Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
auch will ich an jenem (oder: am selben) Tage den Bogen (oder: die Stärke) Israels zerbrechen in der Talebene Jesreel.“
wie er ja auch bei (dem Propheten) Hosea sagt (Hos 2,25): „Ich werde das, was nicht mein Volk ist, mein Volk nennen und der Ungeliebten den Namen ‚Geliebte‘ beilegen“;
Denn weil sie die Gottesgerechtigkeit verkannt haben und dagegen beflissen sind, ihre eigene Gerechtigkeit zur Geltung zu bringen, haben sie sich der Gottesgerechtigkeit nicht unterworfen.
Dagegen in Bezug auf Israel sagt er (Jes 65,2): „Den ganzen Tag habe ich meine Arme (vergebens) ausgestreckt nach einem Volke, das ungehorsam ist und widerspricht.“ Römer 11
„Und nun will ich dir die Wahrheit (= Zuverlässiges) verkünden. Wisse wohl: es werden noch drei Könige in Persien erstehen, und der vierte wird noch größeren Reichtum sammeln als alle anderen (vor ihm); und wenn er durch seinen Reichtum mächtig geworden ist, wird er alles zum Kriege gegen das Königreich der Griechen aufbieten.
Wenn es also dem König genehm ist, so möge eine königliche Verordnung von ihm ausgehen und unter die persischen und medischen Gesetze aufgenommen werden, und zwar mit unwiderruflicher Geltung, dass Wasthi vor dem König Ahasveros nicht mehr erscheinen dürfe, und der König möge ihre königliche Würde auf eine andere übertragen, die besser ist als sie.
Da zog der König seinen Siegelring von der Hand und reichte ihn dem Agagiten Haman, dem Sohne Hammedathas, dem Judenfeinde,
So mögt ihr nun im Namen des Königs in betreff der Juden schriftlich verfügen, wie ihr es für angemessen haltet, und es dann mit dem Siegelring des Königs untersiegeln; dagegen eine Verfügung, die schriftlich im Namen des Königs erlassen und mit dem Siegelring des Königs untersiegelt ist, kann nicht rückgängig gemacht werden.“
Da gebot der König, dass so verfahren werden sollte; und der betreffende Befehl wurde in Susa erlassen, und die zehn Söhne Hamans wurden aufgehängt.
So mögt ihr nun im Namen des Königs in betreff der Juden schriftlich verfügen, wie ihr es für angemessen haltet, und es dann mit dem Siegelring des Königs untersiegeln; dagegen eine Verfügung, die schriftlich im Namen des Königs erlassen und mit dem Siegelring des Königs untersiegelt ist, kann nicht rückgängig gemacht werden.“
„Alle Diener des Königs und die Leute in den königlichen Provinzen wissen, dass für jedermann, es sei Mann oder Frau, der zum König in den inneren Hof eintritt, ohne gerufen zu sein, ein und dasselbe Gesetz gilt, nämlich dass er sterben muss, es sei denn, dass der König ihm sein goldenes Zepter entgegenstreckt, damit er am Leben bleibe. Ich aber bin seit nunmehr schon dreißig Tagen nicht zum König berufen worden.“
antwortete der HERR: „Ich will all meine Schöne vor deinen Augen vorüberziehen lassen und will den Namen des HERRN laut vor dir ausrufen, nämlich dass ich Gnade erweise, wem ich eben gnädig bin, und Barmherzigkeit dem erzeige, dessen ich mich erbarmen will.“
Dann fuhr er fort: „Mein Angesicht kannst du nicht schauen; denn kein Mensch, der mich schaut, bleibt am Leben.“