen ... Ist irgend jemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluß behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer etwas durch einen Entseelten Verunreinigtes anrührt, oder wem der Same entgeht,

3Mo 22,5 wird geladen ... oder wer irgend ein Gewürm anrührt, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, an dem man sich verunreinigen kann wegen irgend etwas, was ihn unrein macht;

3Mo 22,6 wird geladen ... welche Seele solches anrührt, die ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, sondern soll zuvor ihren Leib mit Wasser baden.

4Mo 19,11 wird geladen ... Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang.

4Mo 19,12 wird geladen ... Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein.

4Mo 19,13 wird geladen ... Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr.

4Mo 19,14 wird geladen ... Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein.

4Mo 19,15 wird geladen ... Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein.

4Mo 19,16 wird geladen ... Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein.

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