Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Hierauf führte er mich zurück in der Richtung nach dem äußeren gegen Osten gerichteten Tor des Heiligtums, das aber verschlossen war.
Da sagte der HERR zu mir: „Dieses Tor soll verschlossen bleiben, es darf nicht geöffnet werden, und niemand darf durch dasselbe eingehen; weil der HERR, der Gott Israels, hier eingezogen ist: darum soll es verschlossen bleiben!
Nur der Fürst darf sich, eben weil er Fürst ist, darin niedersetzen, um das Opfermahl vor dem HERRN zu halten; auf dem Wege durch die Vorhalle des Tores soll er eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen!“
Als er mich hierauf zum Tor, zu dem nach Osten gerichteten Tore, zurückgeführt hatte,
erschien plötzlich die Herrlichkeit des Gottes Israels von Osten her; ihr Rauschen schallte wie das Rauschen gewaltiger Wasserfluten, und die Erde (oder: das Land) leuchtete von seiner Herrlichkeit.
Die Erscheinung, die sich mir darbot, glich der Erscheinung, die ich geschaut hatte, als er gekommen war, um die Stadt zu vernichten, und die Erscheinung des Wagens, den ich erblickte, war dieselbe Erscheinung, die ich schon am Flusse Kebar gesehen hatte; und ich warf mich auf mein Angesicht nieder.
Als dann die Herrlichkeit des HERRN durch das nach Osten gerichtete Tor in den Tempelbezirk eingezogen war,
hob die Gotteskraft mich empor und brachte mich in den inneren Vorhof; und siehe da: der Tempel war von der Herrlichkeit des HERRN erfüllt.
Da hörte ich, wie jemand vom Tempel her mich anredete, während der Mann noch neben mir stand.
Und jener sagte zu mir: „Menschensohn, dies ist die Stätte meines Thrones und (dies) die Stätte meiner Fußsohlen, wo ich für immer inmitten der Kinder Israel wohnen will. Das Haus Israel wird aber hinfort meinen heiligen Namen nicht mehr entweihen, weder sie noch ihre Könige, durch ihre Abgötterei und durch die Leichen ihrer Könige bei deren Tode,
dadurch dass sie ihre (d.h. der Könige) Schwelle an meiner Schwelle und ihre Türpfosten neben den meinigen anbrachten, so dass sich nur die Wand zwischen mir und ihnen befand und sie so meinen heiligen Namen durch ihre Greuel entweihten, die sie verübten, so dass ich sie in meinem Zorn vernichtete.
Wenn sie nunmehr aber ihre Abgötterei und die Leichen ihrer Könige fern von mir halten, dann will ich für immer unter ihnen wohnen.
Du aber, Menschensohn, erstatte dem Hause Israel Bericht über diesen Tempel, damit sie sich ihrer Verschuldungen schämen.
Wenn sie sich dann alles dessen schämen, was sie begangen haben, dann lass sie den Bauplan des Tempels und seine Einrichtung, seine Aus- und Eingänge, seine ganze Gestalt und alle für ihn gültigen Satzungen (oder: Anordnungen) und Bestimmungen wissen und schreibe es vor ihren Augen auf, damit sie auf seine ganze Gestaltung und alle für ihn gültigen Anordnungen achtgeben und sie zur Ausführung bringen.
Dies ist die für den Tempel gültige Ordnung (oder: Bestimmung): ‚Auf dem Gipfel des Berges soll er liegen und sein ganzer Bezirk ringsum hochheilig sein!‘ Siehe, dies ist die für den Tempel gültige Ordnung!“
Hierauf führte er mich zurück in der Richtung nach dem äußeren gegen Osten gerichteten Tor des Heiligtums, das aber verschlossen war.
Da sagte der HERR zu mir: „Dieses Tor soll verschlossen bleiben, es darf nicht geöffnet werden, und niemand darf durch dasselbe eingehen; weil der HERR, der Gott Israels, hier eingezogen ist: darum soll es verschlossen bleiben!
Nur der Fürst darf sich, eben weil er Fürst ist, darin niedersetzen, um das Opfermahl vor dem HERRN zu halten; auf dem Wege durch die Vorhalle des Tores soll er eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen!“
Darauf führte er mich in der Richtung nach dem Nordtor an die Vorderseite des Tempelhauses; und als ich hinschaute, sah ich die Herrlichkeit des HERRN, die das Tempelhaus erfüllte. Als ich mich nun auf mein Angesicht niedergeworfen hatte,
sagte der HERR zu mir: „Menschensohn, gib genau acht und richte deine Augen und Ohren aufmerksam auf alles, was ich jetzt mit dir reden werde in Bezug auf alle Verordnungen und Satzungen, die für den Tempel des HERRN Geltung haben sollen. Richte (zunächst) deine Aufmerksamkeit darauf, wie man in den Tempel an allen Ausgängen des Heiligtums eintreten soll.
Sage also zum Hause Israel, zu diesem widerspenstigen Geschlecht: ‚So hat Gott der HERR gesprochen: Lasst es jetzt genug sein mit all euren Greueln, ihr vom Hause Israel!
Ihr habt Fremdlinge (oder: Ausländer), an Herz und Leib unbeschnittene Leute, eintreten lassen, so dass sie in meinem Heiligtum waren und mein Haus durch ihre Anwesenheit entweihten, wenn ihr mir meine Speise, Fett und Blut, darbrachtet, und habt dadurch meinen Bund gebrochen zu all euren übrigen Greueln hinzu;
und statt selbst meines heiligen Dienstes zu warten, habt ihr sie (d.h. diese Fremden) an eurer Stelle zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtum bestellt.‘
Darum hat Gott der HERR so gesprochen: ‚Kein Ausländer, der an Herz und Leib unbeschnitten ist, darf in mein Heiligtum kommen, keiner von allen Ausländern, die unter den Israeliten leben.
Vielmehr die Leviten, die mir untreu geworden sind, als Israel abgeirrt war und nach seinem Abfall von mir hinter seinen Götzen herlief, die sollen ihre Schuld büßen.
Sie sollen Dienste in meinem Heiligtum leisten als Wächter an den Tempeltoren und als Diener des Tempels; sie sollen die Brand- und Schlachtopfer für das Volk schlachten, und sie sollen ihnen (den Volksgenossen) zur Verfügung stehen, um ihnen Dienste zu leisten.
Weil sie ihnen vor ihren Götzen Dienste geleistet haben und dadurch dem Hause Israel ein Anlass zur Verschuldung geworden sind, darum habe ich meine Hand zum Schwur gegen sie erhoben‘ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN –, ‚dass sie ihre Schuld büßen sollen.
Sie dürfen mir nicht nahen, um Priesterdienste vor mir zu verrichten und um an alles, was mir heilig ist, an die hochheiligen Gegenstände, heranzutreten; sondern sie sollen ihre Schmach tragen und für die Greuel büßen, die sie verübt haben.
So will ich sie denn zu Wärtern für den Tempeldienst machen, zur Besorgung aller Obliegenheiten und alles dessen, was es in ihm zu tun gibt.‘“
„‚Aber die levitischen Priester, die Nachkommen Zadoks, die des Dienstes an meinem Heiligtum treu gewartet haben, als die Israeliten nach ihrem Abfall von mir irregingen, die sollen mir nahen, um mir zu dienen, und sollen vor mich hintreten, um mir Fett und Blut als Opfer darzubringen‘ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
‚Sie sollen in mein Heiligtum hineingehen, und sie sollen meinem Tische nahen, um mir zu dienen, und sollen meinen Dienst besorgen.
Wenn sie aber in die Tore des inneren Vorhofs eintreten, dann müssen sie leinene Gewänder anlegen; von Wolle dürfen sie nichts an sich haben, solange sie innerhalb der Tore des inneren Vorhofs und im Tempel Dienst tun.
Kopfbunde von Leinen sollen auf ihrem Haupt sein und Beinkleider von Leinen an ihren Schenkeln; in schweißerregende Stoffe dürfen sie sich nicht kleiden.
Wenn sie jedoch in den äußeren Vorhof zum Volk hinausgehen, sollen sie ihre Gewänder, in denen sie den Dienst verrichtet haben, ausziehen und sie in den heiligen Zellen niederlegen und sollen andere Kleider anziehen, um nicht dem Volk durch ihre Kleider eine Weihe mitzuteilen.
Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht lang herabhängen (oder: frei wachsen) lassen, sondern sie sollen ihr Haupthaar geschnitten tragen.
Wein darf kein Priester trinken, wenn sie in den inneren Vorhof hineingehen wollen.
Mit einer Witwe oder einer entlassenen (= geschiedenen) Frau dürfen sie sich nicht verheiraten, sondern nur mit Jungfrauen von israelitischer Herkunft; eine Witwe jedoch, die ein Priester als Witwe hinterlassen hat, dürfen sie heiraten.
Sie sollen mein Volk zwischen Heiligem und Unheiligem unterscheiden lehren und ihm den Unterschied von Unrein und Rein klarmachen.
Bei Rechtshändeln sollen sie zu Gericht sitzen: auf Grund meiner Rechtsbestimmungen sollen sie entscheiden und meine Weisungen und Satzungen an allen meinen Festen beobachten und meine Sabbate heilig halten.‘“
„An die Leiche eines Menschen dürfen sie nicht herantreten, weil sie sich dadurch verunreinigen würden; nur an der Leiche von Vater und Mutter, von Sohn und Tochter, von Bruder und Schwester, sofern diese unverheiratet geblieben ist, dürfen sie sich verunreinigen.
Wenn der Betreffende dann wieder rein geworden ist, soll er sich noch sieben Tage abzählen;
und an dem Tage, an dem er das Heiligtum, nämlich den inneren Vorhof, wieder betritt, um im Heiligtum Dienst zu tun, soll er ein Sündopfer für sich darbringen‘“ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
„‚Erbbesitz sollen sie nicht haben: ich bin ihr Erbbesitz; und ein Besitztum sollt ihr ihnen in Israel nicht geben: ich bin ihr Besitztum!
Sie sind es, die das Speisopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer verzehren sollen, und alles, was in Israel dem Bann verfällt, soll ihnen gehören.
Auch das Beste von allen Erstlingen jedweder Art und alle eure Hebopfer (= Weihegaben) jedweder Art ohne Ausnahme sollen den Priestern zufallen; und auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf euren Häusern ruht.
Fleisch von verendeten oder zerrissenen Tieren, seien es Vögel oder Vierfüßler, dürfen die Priester nicht essen.‘“
Dies nun waren die Maße des Altars nach Ellen, die Elle zu einer gewöhnlichen Elle und einer Handbreite gerechnet: seine Grundeinfassung war eine Elle hoch und eine Elle breit, und die Randleiste an ihrem Rande ringsum eine Spanne hoch. Und dies war die Höhe des Altars:
von der Grundeinfassung am Boden bis zu der unteren Umfriedigung (oder: Einfassung) zwei Ellen Höhe und eine Elle Breite; dann von der kleinen Umfriedigung bis zu der großen Umfriedigung vier Ellen Höhe und eine Elle Breite;
dann der Opferherd (eig. Gottesherd) vier Ellen Höhe; und vom Opferherd ragten die vier Hörner (eine Elle) empor.
Der Opferherd war zwölf Ellen lang bei zwölf Ellen Breite, quadratförmig an seinen vier Seiten.
Die große Umfriedigung (oder: Einfassung) hatte vierzehn Ellen Länge bei vierzehn Ellen Breite, so dass ihre vier Seiten ein Quadrat bildeten; und die Randleiste rings um sie herum war eine halbe Elle breit und die Grundeinfassung an ihr eine Elle (breit) ringsum. Die Stufen des Altars aber befanden sich auf der Ostseite.
Hierauf sagte er zu mir: „Menschensohn, so spricht Gott der HERR: ‚Dies sind die Satzungen (oder: Verordnungen), die für den Altar gültig sind an dem Tage, wo er hergestellt sein wird, dass man Brandopfer auf ihm darbringe und Blut auf (oder: an) ihn sprenge.
Da sollst du den levitischen Priestern, die zu den Nachkommen Zadoks gehören und die mir nahen dürfen‘ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN –, ‚um meinen Dienst zu versehen, einen jungen Stier zum Sündopfer geben,
und sie sollen etwas von seinem Blute nehmen und es an die vier Hörner des Altars tun und an die vier Ecken der Umfriedigung (oder: Einfassung) und an die Randleiste ringsum, um ihn so zu entsündigen und die Sühne für ihn zu vollziehen.
Alsdann sollen sie den zum Sündopfer dienenden Stier nehmen, damit man ihn auf dem dazu bestimmten Platze des Tempelbezirks außerhalb des Heiligtums verbrenne.
Am zweiten Tage aber sollen sie einen fehllosen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und mit ihm den Altar entsündigen, wie sie ihn mit dem Stier entsündigt haben.
Wenn sie dann mit der Entsündigung fertig sind, sollen sie einen fehllosen jungen Stier von den Rindern und einen fehllosen Widder vom Kleinvieh opfern;
die sollen sie vor den HERRN bringen und [die Priester sollen] Salz auf sie streuen und sie dem HERRN als Brandopfer darbringen.
Sieben Tage lang sollen sie so täglich einen Bock als Sündopfer darbringen; auch einen jungen Stier von den Rindern und einen Widder vom Kleinvieh, fehllose Tiere, sollen sie opfern.
Sieben Tage lang sollen sie so die Entsündigung des Altars vornehmen und ihn reinigen und ihn so einweihen.
Wenn man dann mit diesen Tagen zu Ende ist, sollen die Priester am achten Tage und weiterhin eure Brand- und Heilsopfer auf dem Altar darbringen, und ich werde euch gnädig annehmen!“ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
„Wenn ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer (d.h. einen Anteil am Opfer) vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein.
Von diesem Gebiet soll auf den Tempel entfallen ein Geviert (= Quadrat) von 500 Ellen Seitenlänge; und rings um dieses soll ein freier Raum von fünfzig Ellen gelassen werden.
Weiter sollst du von jenem abgemessenen Bezirk ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite abmessen, auf welches das Heiligtum als Hochheiliges zu stehen kommt.
Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. –
Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern (vgl. 44,10-14), als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. –
Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. –
Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen (= genauso wie jeder) der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze
des Landes. Das soll ihm als Eigentum in Israel gehören, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das (übrige) Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.“
Als er mich hierauf zum Tor, zu dem nach Osten gerichteten Tore, zurückgeführt hatte,
erschien plötzlich die Herrlichkeit des Gottes Israels von Osten her; ihr Rauschen schallte wie das Rauschen gewaltiger Wasserfluten, und die Erde (oder: das Land) leuchtete von seiner Herrlichkeit.
Die Erscheinung, die sich mir darbot, glich der Erscheinung, die ich geschaut hatte, als er gekommen war, um die Stadt zu vernichten, und die Erscheinung des Wagens, den ich erblickte, war dieselbe Erscheinung, die ich schon am Flusse Kebar gesehen hatte; und ich warf mich auf mein Angesicht nieder.
Als dann die Herrlichkeit des HERRN durch das nach Osten gerichtete Tor in den Tempelbezirk eingezogen war,
Und jener sagte zu mir: „Menschensohn, dies ist die Stätte meines Thrones und (dies) die Stätte meiner Fußsohlen, wo ich für immer inmitten der Kinder Israel wohnen will. Das Haus Israel wird aber hinfort meinen heiligen Namen nicht mehr entweihen, weder sie noch ihre Könige, durch ihre Abgötterei und durch die Leichen ihrer Könige bei deren Tode,
Wenn sie nunmehr aber ihre Abgötterei und die Leichen ihrer Könige fern von mir halten, dann will ich für immer unter ihnen wohnen.
und lehrt sie alles halten, was ich euch geboten (= aufgetragen) habe. Und wisset wohl: Ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Weltzeit!“ Markus
Euer Sinn (oder: Verhalten) sei frei von Geldgier; begnügt euch mit dem, was euch gerade zu Gebote steht, denn er (d.h. Gott) selbst hat gesagt (Jos 1,5): „Ich will dir nimmermehr meine Hilfe versagen und dich nicht verlassen“;
Der Fürst aber hat an diesem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darzubringen
So hat Gott der HERR gesprochen: „Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk von seinem Erbbesitz macht, so soll dies seinen Söhnen als vererbliches Eigentum gehören.
Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen (= genauso wie jeder) der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze
Macht er aber einem seiner Diener ein Geschenk von seinem Erbbesitz, so soll es diesem nur bis zum Freijahr (= Jahr der Freilassung) gehören, dann aber wieder an den Fürsten zurückfallen; nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz dauernd verbleiben.
Von dem Grundbesitz des Volkes aber darf der Fürst nichts wegnehmen, so dass er sie gewaltsam aus ihrem Eigentum verdrängt. Von seinem eigenen Besitz mag er seine Söhne mit vererblichem Grundbesitz ausstatten, damit niemand von den zu meinem Volk Gehörigen aus seinem Eigentum verdrängt wird.“