Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
und sagten zu ihm: „Meister, diese Frau ist auf frischer Tat beim Ehebruch ergriffen (oder: ertappt) worden.
Nun hat Mose uns im Gesetz geboten, solche Frauen zu steinigen (3.Mose 20,10; 5.Mose 22,22). Was sagst nun du dazu?“
Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
„Wird ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau (vgl. 3.Mose 20,10). So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen!
Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,
so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –