Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Ach, Hunde umgeben mich rings, eine Rotte von Übeltätern umkreist mich; sie haben mir Hände und Füße durchbohrt.
und zu Jesus, dem Mittler des neuen Bundes, und zum Blute der Besprengung, das Besseres (oder: wirksamer) redet als (das Blut) Abels.
Und der mich gesandt hat, ist mit (oder: bei) mir; er hat mich nicht allein gelassen, weil ich allezeit das tue, was ihm wohlgefällig ist.“
Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen (= einzigen) Sohn hingegeben hat, damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren gehen, sondern ewiges Leben haben.
Und nun, ihr Brüder: ich weiß, dass ihr aus Unwissenheit gehandelt habt, wie auch eure Oberen;
Denn die Bewohner Jerusalems und ihre Oberen haben, obwohl sie diesen Jesus nicht erkannten, doch die Aussprüche der Propheten, die an jedem Sabbat zur Verlesung kommen, durch ihr Verdammungsurteil zur Erfüllung gebracht
Diese (Weisheit) hat keiner von den Machthabern dieser Weltzeit erkannt; denn hätten sie sie erkannt, so hätten sie den Herrn der Herrlichkeit nicht ans Kreuz geschlagen;
sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.
Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.
„Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so dass er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgeht
und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;
denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.
dass ein Totschläger dahin fliehen solle, der jemand aus Versehen, unvorsätzlich, getötet hat; die sollen euch als Zufluchtsstätten vor dem Bluträcher dienen.‘
Flüchtet er sich dann in eine von diesen Städten und bleibt am Eingang des Stadttores stehen und trägt den Ältesten der betreffenden Stadt seine Sache vor, so sollen sie ihn bei sich in der Stadt aufnehmen und ihm einen Ort anweisen, dass er bei ihnen wohnen kann.
Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er den andern unvorsätzlich getötet hat, ohne ihm schon früher feind gewesen zu sein.
Er soll vielmehr in der betreffenden Stadt wohnen bleiben, bis er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden, und dann bis zum Tode des derzeitigen Hohenpriesters; alsdann darf der Totschläger wieder in seine Ortschaft und in sein Haus zurückkehren, in die Ortschaft, aus der er geflohen war.“
Sie überwiesen also den Nachkommen des Priesters Aaron Hebron, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, außerdem Libna nebst den zugehörigen Weidetriften,
und zwar überwies man ihnen Sichem, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften im Gebirge Ephraim; ferner Geser nebst den zugehörigen Weidetriften,
Weiter erhielten unter den Geschlechtern der Leviten die Nachkommen Gersons vom halben Stamm Manasse: Golan in Basan, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, und Beesthera nebst den zugehörigen Weidetriften: zwei Städte.
Sodann vom Stamme Naphthali: Kedes in Galiläa, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, Hammoth-Dor nebst den zugehörigen Weidetriften und Karthan nebst den zugehörigen Weidetriften: drei Städte.
Weiter vom Stamme Gad: Ramoth in Gilead, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, Mahanaim nebst den zugehörigen Weidetriften,