Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib das Absonderungsgelübde eines Nasiräers (d.h. eines Gottgeweihten) ablegen will, um sich dem HERRN zu weihen,
so muss er sich des Weines und jedes andern berauschenden Getränks enthalten; auch Essig (oder: Gegorenes) von Wein oder Essig von berauschendem Getränk darf er nicht trinken; ebenso darf er keinerlei aus Trauben hergestellte Flüssigkeit trinken und keine Trauben, weder frische noch getrocknete, genießen.
Während der ganzen Dauer seiner Weihezeit darf er von allem, was vom Weinstock kommt (= gewonnen wird), nichts genießen, auch keine unreifen Trauben und keine Rankenspitzen.
Während der ganzen Dauer seines Weihegelübdes darf kein Schermesser auf sein Haupt kommen; bis zum Ablauf der Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, soll er als geheiligt gelten: er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.
Während der ganzen Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, darf er zu keinem Toten hineingehen;
selbst wenn ihm Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester sterben, darf er sich an ihren Leichen nicht verunreinigen; denn die Weihe seines Gottes ruht auf seinem Haupt:
solange seine Weihe (= gelobte Zeit) dauert, ist er dem HERRN heilig.“
„Sollte aber jemand ganz plötzlich neben ihm sterben und er dadurch sein geweihtes Haupt verunreinigen, so soll er an dem Tage, an dem er wieder rein wird, sein Haupt scheren, also am siebten Tage;
und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen.
Der Priester soll dann die eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer herrichten und ihm so Sühne erwirken dafür, dass er sich an der Leiche (verunreinigt und sich dadurch) versündigt hat. Dann soll er an demselben Tage sein Haupt nochmals für geheiligt erklären
und sich dem HERRN für die gelobte Zeit von neuem weihen, auch ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen; die vorige Zeit aber soll als verfallen gelten, weil seine Weihe unrein geworden war.“
„Folgende Vorschriften aber gelten für den Nasiräer (= Gottgeweihten): An dem Tage, an welchem die von ihm gelobte Weihezeit zu Ende ist, führe man ihn an den Eingang des Offenbarungszeltes;
und er hat dem HERRN seine Opfergabe darzubringen, nämlich ein einjähriges, fehlerloses Lamm zum Brandopfer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm zum Sündopfer, ferner einen fehlerlosen Widder zum Heilsopfer;
außerdem einen Korb mit ungesäuertem Backwerk von Feinmehl, nämlich mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Der Priester soll dann dies alles vor den HERRN bringen und das Sündopfer und das Brandopfer für ihn herrichten;
den Widder aber soll er als Heilsopfer für den HERRN herrichten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Backwerk; auch das Speisopfer und das Trankopfer soll der Priester für ihn darbringen.
Sodann schere der Nasiräer sein geweihtes Haupt am Eingang des Offenbarungszeltes, nehme sein geweihtes Haupthaar und lege es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt.
Hierauf nehme der Priester den gekochten Bug von dem Widder nebst einem ungesäuerten Kuchen und einem ungesäuerten Fladen aus dem Korbe und lege dies alles dem Nasiräer auf die Hände, nachdem dieser sich das geweihte Haar abgeschoren hat.
Sodann webe (= schwinge) der Priester dieses alles als Webeopfer vor dem HERRN: es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe samt der Webebrust und der Hebekeule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken.“
Diese Vorschriften gelten für den Gottgeweihten, der ein Gelübde abgelegt hat, nämlich bezüglich seiner Opfergabe, die er dem HERRN auf Grund seiner Weihe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er sonst noch zu leisten vermag. Auf Grund seines Gelübdes, das er abgelegt hat, soll er nach den für seine Weihe geltenden Vorschriften verfahren.
Der HERR gebot alsdann dem Mose folgendes:
„Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Mit diesen Worten sollt ihr den Segen über die Israeliten aussprechen:
‚Der HERR segne dich und behüte dich!
Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig!
Der HERR erhebe sein Angesicht zu dir hin (oder: auf dich) und gewähre dir Frieden!‘
Wenn sie so meinen Namen auf die Israeliten legen, will ich sie segnen.“
Querverweise zu 4. Mose 6,6 4Mo 6,6
Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.
Ein solcher Mensch soll sich damit (d.h. mit solchem Wasser) am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein.
Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.“
„Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der sich im Zelte befindet, ist sieben Tage lang unrein;
auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein festschließender Deckel befindet, ist unrein.
Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.
Wegen eines Toten dürft ihr euch keine Einschnitte an eurem Leibe machen und keine Ätzschrift (d.h. eingeätzten Bilder oder Schriftzeichen) an euch anbringen: ich bin der HERR! –
Weiter gebot der HERR mir: „Du sollst in kein Trauerhaus eintreten und zu keiner Totenklage hingehen und keinem von ihnen Beileid bezeigen! Denn ich habe diesem Volke meine Freundschaft entzogen“ – so lautet der Ausspruch des HERRN –, „die Liebe und das Erbarmen.
So sollen sie denn in diesem Lande sterben, groß und klein, ohne bestattet zu werden, und niemand wird um sie trauern noch sich blutig ritzen oder sich ihretwegen kahl scheren.
„Menschensohn, wisse wohl: ich will dir die Lust deiner Augen durch einen plötzlichen Schlag (= Tod) nehmen; aber du darfst dann weder klagen noch weinen, und keine Träne soll dir kommen!
Du magst im stillen seufzen, darfst aber keine Totentrauer anstellen; binde dir deinen Kopfbund um (oder: setze dir deinen Turban auf) und ziehe deine Schuhe an deine Füße, lege dir keine Hülle um den Bart (vgl. Mi 3,7) und genieße die Speisen nicht, welche die Leute dir schicken.“
Nachdem ich hierauf am Morgen noch zum Volke geredet hatte, starb meine Frau am Abend, und ich tat am folgenden Morgen so, wie mir geboten war.
Ein anderer von seinen Jüngern (= Schülern, Anhängern) sagte zu ihm: „Herr, erlaube mir, zuerst noch hinzugehen und meinen Vater zu begraben!“
Jesus aber antwortete ihm: „Folge du mir nach, und überlass es den Toten (d.h. den geistlich Toten), ihre Toten zu begraben!“
Zu einem anderen sagte er: „Folge mir nach!“ Der entgegnete: „Erlaube mir, zunächst noch hinzugehen und meinen Vater zu begraben.“
Da antwortete er ihm: „Lass die Toten ihre Toten begraben! Du aber gehe hin und verkündige das Reich Gottes!“ –
Daher kennen wir von jetzt ab niemand mehr nach dem Fleisch; nein, sogar wenn wir (früher) Christus nach dem Fleisch gekannt haben, so kennen wir ihn doch jetzt nicht mehr so.