Hierauf führte er mich zurück in der Richtung nach dem äußeren gegen Osten gerichteten Tor des Heiligtums, das aber verschlossen war.
Da sagte der HERR zu mir: „Dieses Tor soll verschlossen bleiben, es darf nicht geöffnet werden, und niemand darf durch dasselbe eingehen; weil der HERR, der Gott Israels, hier eingezogen ist: darum soll es verschlossen bleiben!
Nur der Fürst darf sich, eben weil er Fürst ist, darin niedersetzen, um das Opfermahl vor dem HERRN zu halten; auf dem Wege durch die Vorhalle des Tores soll er eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen!“
Darauf führte er mich in der Richtung nach dem Nordtor an die Vorderseite des Tempelhauses; und als ich hinschaute, sah ich die Herrlichkeit des HERRN, die das Tempelhaus erfüllte. Als ich mich nun auf mein Angesicht niedergeworfen hatte,
sagte der HERR zu mir: „Menschensohn, gib genau acht und richte deine Augen und Ohren aufmerksam auf alles, was ich jetzt mit dir reden werde in Bezug auf alle Verordnungen und Satzungen, die für den Tempel des HERRN Geltung haben sollen. Richte (zunächst) deine Aufmerksamkeit darauf, wie man in den Tempel an allen Ausgängen des Heiligtums eintreten soll.
Sage also zum Hause Israel, zu diesem widerspenstigen Geschlecht: ‚So hat Gott der HERR gesprochen: Lasst es jetzt genug sein mit all euren Greueln, ihr vom Hause Israel!
Ihr habt Fremdlinge (oder: Ausländer), an Herz und Leib unbeschnittene Leute, eintreten lassen, so dass sie in meinem Heiligtum waren und mein Haus durch ihre Anwesenheit entweihten, wenn ihr mir meine Speise, Fett und Blut, darbrachtet, und habt dadurch meinen Bund gebrochen zu all euren übrigen Greueln hinzu;
und statt selbst meines heiligen Dienstes zu warten, habt ihr sie (d.h. diese Fremden) an eurer Stelle zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtum bestellt.‘
Darum hat Gott der HERR so gesprochen: ‚Kein Ausländer, der an Herz und Leib unbeschnitten ist, darf in mein Heiligtum kommen, keiner von allen Ausländern, die unter den Israeliten leben.
Vielmehr die Leviten, die mir untreu geworden sind, als Israel abgeirrt war und nach seinem Abfall von mir hinter seinen Götzen herlief, die sollen ihre Schuld büßen.
Sie sollen Dienste in meinem Heiligtum leisten als Wächter an den Tempeltoren und als Diener des Tempels; sie sollen die Brand- und Schlachtopfer für das Volk schlachten, und sie sollen ihnen (den Volksgenossen) zur Verfügung stehen, um ihnen Dienste zu leisten.
Weil sie ihnen vor ihren Götzen Dienste geleistet haben und dadurch dem Hause Israel ein Anlass zur Verschuldung geworden sind, darum habe ich meine Hand zum Schwur gegen sie erhoben‘ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN –, ‚dass sie ihre Schuld büßen sollen.
Sie dürfen mir nicht nahen, um Priesterdienste vor mir zu verrichten und um an alles, was mir heilig ist, an die hochheiligen Gegenstände, heranzutreten; sondern sie sollen ihre Schmach tragen und für die Greuel büßen, die sie verübt haben.
So will ich sie denn zu Wärtern für den Tempeldienst machen, zur Besorgung aller Obliegenheiten und alles dessen, was es in ihm zu tun gibt.‘“
„‚Aber die levitischen Priester, die Nachkommen Zadoks, die des Dienstes an meinem Heiligtum treu gewartet haben, als die Israeliten nach ihrem Abfall von mir irregingen, die sollen mir nahen, um mir zu dienen, und sollen vor mich hintreten, um mir Fett und Blut als Opfer darzubringen‘ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
‚Sie sollen in mein Heiligtum hineingehen, und sie sollen meinem Tische nahen, um mir zu dienen, und sollen meinen Dienst besorgen.
Wenn sie aber in die Tore des inneren Vorhofs eintreten, dann müssen sie leinene Gewänder anlegen; von Wolle dürfen sie nichts an sich haben, solange sie innerhalb der Tore des inneren Vorhofs und im Tempel Dienst tun.
Kopfbunde von Leinen sollen auf ihrem Haupt sein und Beinkleider von Leinen an ihren Schenkeln; in schweißerregende Stoffe dürfen sie sich nicht kleiden.
Wenn sie jedoch in den äußeren Vorhof zum Volk hinausgehen, sollen sie ihre Gewänder, in denen sie den Dienst verrichtet haben, ausziehen und sie in den heiligen Zellen niederlegen und sollen andere Kleider anziehen, um nicht dem Volk durch ihre Kleider eine Weihe mitzuteilen.
Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht lang herabhängen (oder: frei wachsen) lassen, sondern sie sollen ihr Haupthaar geschnitten tragen.
Wein darf kein Priester trinken, wenn sie in den inneren Vorhof hineingehen wollen.
Mit einer Witwe oder einer entlassenen (= geschiedenen) Frau dürfen sie sich nicht verheiraten, sondern nur mit Jungfrauen von israelitischer Herkunft; eine Witwe jedoch, die ein Priester als Witwe hinterlassen hat, dürfen sie heiraten.
Sie sollen mein Volk zwischen Heiligem und Unheiligem unterscheiden lehren und ihm den Unterschied von Unrein und Rein klarmachen.
Bei Rechtshändeln sollen sie zu Gericht sitzen: auf Grund meiner Rechtsbestimmungen sollen sie entscheiden und meine Weisungen und Satzungen an allen meinen Festen beobachten und meine Sabbate heilig halten.‘“
„An die Leiche eines Menschen dürfen sie nicht herantreten, weil sie sich dadurch verunreinigen würden; nur an der Leiche von Vater und Mutter, von Sohn und Tochter, von Bruder und Schwester, sofern diese unverheiratet geblieben ist, dürfen sie sich verunreinigen.
Wenn der Betreffende dann wieder rein geworden ist, soll er sich noch sieben Tage abzählen;
und an dem Tage, an dem er das Heiligtum, nämlich den inneren Vorhof, wieder betritt, um im Heiligtum Dienst zu tun, soll er ein Sündopfer für sich darbringen‘“ – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
„‚Erbbesitz sollen sie nicht haben: ich bin ihr Erbbesitz; und ein Besitztum sollt ihr ihnen in Israel nicht geben: ich bin ihr Besitztum!
Sie sind es, die das Speisopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer verzehren sollen, und alles, was in Israel dem Bann verfällt, soll ihnen gehören.
Auch das Beste von allen Erstlingen jedweder Art und alle eure Hebopfer (= Weihegaben) jedweder Art ohne Ausnahme sollen den Priestern zufallen; und auch das Beste von eurem Schrotmehl sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf euren Häusern ruht.
Fleisch von verendeten oder zerrissenen Tieren, seien es Vögel oder Vierfüßler, dürfen die Priester nicht essen.‘“
Querverweise zu Hesekiel 44,26 Hes 44,26
und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen.
Der Priester soll dann die eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer herrichten und ihm so Sühne erwirken dafür, dass er sich an der Leiche (verunreinigt und sich dadurch) versündigt hat. Dann soll er an demselben Tage sein Haupt nochmals für geheiligt erklären
und sich dem HERRN für die gelobte Zeit von neuem weihen, auch ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen; die vorige Zeit aber soll als verfallen gelten, weil seine Weihe unrein geworden war.“
„Folgende Vorschriften aber gelten für den Nasiräer (= Gottgeweihten): An dem Tage, an welchem die von ihm gelobte Weihezeit zu Ende ist, führe man ihn an den Eingang des Offenbarungszeltes;
und er hat dem HERRN seine Opfergabe darzubringen, nämlich ein einjähriges, fehlerloses Lamm zum Brandopfer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm zum Sündopfer, ferner einen fehlerlosen Widder zum Heilsopfer;
außerdem einen Korb mit ungesäuertem Backwerk von Feinmehl, nämlich mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Der Priester soll dann dies alles vor den HERRN bringen und das Sündopfer und das Brandopfer für ihn herrichten;
den Widder aber soll er als Heilsopfer für den HERRN herrichten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Backwerk; auch das Speisopfer und das Trankopfer soll der Priester für ihn darbringen.
Sodann schere der Nasiräer sein geweihtes Haupt am Eingang des Offenbarungszeltes, nehme sein geweihtes Haupthaar und lege es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt.
Hierauf nehme der Priester den gekochten Bug von dem Widder nebst einem ungesäuerten Kuchen und einem ungesäuerten Fladen aus dem Korbe und lege dies alles dem Nasiräer auf die Hände, nachdem dieser sich das geweihte Haar abgeschoren hat.
Sodann webe (= schwinge) der Priester dieses alles als Webeopfer vor dem HERRN: es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe samt der Webebrust und der Hebekeule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken.“
Diese Vorschriften gelten für den Gottgeweihten, der ein Gelübde abgelegt hat, nämlich bezüglich seiner Opfergabe, die er dem HERRN auf Grund seiner Weihe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er sonst noch zu leisten vermag. Auf Grund seines Gelübdes, das er abgelegt hat, soll er nach den für seine Weihe geltenden Vorschriften verfahren.
Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.
Ein solcher Mensch soll sich damit (d.h. mit solchem Wasser) am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein.
Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.“
Denn wenn schon das Blut von Böcken und Stieren und die Asche einer Kuh (vgl. 4.Mose 19), mit der man die Verunreinigten besprengt, Heiligung zu leiblicher Reinheit bewirkt,
um wieviel mehr wird das Blut Christi, der kraft ewigen Geistes sich selbst als ein fehlerloses Opfer Gott dargebracht hat, unser Gewissen von toten Werken reinigen, damit wir dem lebendigen Gott dienen!