Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen (= für ihn zurückkaufen) dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
Denn du bist unser Vater. Abraham weiß ja nichts von uns, und Israel (= Jakob) kennt uns nicht: du, HERR, bist unser Vater; ‚unser Erlöser‘ ist von alters her dein Name.
Warum hast du uns abirren lassen, HERR, von deinen Wegen und unser Herz verhärtet, so dass es dich nicht mehr fürchtet? Kehre zurück um deiner Knechte willen, um der Stämme willen, die dein Eigentum sind!
Nur kurze Zeit ist das dir geheiligte Volk im Besitz seines Erbes gewesen, da haben unsere Widersacher dein Heiligtum zertreten.
so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag (oder: darf) ihn loskaufen;
oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims (= sein Vetter) mag (oder: darf) ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
Jetzt aber, so spricht der HERR, der dich geschaffen hat, Jakob, und der dich gebildet hat, Israel: „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen: du bist mein!
So werden denn die vom HERRN Erlösten heimkehren und mit Jubel nach Zion gelangen, und ewige Freude wird ihr Haupt umschweben: Frohlocken und Freude werden ihnen zuteil werden, Kummer und Seufzen entflohen sein.
„Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so dass er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Wenn er ihn ferner mit einem Stein, den er in der Hand hatte und der den Tod verursachen kann, geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand hatte und durch das jemand getötet werden kann, geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muss er unbedingt mit dem Tode bestraft werden;
der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.
Wenn ferner jemand einem andern aus Hass einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so dass jener daran gestorben ist,
oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so dass jener daran gestorben ist, so muss der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.
Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen
oder, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den jemand getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und jener ist daran gestorben, obgleich er ihm nicht feindlich gesinnt war und ohne dass er ihm Schaden zufügen wollte:
so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,
und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgeht
und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;
damit deine Blöße aufgedeckt wird und man auch deine Scham zu sehen bekommt! „Rache will ich nehmen und schonungslos gegen alle vorgehen!“ spricht unser Erlöser:
HERR der Heerscharen ist sein Name, der Heilige Israels.
„Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll sich die Ehefrau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zu seiner Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen;
der erste Sohn aber, den sie dann gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders (in die Geschlechtsregister) eingetragen werden, damit dessen Name in Israel nicht ausstirbt.
Denn der dich geschaffen hat, ist dein Eheherr (oder: Gatte): ‚HERR der Heerscharen‘ ist sein Name; und dein Erlöser ist der Heilige Israels: er heißt ‚der Gott der ganzen Erde‘.
Als Jesus dann in die Gegend von Cäsarea Philippi gekommen war, fragte er seine Jünger: „Für wen halten die Leute den Menschensohn?“
Sie antworteten: „Die einen für Johannes den Täufer, andere für Elia, noch andere für Jeremia oder sonst einen von den Propheten.“