Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
und sagenG3004 zu ihmG846: LehrerG1320, diesesG3778 WeibG1135 ist im EhebruchG3431, auf der Tat selbstG1888, ergriffen wordenG2638.
InG1722 dem GesetzG3551 aberG1161 hat unsG2254 MosesG3475 gebotenG1781, solcheG5108 zu steinigenG3036; du nunG3767, wasG5101 sagstG3004 duG4771?
Und wenn in MannH376 EhebruchH5003 treibt mit dem WeibeH802 eines MannesH376, wenn erH4191 EhebruchH5003 treibt mit dem WeibeH802 seines NächstenH7453, so sollen der EhebrecherH5003 und die Ehebrecherin gewißlich getötetH4191 werden.
Wenn einH376 MannH376 beiH7901 einem WeibeH802 liegend gefundenH4672 wird, das eines MannesH1167 Eheweib ist, so sollen sie alle beideH8147 sterbenH4191, der MannH1166, der bei dem WeibeH802 gelegenH7901 hatH1197, und das WeibH802. Und du sollst das BöseH7451 aus IsraelH3478 hinwegschaffen.
Wenn ein Mädchen, eine JungfrauH5291, einem ManneH376 verlobtH781 istH1330, und es findetH4672 sie ein MannH376 in der StadtH5892 und liegt beiH7901 ihr,
so sollt ihr sieH68 beideH8147 zum ToreH8179 selbiger StadtH5892 hinausführen und sie steinigenH5619, daß sie sterbenH4191: DasH1697 Mädchen deshalb, weil sie nicht inH7130 der StadtH5892 geschrieen hatH6031, und den MannH376 deshalb, weil erH6817 dasH1697 WeibH802 seines NächstenH7453 geschwächt hatH1197. Und du sollst das BöseH7451 ausH3318 deiner Mitte hinwegschaffen. -