Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Und BoasH1162 sprachH559 zu ihr zur Zeit des Essens: Tritt hierherH1988 , und ißH398 von dem BroteH3899 und tunke deinen BissenH6595 in den EssigH2558 . Da setzte sieH5066 sichH3427 zur SeiteH6654 der SchnitterH7114 ; und er reichte ihr gerösteteH7039 Körner, und sie aßH398 und wurde sattH7646 und ließ übrigH3498 .
Und sie stand aufH6965 , um aufzulesen; und BoasH1162 gebotH6680 seinen KnabenH5288 und sprachH559 : Auch zwischen den GarbenH6016 mag sie auflesenH3950 , und ihr sollt sie nicht beschämen;
und auch sollt ihr selbst aus den Bündeln Ähren für sieH5800 herausziehen und sie liegen lassen, damit sie sie aufleseH3950 , und sollt sie nicht scheltenH1605 .
indem ihr wissetG1492 , daßG3754 ihr nichtG3756 mit verweslichenG5349 Dingen, mit SilberG694 oderG2228 GoldG5553 , erlöstG3084 worden seid vonG1537 euremG5216 eitlenG3152 , von den Vätern überliefertenG3970 WandelG391 ,
sondernG235 mit dem kostbarenG5093 BluteG129 ChristiG5547 , alsG5613 eines LammesG286 ohne FehlG299 undG2532 ohne FleckenG784 ;
derG3739 unserenG2257 LeibG4983 der NiedrigkeitG5014 umgestaltenG3345 wird zurG1096+G1519 GleichförmigkeitG4832 mit seinemG846 LeibeG4983 der HerrlichkeitG1391 , nachG2596 der wirksamen KraftG1753 , mit der erG846 vermagG1410 , auchG2532 alle DingeG3956 sichG1438 zu unterwerfenG5293 .
welcherG3739 das UnterpfandG728 unseresG2257 ErbesG2817 istG2076 , zurG1519 ErlösungG629 des erworbenen BesitzesG4047 , zumG1519 PreiseG1868 seinerG846 HerrlichkeitG1391 .