Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Den übrigen aber sage ich von mir aus, nicht der Herr: Wenn ein (christlicher) Bruder eine Ungläubige (= Nichtchristin) zur Frau hat und diese einverstanden ist, mit ihm weiterzuleben, so soll er sie nicht entlassen.
Ebenso, wenn eine (gläubige) Frau einen ungläubigen (= nichtchristlichen) Mann hat und dieser einverstanden ist, mit ihr weiterzuleben, so soll sie ihren Mann nicht entlassen.
Denn der ungläubige Mann ist durch seine Frau geweiht (= geheiligt), und die ungläubige Frau ist durch den (gläubigen) Bruder geweiht (= geheiligt); sonst wären ja auch eure Kinder unrein, und sie sind doch in Wirklichkeit geweiht (= heilig).
Wenn jedoch der ungläubige Teil durchaus die Trennung will, so mag er sich trennen: in solchen Fällen ist der Bruder oder die Schwester nicht sklavisch (an eine Ehe) gebunden; vielmehr hat Gott uns zu einem Leben in Frieden berufen.
Denn wie kannst du, o Frau, wissen, ob du deinen Mann wirklich retten (= zur Bekehrung bringen) wirst? Oder wie kannst du, o Mann, wissen, ob du deine Frau wirklich retten wirst?
Nur wie der Herr einem jeden sein Los zugeteilt, wie Gott einen jeden berufen hat, so lebe er weiter: diese Vorschrift gebe ich in allen Gemeinden.