Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Wird aber der TotschlägerH3318+H7523 ausH3318 seiner FreistadtH4733+H5892 GrenzeH1366 gehenH3318, dahin er geflohenH5127 ist,
und der BluträcherH1350+H1818 findetH4672 ihnH7523 außerhalbH2351 der GrenzeH1366 seiner FreistadtH4733+H5892 und schlägtH7523 ihnH7523 totH7523, so soll er des BlutsH1818 nicht schuldig sein.
Denn erH7523 sollte in seiner FreistadtH4733+H5892 bleibenH3427 bis an den TodH4194 des HohenpriestersH1419+H3548, und nachH310 des HohenpriestersH1419+H3548 TodH4194 wiederH7725 zum LandeH776 seines ErbgutsH272 kommenH7725.
Das soll euch ein RechtH2708+H4941 sein bei euren NachkommenH1755, überall, wo ihr wohntH4186.