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1 wird geladen ... Und nach Beendigung aller dieser Festlichkeiten zogen alle Israeliten, die sich eingefunden hatten, hinaus zu den Städten Judas, zerbrachen die Säulen und hieben die Ascheren um und zerstörten die Höhen und die Altäre in ganz Juda und Benjamin, Ephraim und Manasse, bis sie dieselben gänzlich ausgetilgt hatten. Darnach kehrten alle Kinder Israel wieder zu ihrer Besitzung, in ihre Städte zurück.

2 wird geladen ... Hiskia aber stellte die Abteilungen der Priester und der Leviten wieder her, daß jeder seinen Dienst hatte, sowohl die Priester als auch die Leviten, Brandopfer und Dankopfer darzubringen, zu dienen, zu danken und zu loben in den Toren des Lagers des HERRN.

3 wird geladen ... Auch gab der König einen Teil seiner Habe für die Brandopfer, für die Brandopfer am Morgen und am Abend, und für die Brandopfer an den Sabbaten und Neumonden und Festen, wie im Gesetze des HERRN geschrieben steht.

4 wird geladen ... Und er gebot dem Volk, das zu Jerusalem wohnte, den Priestern und Leviten ihre Gebühr zu geben, damit sie am Gesetz des HERRN festhalten könnten.

5 wird geladen ... Als nun dieser Befehl bekannt ward, gaben die Kinder Israel viele Erstlingsgaben von Korn, Most, Öl, Honig und allem Ertrag des Feldes und brachten die Zehnten von allem in Menge herbei.

6 wird geladen ... Und auch die Kinder Israel und Juda, die in den Städten Judas wohnten, brachten den Zehnten von Rindern und Schafen und den Zehnten von den geheiligten Dingen, die dem HERRN, ihrem Gott, geheiligt worden waren, und legten es haufenweise hin.

7 wird geladen ... Im dritten Monat fingen sie an, die Haufen aufzuschütten, und im siebenten Monat waren sie damit fertig.

8 wird geladen ... Als nun Hiskia und die Obersten hineingingen und die Haufen sahen, lobten sie den HERRN und sein Volk Israel.

9 wird geladen ... Und Hiskia befragte die Priester und Leviten wegen dieser Haufen.

10 wird geladen ... Da antwortete ihm Asarja, der Oberpriester vom Hause Zadok, und sprach: Seitdem man angefangen hat, das Hebopfer in das Haus des HERRN zu bringen, hat man gegessen und ist satt geworden und hat noch viel übriggelassen; denn der HERR hat sein Volk gesegnet; daher ist eine so große Menge übriggeblieben.

11 wird geladen ... Da befahl Hiskia, daß man Vorratskammern herrichte im Hause des HERRN; und sie richteten dieselben her

12 wird geladen ... und taten treulich hinein das Hebopfer, die Zehnten und das Geheiligte. Und als Oberaufseher über dieselben wurden bestellt: Kananja, der Levit, und Simei, sein Bruder, als zweiter;

13 wird geladen ... dazu Jechiel, Asasja, Nahat, Asahel, Jerimot, Josabad, Eliel, Jismachja, Mahat und Benaja, als Aufseher unter der Leitung Kananjas und Simeis, seines Bruders, nach dem Befehl des Königs Hiskia und Asarjas, des Obersten im Hause Gottes.

14 wird geladen ... Und Kore, der Sohn Jimmas, der Levit, der Torhüter gegen Aufgang, war über die freiwilligen Gaben Gottes gesetzt, um das Hebopfer des HERRN und die hochheiligen Dinge herauszugeben.

15 wird geladen ... Und unter seiner Leitung waren Eden, Minjamin, Jesua, Semaja, Amarja und Sechanja, um in den Städten der Priester ihren Brüdern abteilungsweise getreulich ihren Anteil zu geben, den Kleinen wie den Großen.

16 wird geladen ... Überdies wurden sie in Geschlechtsregister eingetragen, alles, was männlich war, von drei Jahren an und darüber, alle, die in das Haus des HERRN gehen sollten nach der täglichen Ordnung an ihren Dienst auf ihren Posten, nach ihren Abteilungen.

17 wird geladen ... Und zwar erfolgte die Eintragung der Priester nach ihren Vaterhäusern, und die der Leviten von zwanzig Jahren an und darüber mit Rücksicht auf ihre Ämter, die sie abteilungsweise zu versehen hatten.

18 wird geladen ... Und sie hatten sich einzutragen samt ihren Kindern, ihren Weibern, ihren Söhnen und Töchtern, als ganze Gemeinde; denn gewissenhaft heiligten sie sich für das Heiligtum.

19 wird geladen ... Und für die Söhne Aarons, die Priester, die in den zu ihren Städten gehörenden Ländereien wohnten, hatte es in jeder Stadt mit Namen bezeichnete Leute, welche die Austeilung an die männlichen Glieder der Priesterfamilien und an alle, die in die levitischen Geschlechtsregister eingetragen waren, zu besorgen hatten.

20 wird geladen ... Also handelte Hiskia in ganz Juda und tat, was gut, recht und getreu war vor dem HERRN, seinem Gott.

21 wird geladen ... Und in all seinem Werk, das er im Dienste des Hauses Gottes und nach dem Gesetze und Gebot unternahm, um seinen Gott zu suchen, handelte er von ganzem Herzen, und so gelang es ihm auch.

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2Chr 30,24 wird geladen ... denn Hiskia, der König von Juda, spendete für die Gemeinde tausend Farren und zehntausend Schafe. Und es heiligten sich viele Priester.

2Mo 29,38 wird geladen ... Das ist es aber, was du auf dem Altar herrichten sollst: Zwei einjährige Lämmer sollst du beständig, Tag für Tag, darauf opfern;

2Mo 29,39 wird geladen ... ein Lamm am Morgen, das andere in den Abendstunden;

2Mo 29,40 wird geladen ... und zum ersten Lamm einen Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin gestoßenen Öls und einem Viertel Hin Wein zum Trankopfer.

2Mo 29,41 wird geladen ... Das andere Lamm sollst du in den Abendstunden zurichten; und mit dem Speis und Trankopfer sollst du es halten wie am Morgen; zum lieblichen Geruch, zum Feueropfer des HERRN.

2Mo 29,42 wird geladen ... Das soll das beständige Brandopfer eurer Geschlechter sein vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte, wo ich mit euch zusammenkommen will, um mit dir zu reden;

4Mo 28,9 wird geladen ... Am Sabbattag aber zwei einjährige, tadellose Lämmer und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, dazu sein Trankopfer.

4Mo 28,11 wird geladen ... Aber am ersten Tag eurer Monate sollt ihr dem HERRN zum Brandopfer darbringen: zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer;

4Mo 28,12 wird geladen ... und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Widder,

4Mo 28,13 wird geladen ... und ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu jedem Lamm. Das ist das Brandopfer des wohlriechenden Feuers für den HERRN.

4Mo 28,14 wird geladen ... Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zu jedem Farren, ein Drittel Hin zu dem Widder, ein Viertel Hin zu jedem Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeden Monats im Jahre.

4Mo 28,15 wird geladen ... Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN darbringen, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.

4Mo 28,16 wird geladen ... Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN;

4Mo 28,17 wird geladen ... und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist das Fest; sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen.

4Mo 28,18 wird geladen ... Am ersten Tage soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,

4Mo 28,19 wird geladen ... sondern sollt dem HERRN feurige Brandopfer darbringen, zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; tadellos sollen sie sein;

4Mo 28,20 wird geladen ... dazu ihre Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel sollt ihr zu jedem Farren tun und zwei Zehntel zum Widder

4Mo 28,21 wird geladen ... und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;

4Mo 28,22 wird geladen ... dazu einen Sündopferbock, um Sühnung für euch zu erwirken.

4Mo 28,23 wird geladen ... Und solches sollt ihr tun außer dem Brandopfer vom Morgen, welches ein beständiges Brandopfer ist.

4Mo 28,24 wird geladen ... Auf diese Weise sollt ihr täglich, sieben Tage lang, dem HERRN die Nahrung des wohlriechenden Feuers darbringen, neben dem beständigen Brandopfer; dazu sein Trankopfer.

4Mo 28,25 wird geladen ... Und am siebenten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.

4Mo 28,26 wird geladen ... Auch am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN das neue Speisopfer an eurem Wochenfeste darbringet, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,

4Mo 28,27 wird geladen ... sondern ihr sollt dem HERRN zum Brandopfer lieblichen Geruchs darbringen zwei junge Farren, einen Widder,

4Mo 28,28 wird geladen ... sieben einjährige Lämmer samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt; drei Zehntel auf jeden Farren,

4Mo 28,29 wird geladen ... zwei Zehntel auf jeden Widder; und ein Zehntel auf jedes der sieben Lämmer,

4Mo 28,30 wird geladen ... und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu erwirken.

4Mo 28,31 wird geladen ... Diese Opfer sollt ihr verrichten, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer (sie sollen tadellos sein) und ihre Trankopfer dazu.

3Mo 23,2 wird geladen ... Das sind die Feste des HERRN, da ihr heilige Festversammlungen einberufen sollt; das sind meine Feste:

3Mo 23,3 wird geladen ... Sechs Tage lang soll man arbeiten, aber am siebenten Tag ist die Sabbatfeier, eine heilige Versammlung; da sollt ihr kein Werk tun; denn es ist der Sabbat des HERRN, in allen euren Wohnorten.

3Mo 23,4 wird geladen ... Das sind aber die Feste des HERRN, die heiligen Versammlungen, die ihr zu festgesetzten Zeiten einberufen sollt:

3Mo 23,5 wird geladen ... Am vierzehnten Tag des ersten Monats, gegen Abend, ist das Passah des HERRN.

3Mo 23,6 wird geladen ... Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote des HERRN. Da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuertes Brot essen.

3Mo 23,7 wird geladen ... Am ersten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung halten;

3Mo 23,8 wird geladen ... da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten und ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang Feueropfer darbringen. Am siebenten Tag ist heilige Versammlung, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.

3Mo 23,9 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach:

3Mo 23,10 wird geladen ... Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und seine Ernte einheimset, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen.

3Mo 23,11 wird geladen ... Der soll die Garbe weben vor dem HERRN, zu eurer Begnadigung; am Tage nach dem Sabbat soll sie der Priester weben.

3Mo 23,12 wird geladen ... Ihr sollt aber an dem Tage, wenn eure Garbe gewebt wird, dem HERRN ein Brandopfer zurichten von einem tadellosen einjährigen Lamm;

3Mo 23,13 wird geladen ... dazu sein Speisopfer, zwei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, ein Feueropfer dem HERRN zum lieblichen Geruch; samt seinem Trankopfer, einem Viertel Hin Wein.

3Mo 23,14 wird geladen ... Ihr sollt aber weder Brot noch geröstetes Korn noch zerriebene Körner essen bis zu dem Tag, da ihr eurem Gott diese Gabe darbringt. Das ist eine ewig gültige Ordnung für alle eure Geschlechter.

3Mo 23,15 wird geladen ... Darnach sollt ihr vom Tage nach dem Sabbat, von dem Tage, da ihr die Webegarbe darbringt, sieben volle Wochen abzählen bis zum Tag,

3Mo 23,16 wird geladen ... der auf den siebenten Sabbat folgt, nämlich fünfzig Tage sollt ihr zählen, und alsdann dem HERRN ein neues Speisopfer darbringen.

3Mo 23,17 wird geladen ... Ihr sollt nämlich aus euren Wohnsitzen zwei Webebrote bringen, von zwei Zehntel Semmelmehl zubereitet; die sollen gesäuert und dem HERRN zu Erstlingen gebacken werden.

3Mo 23,18 wird geladen ... Zu dem Brot aber sollt ihr sieben einjährige, tadellose Lämmer darbringen und einen jungen Farren und zwei Widder; das soll des HERRN Brandopfer sein; dazu ihr Speisopfer und ihr Trankopfer; ein Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch.

3Mo 23,19 wird geladen ... Ihr sollt auch einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Dankopfer zurichten;

3Mo 23,20 wird geladen ... und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten weben, nebst den beiden Lämmern, als Webopfer vor dem HERRN. Die sollen dem HERRN heilig sein und dem Priester gehören.

3Mo 23,21 wird geladen ... Und ihr sollt an demselben Tag ausrufen lassen: »Man soll eine heilige Versammlung abhalten und keine Werktagsarbeit verrichten!« Das ist eine ewig gültige Satzung für alle eure Wohnorte und Geschlechter.

3Mo 23,22 wird geladen ... Wenn ihr aber die Ernte eures Landes einbringt, so sollst du dein Feld nicht bis an den Rand abernten und nicht selbst Nachlese halten, sondern es dem Armen und Fremdling überlassen. Ich, der HERR, bin euer Gott.

3Mo 23,23 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach:

3Mo 23,24 wird geladen ... Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tag des siebenten Monats sollt ihr einen Feiertag halten, einen Gedächtnistag unter Posaunenklang, eine heilige Versammlung.

3Mo 23,25 wird geladen ... Ihr sollt keine Werktagsarbeit verrichten, sondern dem HERRN Feueropfer darbringen.

3Mo 23,26 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach:

3Mo 23,27 wird geladen ... Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;

3Mo 23,28 wird geladen ... und ihr sollt an diesem Tage keine Arbeit verrichten; denn es ist der Versöhnungstag, zu eurer Versöhnung vor dem HERRN, eurem Gott.

3Mo 23,29 wird geladen ... Welche Seele sich aber an diesem Tage nicht demütigt, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk;

3Mo 23,30 wird geladen ... und welche Seele an diesem Tag irgend eine Arbeit verrichtet, die will ich vertilgen mitten aus ihrem Volk.

3Mo 23,31 wird geladen ... Ihr sollt keine Arbeit verrichten. Das ist eine ewig gültige Ordnung für eure Geschlechter an allen euren Wohnorten.

3Mo 23,32 wird geladen ... Ihr sollt Sabbatruhe halten und eure Seelen demütigen. Am neunten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr die Feier beginnen, und sie soll währen von einem Abend bis zum andern.

3Mo 23,33 wird geladen ... Und der HERR redete zu Mose und sprach:

3Mo 23,34 wird geladen ... Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll dem HERRN das Laubhüttenfest gefeiert werden, sieben Tage lang.

3Mo 23,35 wird geladen ... Am ersten Tage ist heilige Versammlung; da sollt ihr keine Arbeit verrichten.

3Mo 23,36 wird geladen ... Sieben Tage lang sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen und am achten Tag eine heilige Versammlung halten und dem HERRN Feueropfer darbringen; es ist Festversammlung; da sollt ihr keine Arbeit verrichten.

3Mo 23,37 wird geladen ... Das sind die Feste des HERRN, da ihr heilige Versammlungen einberufen sollt, um dem HERRN Feueropfer, Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer darzubringen, ein jedes an seinem Tag

3Mo 23,38 wird geladen ... außer den Sabbaten des HERRN und außer euren Gaben, den gelobten und freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebet.

3Mo 23,39 wird geladen ... So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingebracht habt, das Fest des HERRN halten, sieben Tage lang; am ersten Tag ist Feiertag und am achten Tag ist auch Feiertag.

3Mo 23,40 wird geladen ... Ihr sollt aber am ersten Tag Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmenzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und Bachweiden, und sieben Tage lang fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott.

3Mo 23,41 wird geladen ... Und sollt also dem HERRN das Fest halten, sieben Tage lang im Jahr. Das soll eine ewige Ordnung sein für eure Geschlechter, daß ihr im siebenten Monat also feiert.

3Mo 23,42 wird geladen ... Sieben Tage lang sollt ihr in Laubhütten wohnen; alle Landeskinder in Israel sollen in Laubhütten wohnen,

3Mo 23,43 wird geladen ... damit eure Nachkommen wissen, wie ich die Kinder Israel in Hütten wohnen ließ, als ich sie aus Ägypten führte; ich, der Herr, euer Gott.

3Mo 23,44 wird geladen ... Und Mose erklärte den Kindern Israel die Feiertage des HERRN.

1Chr 26,26 wird geladen ... Dieser Schelomit und seine Brüder waren über alle Schätze der geweihten Gegenstände, welche der König David und die Familienhäupter und die Obersten der Tausendschaften und Hundertschaften und die Heerführer geweiht hatten

4Mo 28,3 wird geladen ... Und sprich zu ihnen: Das ist das Feueropfer, welches ihr dem HERRN darbringen sollt: einjährige, tadellose Lämmer; täglich zwei zum beständigen Brandopfer.

4Mo 28,4 wird geladen ... Das eine Lamm sollst du am Morgen, das andere gegen Abend zurüsten;

4Mo 28,5 wird geladen ... dazu ein Zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, gemengt mit einem Viertel Hin gestoßenen Öls.

4Mo 28,6 wird geladen ... Das ist das beständige Brandopfer, welches am Berg Sinai geopfert ward zum lieblichen Geruch, als Feueropfer für den HERRN.

4Mo 28,7 wird geladen ... Dazu sein Trankopfer, zu jedem Lamm ein Viertel Hin. Im Heiligtum soll man dem HERRN das Trankopfer von starkem Getränk ausgießen.

4Mo 28,8 wird geladen ... Das andere Lamm sollst du gegen Abend opfern, wie das Speisopfer am Morgen und wie sein Trankopfer, als wohlriechendes Feuer für den HERRN.

4Mo 28,10 wird geladen ... Das ist das Brandopfer eines jeden Sabbats, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.

4Mo 29,1 wird geladen ... Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag.

4Mo 29,2 wird geladen ... Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer;

4Mo 29,3 wird geladen ... dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder

4Mo 29,4 wird geladen ... und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;

4Mo 29,5 wird geladen ... auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken,

4Mo 29,6 wird geladen ... außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN.

4Mo 29,7 wird geladen ... Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,

4Mo 29,8 wird geladen ... sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer,

4Mo 29,9 wird geladen ... samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder,

4Mo 29,10 wird geladen ... und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer;

4Mo 29,11 wird geladen ... einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

4Mo 29,12 wird geladen ... Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern.

4Mo 29,13 wird geladen ... Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,

4Mo 29,14 wird geladen ... samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren,

4Mo 29,15 wird geladen ... zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer;

4Mo 29,16 wird geladen ... dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

4Mo 29,17 wird geladen ... Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,

4Mo 29,18 wird geladen ... mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl,

4Mo 29,19 wird geladen ... dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern.

4Mo 29,20 wird geladen ... Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,

4Mo 29,21 wird geladen ... samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;

4Mo 29,22 wird geladen ... dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

4Mo 29,23 wird geladen ... Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder,

4Mo 29,24 wird geladen ... vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;

4Mo 29,25 wird geladen ... dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

4Mo 29,26 wird geladen ... Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,

4Mo 29,27 wird geladen ... samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;

4Mo 29,28 wird geladen ... dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

4Mo 29,29 wird geladen ... Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,

4Mo 29,30 wird geladen ... samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;

4Mo 29,31 wird geladen ... dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.

4Mo 29,32 wird geladen ... Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer,

4Mo 29,33 wird geladen ... samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;

4Mo 29,34 wird geladen ... dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

4Mo 29,35 wird geladen ... Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,

4Mo 29,36 wird geladen ... sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer,

4Mo 29,37 wird geladen ... samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt;

4Mo 29,38 wird geladen ... dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

4Mo 29,39 wird geladen ... Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

4Mo 29,40 wird geladen ... Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach:

Hes 45,17 wird geladen ... Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

5Mo 16,1 wird geladen ... Beobachte den Monat Abib, daß du dem HERRN, deinem Gott, das Passah feierst; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten geführt.

5Mo 16,2 wird geladen ... Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, als Passah Rinder und Schafe opfern an dem Ort, den der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne.

5Mo 16,3 wird geladen ... Du sollst kein gesäuertes Brot an diesem Feste essen. Du sollst sieben Tage lang ungesäuertes Brot des Elends essen, denn du bist in eiliger Flucht aus Ägyptenland gezogen; darum sollst du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus Ägyptenland denken!

5Mo 16,4 wird geladen ... Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig in allen deinen Landmarken gesehen werden, und soll auch nichts von dem Fleische, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, über Nacht bleiben bis zum Morgen.

5Mo 16,5 wird geladen ... Du darfst das Passah nicht schlachten in irgend einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir gegeben hat;

5Mo 16,6 wird geladen ... sondern an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, daselbst sollst du das Passah schlachten am Abend, wenn die Sonne untergeht, zu eben der Zeit, als du aus Ägypten zogest.

5Mo 16,7 wird geladen ... Und du sollst es braten und an dem Ort essen, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, und sollst am Morgen umkehren und wieder zu deiner Hütte gehen.

5Mo 16,8 wird geladen ... Sechs Tage lang sollst du Ungesäuertes essen; und am siebenten Tage ist der Versammlungstag des HERRN, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun.

5Mo 16,9 wird geladen ... Sieben Wochen sollst du dir abzählen; wenn man anfängt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anheben, die sieben Wochen zu zählen.

5Mo 16,10 wird geladen ... Darnach sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest der Wochen halten und ein freiwilliges Opfer von deiner Hand geben, je nach dem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.

5Mo 16,11 wird geladen ... Und du sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die unter dir sind, an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne.

5Mo 16,12 wird geladen ... Und bedenke, daß du in Ägypten ein Knecht gewesen bist, daß du diese Satzungen beobachtest und tuest!

5Mo 16,13 wird geladen ... Das Fest der Laubhütten sollst du sieben Tage lang halten, wenn du den Ertrag deiner Tenne und deiner Kelter eingesammelt hast.

5Mo 16,14 wird geladen ... Und du sollst an deinem Feste fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind.

5Mo 16,15 wird geladen ... Sieben Tage lang sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an dem Ort, den der HERR erwählt hat; denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen im ganzen Ertrag deiner Ernte und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein.

5Mo 16,16 wird geladen ... Dreimal im Jahre sollen alle deine männlichen Personen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten. Aber niemand soll mit leeren Händen vor dem HERRN erscheinen,

5Mo 16,17 wird geladen ... sondern ein jeder mit einer Gabe seiner Hand, je nach dem Segen, den der HERR, dein Gott, dir gegeben hat.

Hes 46,4 wird geladen ... Dies ist das Brandopfer, welches der Fürst dem HERRN am Sabbattage darbringen soll: sechs tadellose Lämmer und einen tadellosen Widder.

Hes 46,5 wird geladen ... Und als Speisopfer ein Epha zum Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha.

Hes 46,6 wird geladen ... Und am Tage des Neumonds soll er einen jungen, tadellosen Farren und sechs Lämmer und einen Widder geben, die tadellos sein sollen.

Hes 46,7 wird geladen ... Und zum Farren soll er ein Epha und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag und je ein Hin Öl auf ein Epha.

Ps 81,1 wird geladen ... Dem Vorsänger. Auf der Gittit. Von Asaph. Jubelt Gott, der unsre Stärke ist, jauchzet dem Gott Jakobs!

Ps 81,2 wird geladen ... Stimmt ein Lied an und nehmt die Pauke zur Hand, die liebliche Harfe mit dem Psalter!

Ps 81,3 wird geladen ... Blaset am Neumond die Posaune, am Vollmond, unserm festlichen Tag!

Ps 81,4 wird geladen ... Denn das ist Israels Pflicht; der Gott Jakobs hat ein Anrecht darauf.

Hes 46,12 wird geladen ... Wenn aber der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Dankopfer bringen will, so soll man ihm das östliche Tor auftun, daß er seine Brandopfer und seine Dankopfer bringe, wie er am Sabbat zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist.

Hes 46,13 wird geladen ... Du sollst dem HERRN täglich ein einjähriges tadelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen.

Hes 46,14 wird geladen ... Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Semmelmehls als Speisopfer für den HERRN. Das sind ewig gültige Satzungen!

Hes 46,15 wird geladen ... Also sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl alle Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen.

Hes 46,16 wird geladen ... So spricht Gott, der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Erbbesitz ein Geschenk gibt, so soll es seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz!

Hes 46,17 wird geladen ... Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Freijahr gehören und alsdann wieder an den Fürsten zurückfallen. Nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz verbleiben.

Hes 46,18 wird geladen ... Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde!

Kol 2,16 wird geladen ... So soll euch nun niemand richten wegen Speise oder Trank, oder wegen eines Festes oder Neumonds oder Sabbats,

Kol 2,17 wird geladen ... welche Dinge doch nur ein Schatten derer sind, die kommen sollten, wovon aber Christus das Wesen hat.

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