Und dies sind die Gebiete, welche die Israeliten im Lande Kanaan als Erbbesitz empfangen haben, die ihnen der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns, und die Häupter der israelitischen Stämme
als ihren Erbbesitz durch das Los zugeteilt haben, wie der HERR es durch Mose bezüglich der neuneinhalb Stämme verordnet hatte;
denn den zweieinhalb Stämmen hatte Mose ihren Erbbesitz jenseits des Jordans angewiesen, den Leviten aber keinen Erbbesitz unter den Israeliten verliehen.
Die Nachkommen Josephs bildeten nämlich zwei Stämme, Manasse und Ephraim; den Leviten aber gab man keinen Anteil am Landbesitz, sondern nur einzelne Städte zum Bewohnen nebst den zugehörigen Weidetriften für ihr Vieh und ihre Habe.
Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so verfuhren die Israeliten bei der Verteilung des Landes.
Da traten die Judäer vor Josua in Gilgal, und Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenissite, sagte zu Josua: „Du weißt selbst, was der HERR zu Mose, dem Manne Gottes, in Bezug auf mich und auf dich in Kades-Barnea gesagt hat.
Vierzig Jahre war ich alt, als Mose, der Knecht des HERRN, mich von Kades-Barnea zur Auskundschaftung des Landes aussandte, und ich erstattete ihm Bericht, wie ich in meinem Herzen wirklich dachte.
Meine Volksgenossen aber, die mit mir hinaufgezogen waren, machten dem Volk das Herz verzagt, während ich dem HERRN, meinem Gott, vollen Gehorsam bewies.
Da sprach Mose an jenem Tage folgenden Schwur aus: ‚Fürwahr das Land, das dein Fuß betreten hat, soll dir und deinen Nachkommen auf ewige Zeiten als Erbbesitz zuteil werden, weil du dem HERRN, meinem Gott, vollkommen gehorsam gewesen bist!‘
Und nun hat mich der HERR, wie du siehst, seiner Verheißung gemäß noch fünfundvierzig Jahre am Leben erhalten seit der Zeit, als der HERR jenes Wort zu Mose gesprochen hat und während die Israeliten in der Wüste umhergezogen sind; und so bin ich jetzt fünfundachtzig Jahre alt.
Ich bin heute noch so rüstig wie damals, als Mose mich aussandte; wie meine Kraft damals war, so ist sie jetzt noch zum Kriegsdienst, zum Ausmarsch und zur Heimkehr (oder: zu jeder Arbeit und Leistung) ausreichend.
So überweise mir nun dieses Bergland, von dem der HERR damals gesprochen hat; du selbst hast ja damals gehört, dass es dort noch Enakiter (11,21) und große, feste Städte gibt; vielleicht ist der HERR mit mir, so dass ich sie nach der Verheißung des HERRN aus ihrem Besitz vertreiben kann.“
Da segnete Josua den Kaleb, den Sohn Jephunnes, und verlieh ihm Hebron als Erbbesitz.
Auf diese Weise ist Hebron an Kaleb, den Sohn Jephunnes, den Kenissiten, als Erbbesitz bis auf den heutigen Tag gekommen, weil er nämlich dem HERRN, dem Gott Israels, vollen Gehorsam bewiesen hatte.
Hebron hieß aber ehemals Kirjath-Arba (d.h. die Stadt Arbas); Arba war der größte Mann unter den Enakitern gewesen. – Und das Land hatte Ruhe vom Kriege.
Querverweise zu Josua 14,4 Jos 14,4
Und nun sollen deine beiden Söhne, die dir im Lande Ägypten geboren worden sind, ehe ich zu dir nach Ägypten kam, mir gehören: Ephraim und Manasse sollen mir gehören wie Ruben und Simeon.
und sagten zu ihnen in Silo im Lande Kanaan: „Der HERR hat durch Mose geboten, dass man uns Städte zu Wohnsitzen und die zugehörigen Weidetriften für unser Vieh anweise.“
So überwiesen denn die Israeliten von ihrem Erbbesitz den Leviten nach dem Gebot des HERRN folgende Städte nebst den zugehörigen Weidetriften:
Als das Los für die Familien der Kahathiten herauskam, erhielten unter den Leviten die Nachkommen des Priesters Aaron von den Stämmen Juda, Simeon und Benjamin durch das Los dreizehn Städte (oder: Ortschaften);
die übrigen Nachkommen Kahaths aber erhielten durch das Los zehn Städte von den Geschlechtern der Stämme Ephraim, Dan und halb Manasse. –
Die Nachkommen Gersons erhielten durch das Los dreizehn Städte von den Geschlechtern der Stämme Issaschar, Asser, Naphthali und halb Manasse in Basan. –
Die Familien der Nachkommen Meraris erhielten zwölf Städte von den Stämmen Ruben, Gad und Sebulon.
Diese Städte also mit den zugehörigen Weidetriften wiesen die Israeliten den Leviten durch das Los zu, wie der HERR es durch Mose geboten hatte.
Sie traten aber von seiten der Stämme Juda und Simeon folgende mit Namen bezeichnete Städte ab:
den Nachkommen Aarons – denn auf sie fiel das erste Los – wurde von den Familien der Kahathiten unter den Leviten folgendes zuteil:
man gab ihnen die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, im Gebirge Juda, samt den zugehörigen Weidetriften rings um die Stadt her;
aber das zur Stadt gehörige Ackerland nebst den zugehörigen Dörfern hatten sie Kaleb, dem Sohne Jephunnes, als seinen Besitz gegeben.
Sie überwiesen also den Nachkommen des Priesters Aaron Hebron, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, außerdem Libna nebst den zugehörigen Weidetriften,
Jatthir nebst den zugehörigen Weidetriften, Esthemoa nebst den zugehörigen Weidetriften,
Holon nebst den zugehörigen Weidetriften, Debir nebst den zugehörigen Weidetriften,
Asan (1.Chr 6,44) nebst den zugehörigen Weidetriften, Jutta nebst den zugehörigen Weidetriften, Beth-Semes nebst den zugehörigen Weidetriften: neun Städte von diesen beiden Stämmen.
Ferner vom Stamme Benjamin: Gibeon nebst den zugehörigen Weidetriften, Geba nebst den zugehörigen Weidetriften,
Anathoth nebst den zugehörigen Weidetriften und Almon nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Demnach erhielten die Nachkommen Aarons, die Priester, im ganzen dreizehn Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.
Was sodann die Familien der übrigen zu den Leviten gehörenden Nachkommen Kahaths betrifft, so waren die ihnen durch das Los zugefallenen Städte vom Gebiet des Stammes Ephraim genommen;
und zwar überwies man ihnen Sichem, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften im Gebirge Ephraim; ferner Geser nebst den zugehörigen Weidetriften,
Kibzaim nebst den zugehörigen Weidetriften und Beth-Horon nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Ferner vom Stamme Dan: Eltheke nebst den zugehörigen Weidetriften, Gibbethon nebst den zugehörigen Weidetriften,
Ajjalon nebst den zugehörigen Weidetriften, Gath-Rimmon nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Sodann vom halben Stamme Manasse: Thaanach nebst den zugehörigen Weidetriften und Gath-Rimmon nebst den zugehörigen Weidetriften: zwei Städte.
Demnach erhielten die Familien der übrigen Nachkommen Kahaths im ganzen zehn Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.
Weiter erhielten unter den Geschlechtern der Leviten die Nachkommen Gersons vom halben Stamm Manasse: Golan in Basan, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, und Beesthera nebst den zugehörigen Weidetriften: zwei Städte.
Ferner vom Stamme Issaschar: Kisjon nebst den zugehörigen Weidetriften, Daberath nebst den zugehörigen Weidetriften,
Jarmuth nebst den zugehörigen Weidetriften und En-Gannim nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Weiter vom Stamme Asser: Miseal nebst den zugehörigen Weidetriften, Abdon nebst den zugehörigen Weidetriften,
Helkath nebst den zugehörigen Weidetriften und Rehob nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Sodann vom Stamme Naphthali: Kedes in Galiläa, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, Hammoth-Dor nebst den zugehörigen Weidetriften und Karthan nebst den zugehörigen Weidetriften: drei Städte.
Demnach erhielten die Familien der Gersoniten im ganzen dreizehn Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.
Die Familien der Nachkommen Meraris aber, die noch übrigen Leviten, erhielten vom Stamme Sebulon: Jokneam nebst den zugehörigen Weidetriften, Kartha nebst den zugehörigen Weidetriften,
Dimna nebst den zugehörigen Weidetriften und Nahalal nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Ferner vom Stamme Ruben: Bezer, (die Zufluchtsstadt für Totschläger,) nebst den zugehörigen Weidetriften, Jahza nebst den zugehörigen Weidetriften,
Kedemoth nebst den zugehörigen Weidetriften und Mephaath nebst den zugehörigen Weidetriften: vier Städte.
Weiter vom Stamme Gad: Ramoth in Gilead, die Zufluchtsstadt für Totschläger, nebst den zugehörigen Weidetriften, Mahanaim nebst den zugehörigen Weidetriften,
Hesbon nebst den zugehörigen Weidetriften, Jaser nebst den zugehörigen Weidetriften: im ganzen vier Städte.
Demnach erhielten die Familien der Nachkommen Meraris, die von den Geschlechtern der Leviten noch übrig waren, als Losanteil zwölf Städte.
Die Gesamtzahl der levitischen Städte inmitten des Erbbesitzes der Israeliten betrug achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften.
Diese Städte hatten ausnahmslos ihre Weidetriften rings um sich her: so verhielt es sich bei allen diesen Städten (oder: Ortschaften).
Die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels – er war nämlich der Erstgeborene; weil er aber seines Vaters Lager entweiht hatte, wurde sein Erstgeburtsrecht den Söhnen Josephs, des Sohnes Israels, verliehen, nur dass dieser im Geschlechtsverzeichnis nicht als Erstgeborener verzeichnet wurde;
„Befiehl den Israeliten, dass sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr auch eine Weidetrift rings um sie her den Leviten geben.
Die Städte sollen ihnen dann als Wohnsitze dienen, während die zugehörigen Weidetriften für ihr Lastvieh und ihre Herden und für alle ihre übrigen Tiere bestimmt sind.
Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;
und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so dass die Stadt selbst in der Mitte liegt; dies sollen für sie die Weideplätze bei den Städten sein.
Unter den Städten aber, die ihr den Leviten zu geben habt, sollen sich die sechs Freistädte befinden, die ihr ihnen abtreten sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außer diesen aber sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben:
die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten zu geben habt, soll sich auf achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften belaufen.
Was aber die Städte betrifft, die ihr von dem Besitztum der Israeliten abzugeben habt, so sollt ihr von den größeren Stämmen eine größere Anzahl und von den kleineren Stämmen eine kleinere Anzahl von Städten nehmen: jeder Stamm soll nach Maßgabe seines Erbbesitzes, den er erhalten wird, von seinen Städten eine bestimmte Zahl an die Leviten abtreten.“
denn Juda hatte zwar die Obmacht (oder: Vorrang) unter seinen Brüdern, so dass einer aus ihm zum Fürsten gewählt wurde, aber das Erstgeburtsrecht wurde Joseph zuteil –,
Folgendes aber sind ihre Wohnsitze nach ihren Niederlassungen in ihrem Gebiet: Den Nachkommen Aarons von dem Geschlecht der Kehathiten – denn auf sie war das erste Los gefallen –,
ihnen gab man Hebron im Lande Juda samt den zugehörigen Weidetriften rings um sie her;
die zur Stadt gehörigen Felder aber und die zugehörigen Dörfer übergab man Kaleb, dem Sohne Jephunnes.
Weiter übergab man den Nachkommen Aarons die Zufluchtstadt Hebron sowie Libna samt den zugehörigen Weidetriften, ferner Jatthir und Esthemoa samt den zugehörigen Weidetriften,
Holon (vgl. Jos 21,15) samt den zugehörigen Weidetriften, Debir samt den zugehörigen Weidetriften,
Asan samt den zugehörigen Weidetriften und Beth-Semes samt den zugehörigen Weidetriften.
Weiter vom Stamme Benjamin: Geba und Allemeth samt den zugehörigen Weidetriften und Anathoth samt den zugehörigen Weidetriften. Die Gesamtzahl ihrer Städte betrug dreizehn nach ihren Familien. –
Die übrigen Nachkommen Kehaths aber erhielten nach ihren Geschlechtern vom Stamme Ephraim und vom Stamme Dan und vom halben Stamm Manasse durchs Los zehn Städte.
Die Nachkommen Gersoms erhielten nach ihren Geschlechtern vom Stamme Issaschar, vom Stamme Asser, vom Stamme Naphthali und vom halben Stamm Manasse in Basan dreizehn Städte. –
Die Nachkommen Meraris erhielten nach ihren Geschlechtern vom Stamme Ruben, vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon durchs Los zwölf Städte.
So übergaben die Israeliten den Leviten die Städte samt den zugehörigen Weidetriften;
und zwar übergaben sie durchs Los jene namentlich angeführten Städte aus den Stämmen Juda, Simeon und Benjamin.
Was dann die übrigen Geschlechter der Nachkommen Kahaths anbetrifft, so erhielten sie die Städte, die ihnen durchs Los zufielen, vom Stamme Ephraim abgetreten;
und zwar übergab man ihnen die Zufluchtstadt Sichem samt den zugehörigen Weidetriften auf dem Gebirge Ephraim; ferner Geser samt den zugehörigen Weidetriften,
Jokmeam samt den zugehörigen Weidetriften, Beth-Horon samt den zugehörigen Weidetriften,
Ajjalon samt den zugehörigen Weidetriften und Gath-Rimmon samt den zugehörigen Weidetriften;
dazu vom halben Stamm Manasse: Aner (oder: Taanach? vgl. Jos 21,25) samt den zugehörigen Weidetriften und Jibleam samt den zugehörigen Weidetriften – diese übergab man den Familien der übrigen Nachkommen Kahaths.
Die Nachkommen Gersoms erhielten nach ihren Geschlechtern vom halben Stamm Manasse: Golan in Basan samt den zugehörigen Weidetriften und Astharoth samt den zugehörigen Weidetriften;
ferner vom Stamme Issaschar: Kedes samt den zugehörigen Weidetriften, Daberath samt den zugehörigen Weidetriften,
Ramoth samt den zugehörigen Weidetriften und Anem samt den zugehörigen Weidetriften;
dazu vom Stamme Asser: Masal samt den zugehörigen Weidetriften, Abdon samt den zugehörigen Weidetriften,
Hukok samt den zugehörigen Weidetriften und Rehob samt den zugehörigen Weidetriften;
ferner vom Stamme Naphthali: Kedes in Galiläa samt den zugehörigen Weidetriften, Hammot samt den zugehörigen Weidetriften und Kirjathaim samt den zugehörigen Weidetriften.
Die übrigen Nachkommen Meraris erhielten vom Stamme Sebulon: Rimmon samt den zugehörigen Weidetriften und Thabor samt den zugehörigen Weidetriften;
und jenseits des Jordans gegenüber von Jericho, östlich vom Jordan, erhielten sie vom Stamme Ruben: Bezer in der Steppe samt den zugehörigen Weidetriften, Jahza samt den zugehörigen Weidetriften,
Kedemoth samt den zugehörigen Weidetriften und Mephaath samt den zugehörigen Weidetriften;
ferner vom Stamme Gad: Ramoth in Gilead samt den zugehörigen Weidetriften, Mahanaim samt den zugehörigen Weidetriften;
Hesbon samt den zugehörigen Weidetriften und Jaser samt den zugehörigen Weidetriften.