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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... „Ihr seid Söhne (oder: Kinder) für den HERRN, euren Gott; darum dürft ihr euch wegen eines Toten keine Einschnitte ins Fleisch machen und euch über der Stirn nicht kahlscheren;

2 wird geladen ... denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk, und dich hat der HERR, dein Gott, aus allen Völkern, die es auf dem ganzen Erdboden gibt, zu seinem Eigentumsvolk erwählt. –

3 wird geladen ... Du sollst nichts Greuelhaftes essen!

4 wird geladen ... Dies sind die Vierfüßler (oder: größeren Landtiere), die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,

5 wird geladen ... Hirsch, Gazelle, Damwild, Steinbock, Antilope, wilder Ochs und Bergziege

6 wird geladen ... und überhaupt alle Vierfüßler, die gespaltene Hufe (oder: Klauen) haben, und zwar ganz durchgespaltene, also zwei Hufe (oder: Klauen), und die zugleich Wiederkäuer unter den Vierfüßlern sind: diese dürft ihr essen.

7 wird geladen ... Dagegen folgende dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, welche ganz durchgespaltene Hufe (oder: Klauen) haben, nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs (vgl. Psalm 104,18); denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Hufe (oder: Klauen): als unrein sollen sie euch gelten;

8 wird geladen ... ferner das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten; vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nichts genießen und ihre toten Leiber nicht anrühren. –

9 wird geladen ... Dies ist es, was ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen dürft: alles, was Flossen und Schuppen hat: diese dürft ihr essen;

10 wird geladen ... aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht genießen: als unrein soll es euch gelten. –

11 wird geladen ... Alle reinen Vögel dürft ihr essen;

12 wird geladen ... folgende aber sind es, von denen ihr nichts essen dürft: der Adler, der Lämmergeier, der Bartgeier,

13 wird geladen ... die Weihe, der Habicht, die verschiedenen Falkenarten,

14 wird geladen ... alle Arten von Raben,

15 wird geladen ... der Strauß, die Schwalbe (oder: der Kuckuck), die Möwe, alle Habichtarten,

16 wird geladen ... das Käuzchen, der Uhu, die Eule,

17 wird geladen ... der Pelikan, der Aasgeier, der Sturzpelikan (oder: Kormoran),

18 wird geladen ... der Storch, die verschiedenen Arten der Regenpfeifer (oder: Reiher), der Wiedehopf und die Fledermaus.

19 wird geladen ... Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden.

20 wird geladen ... Alles reine Geflügel dürft ihr essen. –

21 wird geladen ... Von gefallenen (oder: verendeten) Tieren dürft ihr nichts genießen; dem Fremdling, der in deinen Ortschaften lebt, magst du sie zum Essen geben oder magst sie an einen Nichtisraeliten verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, geheiligtes Volk. – Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.“

22 wird geladen ... „Den ganzen Ertrag deiner Aussaat, alles, was dir auf dem Felde wächst, sollst du Jahr für Jahr gewissenhaft verzehnten

23 wird geladen ... und sollst den Zehnten deines Getreides, deines Weins und deines Öls sowie die Erstgeburten deiner Rinder und deines Kleinviehs vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, verzehren, damit du den HERRN, deinen Gott, allezeit fürchten lernst.

24 wird geladen ... Wenn dir aber der Weg zu weit ist, so dass du, wenn der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, den Zehnten nicht hinbringen kannst, weil die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dorthin zu versetzen, zu weit von dir entfernt liegt:

25 wird geladen ... so mache den Zehnten zu Geld, nimm dann das Geld wohlbewahrt mit dir und begib dich an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.

26 wird geladen ... Dort gib das Geld aus für alles, wonach dein Herz Verlangen tragen mag, für Rinder und Kleinvieh, für Wein und starke Getränke, kurz für alles, wonach dich gelüsten mag; halte dann dort vor dem HERRN, deinem Gott, ein Mahl und sei mit deinen Angehörigen fröhlich.

27 wird geladen ... Dabei vergiss aber auch die Leviten nicht, die in deinen Wohnorten leben; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir (vgl. 12,12).

28 wird geladen ... Nach Verlauf von je drei Jahren sollst du den gesamten Zehnten deines Ertrags von jenem Jahre für sich besonders nehmen und ihn in deinen Wohnorten niederlegen (oder: abliefern);

29 wird geladen ... dann sollen die Leviten, die ja keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir haben, sowie die Fremdlinge, die Witwen und die Waisen, die in deinen Wohnorten leben, herbeikommen und sich satt essen, damit der HERR, dein Gott, dich segne bei aller Arbeit deiner Hände, bei allem, was du unternimmst.“

Querverweise zu 5. Mose 14,27 5Mo 14,27 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

5Mo 14,29 wird geladen ... dann sollen die Leviten, die ja keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir haben, sowie die Fremdlinge, die Witwen und die Waisen, die in deinen Wohnorten leben, herbeikommen und sich satt essen, damit der HERR, dein Gott, dich segne bei aller Arbeit deiner Hände, bei allem, was du unternimmst.“

5Mo 14,29 wird geladen ... dann sollen die Leviten, die ja keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich dir haben, sowie die Fremdlinge, die Witwen und die Waisen, die in deinen Wohnorten leben, herbeikommen und sich satt essen, damit der HERR, dein Gott, dich segne bei aller Arbeit deiner Hände, bei allem, was du unternimmst.“

5Mo 12,12 wird geladen ... Dort sollt ihr auch vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein, ihr und eure Söhne und Töchter, eure Knechte und Mägde, auch die Leviten, die in euren Ortschaften wohnen; denn sie haben keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil gleich euch.

5Mo 18,1 wird geladen ... „Die levitischen Priester, der ganze Stamm Levi, sollen keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil wie die übrigen Israeliten haben: von den Feueropfern des HERRN und den ihm als Gebühr zustehenden Abgaben sollen sie ihren Unterhalt haben.

5Mo 12,18 wird geladen ... sondern vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie an der Stätte verzehren, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd, auch die Leviten, die in deinen Wohnorten leben, und sollst dich vor dem HERRN, deinem Gott, an allem erfreuen, was du mit deiner Hände Arbeit beschafft hast.

5Mo 18,2 wird geladen ... Aber eigenen Erbbesitz soll dieser Stamm inmitten seiner Volksgenossen nicht haben: der HERR ist sein Erbbesitz, wie er ihm zugesagt hat.

5Mo 12,19 wird geladen ... Hüte dich, die Leviten unbeachtet zu lassen, solange du in deinem Lande lebst!“

4Mo 18,20 wird geladen ... Weiter sagte der HERR zu Aaron: „In ihrem Lande sollst du keinen Erbbesitz haben und keinen Teil des Landes unter ihnen besitzen: ich bin dein Anteil und dein Erbbesitz inmitten der Israeliten!

Gal 6,6 wird geladen ... Wer aber Unterricht im Wort (Gottes) erhält, lasse seinen Lehrer an allen Gütern teilnehmen! –

1Tim 5,17 wird geladen ... Die Ältesten, die sich in ihrem Vorsteheramt bewähren, sollen doppelter Ehre würdig geachtet werden, besonders die, welche als Prediger und Lehrer mit Eifer tätig sind;

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