Unrevidierte Elberfelder 1932
Versliste
Denn Hunde haben mich umgeben, eine Rotte von Übeltätern hat mich umzingelt. Sie haben meine Hände und meine Füße durchgraben;
und zu Jesu, dem Mittler eines neuen Bundes; und zu dem Blute der Besprengung, das besser {O. Besseres} redet als Abel.
Und der mich gesandt hat ist mit mir; er hat mich nicht allein gelassen, weil ich allezeit das ihm Wohlgefällige tue.
Denn also hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingeborenen Sohn gab, auf daß jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren gehe, sondern ewiges Leben habe.
Und jetzt, Brüder, ich weiß, daß ihr in Unwissenheit gehandelt habt, gleichwie auch eure Obersten.
Denn die zu Jerusalem wohnen und ihre Obersten, indem sie diesen nicht erkannten, haben auch die Stimmen der Propheten erfüllt, welche jeden Sabbath gelesen werden, indem sie über ihn Gericht hielten.
welche keiner von den Fürsten dieses Zeitlaufs erkannt hat, (denn wenn sie dieselbe erkannt hätten, so würden sie wohl den Herrn der Herrlichkeit nicht gekreuzigt haben) sondern wie geschrieben steht:
so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer {Eig. Löser, der nächste Verwandte}, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.
Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder {Hier und nachher dasselbe Wort wie „Totschläger“}; der Mörder soll gewißlich getötet werden.
und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.
Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,
und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.
Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. -
daß dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen, unabsichtlich {W. ohne Wissen; so auch V. 5}, erschlagen hat; und sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher.
Und er soll in eine von diesen Städten fliehen, und an dem Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, daß er bei ihnen wohne.
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen, und er haßte ihn vordem nicht.
Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus welcher er geflohen ist. -
Und sie gaben den Söhnen Aarons, des Priesters, die Zufluchtstadt für den Totschläger, Hebron und seine Bezirke; und Libna und seine Bezirke,
Und sie gaben ihnen die Zufluchtstadt für den Totschläger, Sichem und seine Bezirke im Gebirge Ephraim; und Geser und seine Bezirke,
Und den Söhnen Gersons, aus den Geschlechtern der Leviten, gaben sie vom halben Stamme Manasse: die Zufluchtstadt für den Totschläger, Golan in Basan und seine Bezirke; und Beeschtera und seine Bezirke: zwei Städte.
Und vom Stamme Naphtali: die Zufluchtstadt für den Totschläger, Kedes in Galiläa und seine Bezirke; und Hammoth-Dor und seine Bezirke, und Kartan und seine Bezirke: drei Städte.
Und vom Stamme Gad: die Zufluchtstadt für den Totschläger, Ramoth in Gilead und seine Bezirke; und Machanaim und seine Bezirke,