Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Am folgenden Tage überzeugte sich die Volksmenge, die am jenseitigen Ufer des Sees stand (= zurückgeblieben war), dass dort weiter kein Fahrzeug außer dem einen gewesen war und dass Jesus nicht mit seinen Jüngern zusammen das Boot bestiegen hatte, sondern dass seine Jünger allein abgefahren waren.
Doch es kamen jetzt andere Fahrzeuge von Tiberias her in die Nähe des Platzes, wo sie das Brot nach dem Dankgebet des Herrn gegessen hatten.
Als die Volksmenge nun sah, dass Jesus ebensowenig da war wie seine Jünger, stiegen auch sie in die Fahrzeuge und kamen nach Kapernaum, um Jesus zu suchen.
Als sie ihn dann auf der anderen Seite des Sees angetroffen hatten, fragten sie ihn: „Rabbi (oder: Meister), wann bist du hierher gekommen?“
Jesus antwortete ihnen: „Wahrlich, wahrlich ich sage euch: Ihr sucht mich nicht deshalb, weil ihr Wunderzeichen gesehen, sondern weil ihr von den Broten gegessen habt und satt geworden seid.
Verschafft euch doch nicht die Speise, die vergänglich ist, sondern die Speise, die für das (oder: bis ins) ewige Leben vorhält und die der Menschensohn euch geben wird; denn diesen hat Gott der Vater besiegelt (d.h. beglaubigt).“
Da entgegneten sie ihm: „Was sollen wir denn tun, um die Werke Gottes zu wirken?“
Jesus antwortete ihnen mit den Worten: „Das Werk Gottes besteht darin, dass ihr an den glaubt, den er gesandt hat.“
Jesus selbst aber vertraute sich ihnen nicht an, weil er alle kannte
und von niemand ein Zeugnis (oder: eine Auskunft) über irgendeinen Menschen nötig hatte; denn er erkannte von sich selbst aus, wie es innerlich mit jedem Menschen stand.
Der seelische (= natürliche) Mensch aber nimmt nichts an, was vom Geiste Gottes kommt, denn es gilt ihm als Torheit, und er ist nicht imstande, es zu verstehen, weil es geistlich beurteilt werden muss.
Oder wisst ihr nicht, meine Brüder – ich rede ja doch zu gesetzeskundigen Leuten –, dass das Gesetz für (oder: über) den Menschen nur, solange er lebt, bindende Gewalt hat?
So ist z.B. eine verheiratete Frau gesetzlich an ihren Mann so lange gebunden, als er lebt; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie frei von dem Gesetz, das sie an den Mann bindet.
Demnach wird sie zwar, solange ihr Mann lebt, allgemein als Ehebrecherin gelten, wenn sie sich einem andern Manne zu eigen gibt; stirbt aber ihr Mann, so ist sie frei vom Gesetz und keine Ehebrecherin, wenn sie sich einem andern Mann zu eigen gibt.
Mithin seid auch ihr, meine Brüder, dem Gesetz gegenüber getötet worden, und zwar durch (das Getötetwerden) des Leibes Christi, um hinfort einem anderen, nämlich dem, der von den Toten auferweckt worden ist, als Eigentum anzugehören, damit wir nunmehr für Gott Frucht brächten (oder: bringen).
Denn solange wir im Fleische waren, wirkten sich die durch das Gesetz erregten sündhaften Leidenschaften in unsern Gliedern in der Weise aus, dass wir für den Tod Frucht brachten.
Jetzt aber sind wir vom Gesetz losgekommen, da wir dem, was uns in Banden hielt, gestorben sind, so dass wir nunmehr unsern Dienst im neuen Wesen des Geistes und nicht mehr im alten Wesen des Buchstabens (des Gesetzes) leisten.
Was folgt nun daraus? Ist das Gesetz (selbst) Sünde (= etwas Sündhaftes)? Nimmermehr! Aber ich hätte die Sünde nicht kennengelernt außer durch das Gesetz; denn ich hätte auch von der bösen Lust nichts gewusst, wenn das Gesetz nicht gesagt hätte (2.Mose 20,17): „Lass dich nicht gelüsten!“
Da hat die Sünde eine Angriffsgelegenheit gegen mich gewonnen und durch das Gebot jegliche böse Lust in mir zustande gebracht; denn ohne Gesetz (d.h. wo kein Gesetz ist) ist die Sünde tot.
Ich lebte einst ohne das Gesetz; als dann aber das Gebot (des Gesetzes) kam, lebte die Sünde (in mir) auf,
für mich aber kam der Tod; und so erwies sich dasselbe Gebot, das doch zum Leben verhelfen soll, für mich als todbringend;
denn nachdem die Sünde eine Angriffsgelegenheit gegen mich gewonnen hatte, betrog sie mich durch das Gebot und brachte mir durch dieses den Tod.
Demnach ist das Gesetz (an sich) heilig und ebenso das Gebot heilig, gerecht und gut.
So hat also etwas Gutes mir den Tod gebracht? O nein, das hat vielmehr die Sünde getan: sie sollte als Sünde zutage treten, indem sie mir durch das Gute den Tod brachte; sie sollte sich eben durch das Gebot als über alle Maßen sündig erweisen (= sich zu maßloser Sündigkeit steigern).
Wir wissen ja, dass das Gesetz geistlich ist (d.h. aus dem göttlichen Geist stammt); ich aber bin von fleischlicher Art (und dadurch) unter die (Gewalt der) Sünde verkauft.
Ja, mein ganzes Tun ist mir unbegreiflich; denn ich vollbringe nicht das, was ich will, sondern tue das, was ich hasse (= verabscheue).
Wenn ich aber das tue, was ich nicht will, so erkenne ich durch die innere Zustimmung zum Gesetz an, dass dieses gut sei.
Jetzt (= in diesem Falle) aber bin nicht mehr ich der, welcher es (d.h. das Böse) vollbringt, sondern die in mir wohnende Sünde.
Denn ich weiß ja: in mir, das heißt in meinem Fleische, wohnt nichts Gutes; denn der gute Wille ist bei mir wohl vorhanden, dagegen das Vollbringen des Guten nicht;
denn ich tue nicht das Gute, das ich tun will, sondern vollbringe das Böse, das ich nicht tun will.
Wenn ich aber das tue, was ich nicht will, so bin nicht mehr ich es, der es vollbringt, sondern die in mir wohnende Sünde.
Ich finde somit bei mir, der ich das Gute tun will, das Gesetz (= den Zwang) vor, dass bei mir das Böse zustande kommt.
Denn nach meinem inneren Menschen stimme ich dem göttlichen Gesetz freudig zu,
nehme aber in meinen Gliedern ein andersartiges Gesetz wahr, das dem Gesetz meiner Vernunft widerstreitet und mich gefangennimmt unter das Gesetz der Sünde, das in meinen Gliedern wirkt.
O ich unglückseliger Mensch! Wer wird mich aus diesem Todesleibe erlösen?
Dank sei Gott; (es ist geschehen) durch Jesus Christus, unsern Herrn! Also ist es so: Auf mich selbst gestellt diene ich mit der Vernunft dem Gesetz Gottes, mit dem Fleisch dagegen dem Gesetz der Sünde.
Was werden wir somit von unserm Stammvater Abraham sagen? Was hat er nach dem Fleisch (d.h. durch sein eigenes menschliches Tun) erlangt?
Wenn Abraham nämlich aufgrund von Werken gerechtfertigt worden ist, so hat er allerdings Grund, sich zu rühmen, freilich (auch dann) nicht vor (oder: bei) Gott.
Denn was sagt die Schrift? „Abraham glaubte Gott, und das wurde ihm zur Gerechtigkeit gerechnet.“ (1.Mose 15,6)
Wenn nun jemand Werke verrichtet, so erhält er den Lohn nicht aus Gnade angerechnet, sondern (zugeteilt) nach Schuldigkeit;
wer dagegen keine Werke verrichtet, sondern an den glaubt, der den Gottlosen rechtfertigt, dem wird sein Glaube zur Gerechtigkeit gerechnet;
wie ja auch David die Seligpreisung über den Menschen ausspricht, dem Gott Gerechtigkeit ohne Rücksicht auf Werke anrechnet (Ps 32,1-2):
„Glückselig sind die, denen die Gesetzesübertretungen vergeben und deren Sünden zugedeckt worden sind;
glückselig ist der Mann, dem der Herr (die) Sünde nicht anrechnet.“
Gilt nun diese Seligpreisung nur den Beschnittenen (= Juden) oder auch den Unbeschnittenen (= Nichtjuden, Heiden)? Wir behaupten ja doch: „Dem Abraham wurde sein Glaube zur Gerechtigkeit gerechnet.“
Unter welchen Umständen hat denn diese Anrechnung stattgefunden? Als er schon beschnitten oder als er noch unbeschnitten war? Nun: nicht als er schon beschnitten, sondern als er noch unbeschnitten war;
und das äußere Zeichen der Beschneidung empfing er dann als Siegel für die Glaubensgerechtigkeit, die er im Zustande der Unbeschnittenheit (d.h. schon vor der Beschneidung) besessen hatte (1.Mose 17). So sollte er der Vater aller derer werden, die ohne Beschneidung glauben, damit ihnen die Gerechtigkeit angerechnet werde,
und (ebenso) der Vater der Beschnittenen, nämlich derer, die nicht nur infolge der (leiblichen) Beschneidung ihm angehören, sondern die auch in den Fußstapfen des Glaubens wandeln, den unser Vater Abraham schon in unbeschnittenem Zustande besessen (oder: bewiesen) hat.
Denn die Verheißung, die Abraham oder sein Samen (= seine leibliche Nachkommenschaft) empfangen hat, dass er der Erbe der Welt sein sollte, ist ihm nicht durch das Gesetz zuteil geworden, sondern durch die Glaubensgerechtigkeit.
Wenn nämlich die Gesetzesleute die Erben sind, so ist damit der Glaube entleert (oder: wertlos gemacht) und die Verheißung entkräftet (oder: aufgehoben);
denn das Gesetz bringt (nur) Zorn zustande; wo dagegen kein Gesetz ist, da gibt es auch keine Übertretung.
Deshalb ist es (d.h. das verheißene Erbe) an den Glauben gebunden – es soll ja ein Gnadengeschenk sein –, damit die Verheißung für die gesamte Nachkommenschaft Gültigkeit habe, und zwar nicht nur für die, welche es aufgrund des Gesetzes ist, sondern auch für die, welche wie Abraham glaubt, der ja unser aller Vater ist –
nach dem Schriftwort (1.Mose 17,5): „Zum Vater vieler Völker habe ich dich gesetzt (oder: bestimmt)“ – vor dem Gott, dem er geglaubt hat als dem, welcher die Toten lebendig macht und das noch nicht Vorhandene benennt (oder: so ruft), als wäre es schon vorhanden.
Abraham hat da, wo nichts zu hoffen war, doch hoffnungsvoll am Glauben festgehalten, damit er der Vater vieler Völker würde nach der Verheißung (d.h. weil ihm von Gott zugesagt war; 1.Mose 15,5): „So (unzählbar) soll deine Nachkommenschaft sein“;
und ohne im Glauben schwach zu werden, nahm er, der fast hundertjährige Mann, die Erstorbenheit seines eigenen Leibes und den schon erstorbenen Mutterschoß der Sara wahr.
Trotzdem ließ er sich im Hinblick auf die Verheißung Gottes nicht durch Unglauben irre machen, sondern vielmehr wurde er im Glauben immer stärker, indem er Gott die Ehre gab
und der festen Überzeugung lebte, dass Gott das, was er verheißen hatte, auch zu verwirklichen vermöge.
Darum ist es (d.h. sein Glaube) ihm auch zur Gerechtigkeit gerechnet worden (1.Mose 15,6).
Aber nicht nur um seinetwillen steht geschrieben, dass es (d.h. der Glaube) ihm angerechnet worden ist,
sondern auch um unsertwillen; denn auch uns soll es (d.h. der Glaube) angerechnet werden, uns, die wir an den glauben, der unsern Herrn Jesus von den Toten auferweckt hat,
ihn, der um unserer Übertretungen willen in den Tod gegeben (Jes 53,4-5) und um unserer Rechtfertigung willen auferweckt worden ist. Römer 5
Wenn nun jemand Werke verrichtet, so erhält er den Lohn nicht aus Gnade angerechnet, sondern (zugeteilt) nach Schuldigkeit;
wer dagegen keine Werke verrichtet, sondern an den glaubt, der den Gottlosen rechtfertigt, dem wird sein Glaube zur Gerechtigkeit gerechnet;