Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Nachdem Gott vorzeiten vielfältig (= zu vielen Malen) und auf vielerlei Weise zu den Vätern geredet hat in den Propheten,
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib das Absonderungsgelübde eines Nasiräers (d.h. eines Gottgeweihten) ablegen will, um sich dem HERRN zu weihen,
so muss er sich des Weines und jedes andern berauschenden Getränks enthalten; auch Essig (oder: Gegorenes) von Wein oder Essig von berauschendem Getränk darf er nicht trinken; ebenso darf er keinerlei aus Trauben hergestellte Flüssigkeit trinken und keine Trauben, weder frische noch getrocknete, genießen.
Während der ganzen Dauer seiner Weihezeit darf er von allem, was vom Weinstock kommt (= gewonnen wird), nichts genießen, auch keine unreifen Trauben und keine Rankenspitzen.
Während der ganzen Dauer seines Weihegelübdes darf kein Schermesser auf sein Haupt kommen; bis zum Ablauf der Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, soll er als geheiligt gelten: er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
Während der ganzen Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, darf er zu keinem Toten hineingehen;
selbst wenn ihm Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester sterben, darf er sich an ihren Leichen nicht verunreinigen; denn die Weihe seines Gottes ruht auf seinem Haupt:
solange seine Weihe (= gelobte Zeit) dauert, ist er dem HERRN heilig.“
„Sollte aber jemand ganz plötzlich neben ihm sterben und er dadurch sein geweihtes Haupt verunreinigen, so soll er an dem Tage, an dem er wieder rein wird, sein Haupt scheren, also am siebten Tage;
und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen.
Der Priester soll dann die eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer herrichten und ihm so Sühne erwirken dafür, dass er sich an der Leiche (verunreinigt und sich dadurch) versündigt hat. Dann soll er an demselben Tage sein Haupt nochmals für geheiligt erklären
und sich dem HERRN für die gelobte Zeit von neuem weihen, auch ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen; die vorige Zeit aber soll als verfallen gelten, weil seine Weihe unrein geworden war.“
„Folgende Vorschriften aber gelten für den Nasiräer (= Gottgeweihten): An dem Tage, an welchem die von ihm gelobte Weihezeit zu Ende ist, führe man ihn an den Eingang des Offenbarungszeltes;
und er hat dem HERRN seine Opfergabe darzubringen, nämlich ein einjähriges, fehlerloses Lamm zum Brandopfer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm zum Sündopfer, ferner einen fehlerlosen Widder zum Heilsopfer;
außerdem einen Korb mit ungesäuertem Backwerk von Feinmehl, nämlich mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Der Priester soll dann dies alles vor den HERRN bringen und das Sündopfer und das Brandopfer für ihn herrichten;
den Widder aber soll er als Heilsopfer für den HERRN herrichten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Backwerk; auch das Speisopfer und das Trankopfer soll der Priester für ihn darbringen.
Sodann schere der Nasiräer sein geweihtes Haupt am Eingang des Offenbarungszeltes, nehme sein geweihtes Haupthaar und lege es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt.
Hierauf nehme der Priester den gekochten Bug von dem Widder nebst einem ungesäuerten Kuchen und einem ungesäuerten Fladen aus dem Korbe und lege dies alles dem Nasiräer auf die Hände, nachdem dieser sich das geweihte Haar abgeschoren hat.
Sodann webe (= schwinge) der Priester dieses alles als Webeopfer vor dem HERRN: es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe samt der Webebrust und der Hebekeule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken.“
Diese Vorschriften gelten für den Gottgeweihten, der ein Gelübde abgelegt hat, nämlich bezüglich seiner Opfergabe, die er dem HERRN auf Grund seiner Weihe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er sonst noch zu leisten vermag. Auf Grund seines Gelübdes, das er abgelegt hat, soll er nach den für seine Weihe geltenden Vorschriften verfahren.
Der HERR gebot alsdann dem Mose folgendes:
„Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Mit diesen Worten sollt ihr den Segen über die Israeliten aussprechen:
‚Der HERR segne dich und behüte dich!
Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig!
Der HERR erhebe sein Angesicht zu dir hin (oder: auf dich) und gewähre dir Frieden!‘
Wenn sie so meinen Namen auf die Israeliten legen, will ich sie segnen.“
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib das Absonderungsgelübde eines Nasiräers (d.h. eines Gottgeweihten) ablegen will, um sich dem HERRN zu weihen,
so muss er sich des Weines und jedes andern berauschenden Getränks enthalten; auch Essig (oder: Gegorenes) von Wein oder Essig von berauschendem Getränk darf er nicht trinken; ebenso darf er keinerlei aus Trauben hergestellte Flüssigkeit trinken und keine Trauben, weder frische noch getrocknete, genießen.
Während der ganzen Dauer seiner Weihezeit darf er von allem, was vom Weinstock kommt (= gewonnen wird), nichts genießen, auch keine unreifen Trauben und keine Rankenspitzen.
Während der ganzen Dauer seines Weihegelübdes darf kein Schermesser auf sein Haupt kommen; bis zum Ablauf der Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, soll er als geheiligt gelten: er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
Während der ganzen Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, darf er zu keinem Toten hineingehen;
Aber der Weinstock erwiderte ihnen: ‚Soll ich etwa meinen Wein aufgeben, der Götter und Menschen fröhlich macht, und hingehen, um über den Bäumen zu schweben?‘
Nehmt mich zum Vorbild (4,16), gleichwie ich meinerseits dem Vorbild Christi nachfolge!
Ich erkenne es aber lobend bei euch an, dass „ihr in allen Beziehungen meiner eingedenk seid und an den Überlieferungen (oder: Weisungen) festhaltet, wie ich sie euch mitgeteilt (oder: übergeben) habe.“
Ich möchte euch aber zu bedenken geben, dass das Haupt (= Oberhaupt) jedes Mannes Christus ist, das Haupt der Frau aber ist der Mann, und das Haupt Christi ist Gott.
Jeder Mann, der beim Beten oder beim prophetischen Reden eine Kopfbedeckung trägt, entehrt dadurch sein Haupt (= Oberhaupt);
jede Frau dagegen, die mit unverhülltem Haupte betet oder prophetisch redet, entehrt dadurch ihr Haupt, denn sie steht damit auf völlig gleicher Stufe mit einer Geschorenen (= öffentlichen Dirne).
Denn wenn eine Frau sich nicht verschleiert, so mag sie sich auch das Haar abschneiden lassen; ist es aber für eine Frau schimpflich, sich das Haar kurz zu schneiden oder es sich ganz abscheren zu lassen, so soll sie sich verschleiern!
Der Mann dagegen darf das Haupt nicht verhüllt haben, weil er Gottes Abbild und Abglanz ist; die Frau aber ist der Abglanz des Mannes.
Der Mann stammt ja doch nicht von der Frau, sondern die Frau vom Manne;
auch ist der Mann ja nicht um der Frau willen geschaffen, sondern die Frau um des Mannes willen.
Deshalb muss die Frau (ein Zeichen der) Herrschaft (d.h. der Vollmacht des Mannes über sie) auf dem Haupte tragen um der Engel willen.
Sonst steht jedoch weder die Frau gesondert vom Mann, noch der Mann gesondert von der Frau im Herrn da;
denn wie die Frau aus dem Manne entstanden ist, so wird wiederum der Mann durch die Frau geboren; alles aber ist von Gott ausgegangen (= so geordnet).
Urteilt für euch selbst: Ist es schicklich, dass eine Frau unverhüllt zu Gott betet?
Und lehrt euch nicht schon euer natürliches Gefühl, dass, wenn ein Mann langes Haar trägt, es eine Schmach für ihn ist,
während, wenn eine Frau langes Haar trägt, es eine Ehre für sie ist? Denn das lange Haar ist ihr als Schleier (= an Stelle eines Schleiers) gegeben.
Will aber jemand durchaus auf seiner abweichenden Meinung bestehen (so wisse er): Wir kennen eine solche Sitte nicht, und auch die Gemeinden Gottes überhaupt.
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib das Absonderungsgelübde eines Nasiräers (d.h. eines Gottgeweihten) ablegen will, um sich dem HERRN zu weihen,
so muss er sich des Weines und jedes andern berauschenden Getränks enthalten; auch Essig (oder: Gegorenes) von Wein oder Essig von berauschendem Getränk darf er nicht trinken; ebenso darf er keinerlei aus Trauben hergestellte Flüssigkeit trinken und keine Trauben, weder frische noch getrocknete, genießen.
Während der ganzen Dauer seiner Weihezeit darf er von allem, was vom Weinstock kommt (= gewonnen wird), nichts genießen, auch keine unreifen Trauben und keine Rankenspitzen.
Während der ganzen Dauer seines Weihegelübdes darf kein Schermesser auf sein Haupt kommen; bis zum Ablauf der Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, soll er als geheiligt gelten: er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
Während der ganzen Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, darf er zu keinem Toten hineingehen;
selbst wenn ihm Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester sterben, darf er sich an ihren Leichen nicht verunreinigen; denn die Weihe seines Gottes ruht auf seinem Haupt:
solange seine Weihe (= gelobte Zeit) dauert, ist er dem HERRN heilig.“
„Sollte aber jemand ganz plötzlich neben ihm sterben und er dadurch sein geweihtes Haupt verunreinigen, so soll er an dem Tage, an dem er wieder rein wird, sein Haupt scheren, also am siebten Tage;
und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen.
Der Priester soll dann die eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer herrichten und ihm so Sühne erwirken dafür, dass er sich an der Leiche (verunreinigt und sich dadurch) versündigt hat. Dann soll er an demselben Tage sein Haupt nochmals für geheiligt erklären
und sich dem HERRN für die gelobte Zeit von neuem weihen, auch ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen; die vorige Zeit aber soll als verfallen gelten, weil seine Weihe unrein geworden war.“
„Folgende Vorschriften aber gelten für den Nasiräer (= Gottgeweihten): An dem Tage, an welchem die von ihm gelobte Weihezeit zu Ende ist, führe man ihn an den Eingang des Offenbarungszeltes;
und er hat dem HERRN seine Opfergabe darzubringen, nämlich ein einjähriges, fehlerloses Lamm zum Brandopfer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm zum Sündopfer, ferner einen fehlerlosen Widder zum Heilsopfer;
außerdem einen Korb mit ungesäuertem Backwerk von Feinmehl, nämlich mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Der Priester soll dann dies alles vor den HERRN bringen und das Sündopfer und das Brandopfer für ihn herrichten;
den Widder aber soll er als Heilsopfer für den HERRN herrichten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Backwerk; auch das Speisopfer und das Trankopfer soll der Priester für ihn darbringen.
Sodann schere der Nasiräer sein geweihtes Haupt am Eingang des Offenbarungszeltes, nehme sein geweihtes Haupthaar und lege es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt.
Hierauf nehme der Priester den gekochten Bug von dem Widder nebst einem ungesäuerten Kuchen und einem ungesäuerten Fladen aus dem Korbe und lege dies alles dem Nasiräer auf die Hände, nachdem dieser sich das geweihte Haar abgeschoren hat.
Sodann webe (= schwinge) der Priester dieses alles als Webeopfer vor dem HERRN: es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe samt der Webebrust und der Hebekeule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken.“
Diese Vorschriften gelten für den Gottgeweihten, der ein Gelübde abgelegt hat, nämlich bezüglich seiner Opfergabe, die er dem HERRN auf Grund seiner Weihe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er sonst noch zu leisten vermag. Auf Grund seines Gelübdes, das er abgelegt hat, soll er nach den für seine Weihe geltenden Vorschriften verfahren.
Der HERR gebot alsdann dem Mose folgendes:
„Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Mit diesen Worten sollt ihr den Segen über die Israeliten aussprechen:
‚Der HERR segne dich und behüte dich!
Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig!
Der HERR erhebe sein Angesicht zu dir hin (oder: auf dich) und gewähre dir Frieden!‘
Wenn sie so meinen Namen auf die Israeliten legen, will ich sie segnen.“
Das Wort, das vom HERRN unter der Regierung des judäischen Königs Jojakim, des Sohnes Josias, an Jeremia erging, lautete folgendermaßen:
„Begib dich zur Genossenschaft (oder: Familie) der Rechabiten und lade sie ein; führe sie dann in den Tempel des HERRN in eine der Zellen und setze ihnen Wein zum Trinken vor!“
Da holte ich Jaasanja, den Sohn Jeremias, des Sohnes Habazinjas, nebst seinen Brüdern und allen seinen Söhnen, überhaupt die ganze Genossenschaft der Rechabiten,
und führte sie zum Tempel des HERRN in die Zelle der Söhne des Gottesmannes Hanan, des Sohnes Jigdaljas, die neben der Zelle der Fürsten, oberhalb der Zelle des Schwellenhüters Maaseja, des Sohnes Sallums, lag.
Dort setzte ich den zur Familie der Rechabiten gehörenden Männern mit Wein gefüllte Krüge und Becher vor und forderte sie auf, Wein zu trinken.
Doch sie antworteten: „Wir trinken keinen Wein, denn unser Stammvater Jonadab, der Sohn Rechabs (vgl. 2.Kön 10,15-16), hat uns das Gebot erteilt: ‚Ihr dürft keinen Wein trinken, weder ihr noch euere Nachkommen, in alle Zukunft;
auch dürft ihr euch keine Häuser bauen, keine Saatfelder bestellen und keine Weinberge anlegen oder in Besitz haben, sondern sollt während eures ganzen Lebens in Zelten wohnen, damit ihr lange in dem Lande lebt, in welchem ihr euch als Fremdlinge aufhaltet.‘
So sind wir denn dem Gebot unsers Stammvaters Jonadab, des Sohnes Rechabs, in allen Stücken genau nachgekommen, so dass wir zeitlebens keinen Wein trinken, weder wir noch unsere Frauen, noch unsere Söhne und Töchter,
und dass wir uns keine Häuser bauen, um darin zu wohnen, und weder Weinberge noch Äcker und Saatfelder besitzen;
vielmehr wohnen wir in Zelten und erfüllen gehorsam alles, was unser Stammvater Jonadab uns geboten hat.
Nur als Nebukadnezar, der König von Babylon, gegen dies Land herangezogen kam, da sagten wir: ‚Kommt, wir wollen uns vor dem Heere der Chaldäer und vor dem Heere der Syrer nach Jerusalem zurückziehen!‘, und so haben wir jetzt in Jerusalem Wohnung genommen.“
Da erging das Wort des HERRN an Jeremia folgendermaßen:
„So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: Gehe hin und sage zu den Männern von Juda und zu den Bewohnern Jerusalems: ‚Wollt ihr denn keine Zucht annehmen, dass ihr meinen Weisungen gehorcht?‘ – so lautet der Ausspruch des HERRN.
‚Die Weisung, die Jonadab, der Sohn Rechabs, seinen Nachkommen gegeben hat, keinen Wein zu trinken, die ist befolgt worden: sie haben keinen Wein bis auf den heutigen Tag getrunken, weil sie dem Gebot ihres Stammvaters gehorsam gewesen sind. Ich aber habe früh und spät immer wieder zu euch geredet, doch ihr habt nicht auf mich gehört.
Und dabei habe ich alle meine Knechte, die Propheten, früh und spät immer wieder zu euch gesandt mit der Mahnung: Kehrt doch alle von euren bösen Wegen um, bessert euren Wandel und lauft nicht anderen Göttern nach, um ihnen zu dienen! Dann sollt ihr in dem Lande wohnen bleiben, das ich euch und euren Vätern gegeben habe; aber ihr habt nicht hören wollen und seid mir nicht gehorsam gewesen.
Ja, die Nachkommen Jonadabs, des Sohnes Rechabs, sind dem Gebot nachgekommen, das ihr Stammvater ihnen gegeben hat; dieses Volk aber hat nicht auf mich gehört!‘
Darum spricht der HERR, der Gott der Heerscharen, der Gott Israels, folgendermaßen: ‚Fürwahr, ich will über Juda und über alle Bewohner Jerusalems all das Unheil kommen lassen, das ich ihnen angedroht habe, weil sie nicht haben hören wollen, als ich zu ihnen redete, und nicht geantwortet haben, als ich ihnen zurief.‘“
Zur Genossenschaft der Rechabiten aber sagte Jeremia: „So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: ‚Weil ihr dem Gebot eures Stammvaters Jonadab gehorsam gewesen seid, indem ihr alle seine Gebote beobachtet und alles getan habt, was er euch befohlen hat:
darum spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels, also: Es soll Jonadab, dem Sohne Rechabs, in Zukunft niemals an einem (Nachkommen) fehlen, der in meinem Dienst vor mir steht!‘“
Das Wort, das vom HERRN unter der Regierung des judäischen Königs Jojakim, des Sohnes Josias, an Jeremia erging, lautete folgendermaßen:
„Begib dich zur Genossenschaft (oder: Familie) der Rechabiten und lade sie ein; führe sie dann in den Tempel des HERRN in eine der Zellen und setze ihnen Wein zum Trinken vor!“
Da holte ich Jaasanja, den Sohn Jeremias, des Sohnes Habazinjas, nebst seinen Brüdern und allen seinen Söhnen, überhaupt die ganze Genossenschaft der Rechabiten,
und führte sie zum Tempel des HERRN in die Zelle der Söhne des Gottesmannes Hanan, des Sohnes Jigdaljas, die neben der Zelle der Fürsten, oberhalb der Zelle des Schwellenhüters Maaseja, des Sohnes Sallums, lag.
Dort setzte ich den zur Familie der Rechabiten gehörenden Männern mit Wein gefüllte Krüge und Becher vor und forderte sie auf, Wein zu trinken.
Doch sie antworteten: „Wir trinken keinen Wein, denn unser Stammvater Jonadab, der Sohn Rechabs (vgl. 2.Kön 10,15-16), hat uns das Gebot erteilt: ‚Ihr dürft keinen Wein trinken, weder ihr noch euere Nachkommen, in alle Zukunft;
auch dürft ihr euch keine Häuser bauen, keine Saatfelder bestellen und keine Weinberge anlegen oder in Besitz haben, sondern sollt während eures ganzen Lebens in Zelten wohnen, damit ihr lange in dem Lande lebt, in welchem ihr euch als Fremdlinge aufhaltet.‘
So sind wir denn dem Gebot unsers Stammvaters Jonadab, des Sohnes Rechabs, in allen Stücken genau nachgekommen, so dass wir zeitlebens keinen Wein trinken, weder wir noch unsere Frauen, noch unsere Söhne und Töchter,
und dass wir uns keine Häuser bauen, um darin zu wohnen, und weder Weinberge noch Äcker und Saatfelder besitzen;
vielmehr wohnen wir in Zelten und erfüllen gehorsam alles, was unser Stammvater Jonadab uns geboten hat.
Nur als Nebukadnezar, der König von Babylon, gegen dies Land herangezogen kam, da sagten wir: ‚Kommt, wir wollen uns vor dem Heere der Chaldäer und vor dem Heere der Syrer nach Jerusalem zurückziehen!‘, und so haben wir jetzt in Jerusalem Wohnung genommen.“
Da erging das Wort des HERRN an Jeremia folgendermaßen:
„So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: Gehe hin und sage zu den Männern von Juda und zu den Bewohnern Jerusalems: ‚Wollt ihr denn keine Zucht annehmen, dass ihr meinen Weisungen gehorcht?‘ – so lautet der Ausspruch des HERRN.
‚Die Weisung, die Jonadab, der Sohn Rechabs, seinen Nachkommen gegeben hat, keinen Wein zu trinken, die ist befolgt worden: sie haben keinen Wein bis auf den heutigen Tag getrunken, weil sie dem Gebot ihres Stammvaters gehorsam gewesen sind. Ich aber habe früh und spät immer wieder zu euch geredet, doch ihr habt nicht auf mich gehört.
Und dabei habe ich alle meine Knechte, die Propheten, früh und spät immer wieder zu euch gesandt mit der Mahnung: Kehrt doch alle von euren bösen Wegen um, bessert euren Wandel und lauft nicht anderen Göttern nach, um ihnen zu dienen! Dann sollt ihr in dem Lande wohnen bleiben, das ich euch und euren Vätern gegeben habe; aber ihr habt nicht hören wollen und seid mir nicht gehorsam gewesen.
Ja, die Nachkommen Jonadabs, des Sohnes Rechabs, sind dem Gebot nachgekommen, das ihr Stammvater ihnen gegeben hat; dieses Volk aber hat nicht auf mich gehört!‘
Darum spricht der HERR, der Gott der Heerscharen, der Gott Israels, folgendermaßen: ‚Fürwahr, ich will über Juda und über alle Bewohner Jerusalems all das Unheil kommen lassen, das ich ihnen angedroht habe, weil sie nicht haben hören wollen, als ich zu ihnen redete, und nicht geantwortet haben, als ich ihnen zurief.‘“
Zur Genossenschaft der Rechabiten aber sagte Jeremia: „So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: ‚Weil ihr dem Gebot eures Stammvaters Jonadab gehorsam gewesen seid, indem ihr alle seine Gebote beobachtet und alles getan habt, was er euch befohlen hat:
darum spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels, also: Es soll Jonadab, dem Sohne Rechabs, in Zukunft niemals an einem (Nachkommen) fehlen, der in meinem Dienst vor mir steht!‘“