Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Wenn ein DiebH1590 ergriffenH4672 wird, dass er einbrichtH4290, und wird dabei geschlagenH5221, dass er stirbtH4191, so soll man kein BlutgerichtH1818 über jenen lassen gehen.
Ist aber die SonneH8121 über ihn aufgegangenH2224, so soll man das BlutgerichtH1818 gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstattenH7999; hat er nichts, so verkaufeH4376 man ihn um seinen DiebstahlH1591.
FindetH4672 manH4672 aber beiH3027 ihm den DiebstahlH1591 lebendigH2416, es sei OchseH7794, EselH2543 oder SchafH7716, so soll er's zwiefältigH8147 wiedergebenH7999.