Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt wird, und er wird geschlagen, dass er stirbt, so ist es ihm {D. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).} keine Blutschuld;
wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm {D. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).} eine Blutschuld. Er soll gewiss erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.