Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er für das eine Rind fünf Rinder und für das eine Stück Kleinvieh vier Stück erstatten.
Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord (oder: Blutschuld) anzusehen; 22:2b Ersatz muss er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.
22:2a wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord (oder: Blutschuld) für ihn als vorliegend angenommen werden.