Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 mit den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn jemandH376 dem HErrnH3068 ein besonderesH6381 GelübdeH5088 tut, also dass du seinen LeibH5315 schätzenH6187 musst,
so soll das eine SchätzungH6187 sein: ein MannsbildH2145, 20H6242 JahreH8141 altH1121 bis ins 60H8346. Jahr, sollst du schätzenH6187 auf 50H2572 SilberlingeH3701+H8255 nach dem LotH8255 des HeiligtumsH6944,
ein WeibsbildH5347+H6187 auf 30H7970 SilberlingeH8255.
Von 5H2568 Jahren an bis auf 20H6242 JahreH1121+H8141 sollst du ihn schätzenH6187 auf 20H6242 SilberlingeH8255, wenn's ein MannsbildH2145 ist, ein WeibsbildH5347 aber auf zehnH6235 SilberlingeH8255.
Von einem MonatH1121+H2320 an bis auf fünfH2568 JahreH1121+H8141 sollst du ihn schätzenH6187 auf fünfH2568 SilberlingeH3701+H8255, wenn's ein MannsbildH2145 ist, ein WeibsbildH5347+H6187 aber auf dreiH7969 SilberlingeH3701+H8255.
Ist er aber 60H8346 JahreH8141 altH1121 und darüberH4605, so sollst du ihn schätzenH6187 auf 15H2568+H6240 SilberlingeH8255, wenn's ein MannsbildH2145 ist, ein WeibsbildH5347 aber auf zehnH6235 SilberlingeH8255.
Ist er aber zu armH4134 zu solcher SchätzungH6187, so soll er sich vorH6440 den PriesterH3548 stellenH5975, und der PriesterH3548 soll ihn schätzenH6186; er soll ihn aber schätzenH6186, nachH6310 dem die HandH3027 des, der gelobtH5087 hat, erwerbenH5381 kann.
Der ReicheH6223 soll nicht mehrH7235 geben und der ArmeH1800 nicht wenigerH4591 als den halbenH4276 SilberlingH8255, den man dem HErrnH3068 zur HebeH8641 gibtH5414 für die VersöhnungH3722 ihre SeelenH5315.
Ich sage aberG1161 von solcher GerechtigkeitG1343 vor GottG2316, die da kommt durchG1223 den GlaubenG4100+G4102 an JesumG2424 ChristumG5547 zuG1519 allenG3956 undG2532 aufG1909 alleG3956, die da glaubenG4100+G4102.
SoG3767 wir denn nun habenG2192, liebe BrüderG80, die FreudigkeitG3954 zumG1519 EingangG1529 in das HeiligeG39 durchG1722 das BlutG129 JesuG2424,
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
RedeH1696 mit den KindernH1121 IsraelH3478 und sprichH559 zu ihnen: Wenn jemandH376 dem HErrnH3068 ein besonderesH6381 GelübdeH5088 tut, also dass du seinen LeibH5315 schätzenH6187 musst,
so soll das eine SchätzungH6187 sein: ein MannsbildH2145, 20H6242 JahreH8141 altH1121 bis ins 60H8346. Jahr, sollst du schätzenH6187 auf 50H2572 SilberlingeH3701+H8255 nach dem LotH8255 des HeiligtumsH6944,
ein WeibsbildH5347+H6187 auf 30H7970 SilberlingeH8255.
Von 5H2568 Jahren an bis auf 20H6242 JahreH1121+H8141 sollst du ihn schätzenH6187 auf 20H6242 SilberlingeH8255, wenn's ein MannsbildH2145 ist, ein WeibsbildH5347 aber auf zehnH6235 SilberlingeH8255.
Von einem MonatH1121+H2320 an bis auf fünfH2568 JahreH1121+H8141 sollst du ihn schätzenH6187 auf fünfH2568 SilberlingeH3701+H8255, wenn's ein MannsbildH2145 ist, ein WeibsbildH5347+H6187 aber auf dreiH7969 SilberlingeH3701+H8255.
Ist er aber 60H8346 JahreH8141 altH1121 und darüberH4605, so sollst du ihn schätzenH6187 auf 15H2568+H6240 SilberlingeH8255, wenn's ein MannsbildH2145 ist, ein WeibsbildH5347 aber auf zehnH6235 SilberlingeH8255.
Ist er aber zu armH4134 zu solcher SchätzungH6187, so soll er sich vorH6440 den PriesterH3548 stellenH5975, und der PriesterH3548 soll ihn schätzenH6186; er soll ihn aber schätzenH6186, nachH6310 dem die HandH3027 des, der gelobtH5087 hat, erwerbenH5381 kann.
Ist's aber ein ViehH929, das man dem HErrnH3068 opfernH7133 kannH7126: alles, was man davon dem HErrnH3068 gibtH5414, ist heiligH6944.
Man soll's nicht wechselnH4171 noch wandelnH2498, ein gutesH2896 um ein bösesH7451, oder ein bösesH7451 um ein gutesH2896. Wird's aberH4171 jemand wechselnH4171, ein ViehH929 um das andereH929, so sollen sie beideH8545 dem HErrn heiligH6944 sein.
Ist aber das TierH929 unreinH2931, dass man'sH929 dem HErrnH3068 nicht opfernH7133 darfH7126, so soll man'sH929 vorH6440 den PriesterH3548 stellenH5975,
und der PriesterH3548 soll's schätzenH6186, ob esH996 gutH2896 oderH996 böseH7451 sei; und es soll bei des PriestersH3548 SchätzungH6187 bleiben.
Will's aberH1350 jemand lösenH1350, der soll den FünftenH2549 überH3254 die SchätzungH6187 gebenH3254.
Wenn jemandH376 sein HausH1004 heiligtH6942, dass es dem HErrnH3068 heiligH6944 sei, das soll der PriesterH3548 schätzenH6186, ob's gutH2896 oder böseH7451 sei; und darnach es der PriesterH3548 schätztH6186, so soll's bleibenH6965.
So esH1004 aber der, der esH1004 geheiligtH6942 hat, will lösenH1350, so soll er den fünftenH2549 Teil des GeldesH3701, zu dem esH1004 geschätztH6187 ist, draufgebenH3254, so soll's sein werden.
Wenn jemandH376 ein Stück AckerH7704 von seinem ErbgutH272 dem HErrnH3068 heiligtH6942, so soll es geschätztH6187 werden nachH6310 der AussaatH2233. Ist die AussaatH2233 ein HomerH2563 GersteH8184, so soll es 50H2572 SilberlingeH3701+H8255 gelten.
HeiligtH6942 er seinen AckerH7704 vom HalljahrH3104+H8141 an, so soll er nach seinem WertH6187 geltenH6965.
Hat er ihnH7704 aber nachH310+H6310 dem HalljahrH3104+H8141 geheiligtH6942, so soll der PriesterH3548 das GeldH3701 berechnenH2803 nachH310+H6310 den übrigenH3498 JahrenH8141 zum HalljahrH3104+H8141 und ihnH7704 darnach geringerH1639 schätzenH6187.
Will aber der, der ihn geheiligtH6942 hat, den AckerH7704 lösenH1350, so soll er den fünftenH2549 Teil des GeldesH3701, zu dem er geschätztH6187 ist, draufgebenH3254, so soll er sein werdenH6965.
Will er ihnH7704 aber nicht lösenH1350, sondern verkauftH4376 ihnH7704 einem anderenH312+H376, so soll er ihnH7704 nicht mehr lösenH1350 können;
sondern derselbe AckerH7704, wenn er im HalljahrH3104 freiH3318 wird, soll dem HErrnH3068 heiligH6944 sein wie ein verbannterH2764 AckerH7704 und soll des PriestersH3548 ErbgutH272 sein.
Wenn aber jemand dem HErrnH3068 einen AckerH7704 heiligtH6942, den er gekauftH4736 hat und der nicht sein ErbgutH272+H7704 ist,
so soll der PriesterH3548 berechnenH2803, was er giltH4373 bis an das HalljahrH3104+H8141; und er soll desselben TagesH3117 solche SchätzungH6187 gebenH5414, dass sie dem HErrnH3068 heiligH6944 sei.
Aber im HalljahrH3104+H8141 soll erH7704 wieder gelangenH7725 an den, von dem erH7704 ihn gekauftH7069 hat, dass erH7704 sein ErbgutH272 im LandeH776 sei.
Alle SchätzungH6187 soll geschehen nach dem LotH8255 des HeiligtumsH6944; ein LotH8255 aber hat 20H6242 GeraH1626.
Die ErstgeburtH1060 unter dem ViehH929, die dem HErrnH1069+H3068 ohnehin gebührt, soll niemandH376 dem HErrnH1069+H3068 heiligenH6942, es sei ein OchsH7794 oder SchafH7716; denn es ist des HErrnH1069+H3068.
Ist es aber unreinesH2931 ViehH929, so soll man's lösenH1350+H6299 nach seinem WerteH6187, und darübergebenH3254 den FünftenH2549. Will er's nicht lösenH1350+H6299, so verkaufeH4376 man's nach seinem WerteH6187.
Man soll kein VerbanntesH2764 verkaufenH4376 noch lösenH1350, das jemandH376 dem HErrnH3068 verbanntH2763+H2764 von allem, was sein ist, es seien MenschenH120, ViehH929 oder ErbackerH272+H7704; denn alles Verbannte ist ein HochheiligesH6944 dem HErrnH3068.
Man sollH4191 auch keinenH3808 verbanntenH2764 MenschenH120 lösenH6299, sondern er sollH4191 des TodesH4191 sterbenH4191.
Alle ZehntenH4643 im LandeH776 von SamenH2233 des LandesH776 und von FrüchtenH6529 der BäumeH6086 sind des HErrnH3068 und sollen dem HErrnH3068 heiligH6944 sein.
Will aberH1350 jemandH376 seinen ZehntenH4643 lösenH1350, der soll den FünftenH2549 darübergebenH3254.
Und alle ZehntenH4643 von RindernH1241 und SchafenH6629, von allem, was unter dem HirtenstabeH7626 gehtH5674, das ist ein heiligerH6944 ZehntH6224 dem HErrnH3068.
Man soll nicht fragenH1239, ob's gutH2896 oder böseH7451 sei; man soll'sH4171 auch nicht wechselnH4171. Wird's aber jemand wechselnH4171, so soll'sH4171 beidesH8545 heiligH6944 sein und nicht gelöstH1350 werden.
Dies sind die GeboteH4687, die der HErrH3068 dem MoseH4872 gebotH6680 an die KinderH1121 IsraelH3478 auf dem BergeH2022 SinaiH5514.