Du sollstH7725 nicht das Rind deines BrudersH251 oder sein Kleinvieh irregehenH5080 sehenH7200 und dich ihnen entziehenH5956; du sollstH7725 sie deinem BruderH251 jedenfalls zurückbringen.
Wenn aber dein BruderH251 nicht nahe beiH7138 dir istH622, und du kennstH3045 ihn nicht, so sollst du sie inH8432 dein HausH1004 aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein BruderH251 sie sucht; dann gibH7725 sie ihm zurück.
Und ebenso sollst du mit seinem EselH2543 tunH6213, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tunH6213, und ebenso sollst du mit allem VerlorenenH9 deines BrudersH251 tunH6213, das ihm verlorenH6 geht und das du findestH4672; du kannstH3201 dich nicht entziehenH5956.
Du sollst nicht den EselH2543 deines BrudersH251 oder sein Rind aufH6965 dem WegeH1870 fallenH5307 sehenH7200 und dich ihnen entziehenH5956; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichtenH6965.
Es soll nicht Mannszeug auf einem WeibeH802 sein, und ein MannH1397 soll nicht das Gewand eines WeibesH802 anziehenH3847; denn wer irgend solchesH428 tutH6213, ist ein GreuelH8441 für JehovaH3068, deinen GottH430.
Wenn sich zufällig ein VogelnestH6833 vor dir aufH6440 dem WegeH1870 findet, auf irgend einem Baume oder auf der ErdeH776, mit JungenH667 oder mit EiernH1000, undH6086 die MutterH517 sitztH7257 auf den JungenH667 oder auf den EiernH1000, so sollst du nicht die MutterH517 samt den JungenH1121 nehmenH3947;
du sollst die MutterH517 jedenfalls fliegen lassenH7971, undH7971 die JungenH1121 magst du dirH3190 nehmenH3947: auf daß es dir wohlgehe und du deine TageH3117 verlängerst.
Wenn du einH5307 neuesH2319 HausH1004 baustH1129, so sollst du ein Geländer um dein DachH1406 machenH6213, damit du nicht eine BlutschuldH1818 auf dein HausH1004 bringest, wenn irgend jemandH5307 von demselben herabfiele.
Du sollst deinen WeinbergH3754 nicht mit zweierlei SamenH2233 besäenH2232, damit nicht die FülleH4395 des Samens, den du gesätH2232 hast, und der ErtragH8393 des Weinberges geheiligt werdenH6942. -
DuH2790 sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem EselH2543 zusammen. -
Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehenH3847, WolleH6785 und LeinenH8162 zusammen.
QuastenH1434 sollst du dir machenH6213 an den vierH702 ZipfelnH3671 deiner Hülle, womit du dich umhüllst.
Wenn ein MannH376 ein WeibH802 nimmt und zu ihrH935 eingeht, und erH3947 haßtH8130 sie
und bürdet ihrH5949 Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösenH1697 NamenH8034 über sieH7126 ausH3318 und sprichtH559: Dieses WeibH802 habeH7760 ich genommen und mich ihr genaht und habeH3947 die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefundenH4672! -
so sollen der VaterH1 des jungen Weibes undH3318 ihre MutterH517 die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmenH3947 und zu den ÄltestenH2205 der StadtH5892 in das TorH8179 hinausbringen;
und der VaterH1 des jungen Weibes soll zu den ÄltestenH2205 sprechen: Ich habe meine TochterH1323 diesem ManneH376 zum WeibeH802 gegebenH5414, und erH559 haßtH8130 sie;
und siehe, erH559 bürdet ihrH5949 Dinge zum Gerede aufH6440 und spricht: Ich habeH7760 an deiner TochterH1323 die Zeichen der JungfrauschaftH1331 nicht gefundenH4672. Und hier sind die Zeichen der JungfrauschaftH1331 meiner TochterH1323. Und sie sollen dasH1697 Tuch vor den ÄltestenH2205 der StadtH5892 ausbreitenH6566.
Und die ÄltestenH2205 selbiger StadtH5892 sollen den MannH376 nehmenH3947 und ihn züchtigenH3256;
und sieH7971 sollen ihn strafen um hundertH3967 Sekel SilberH3701 und sie dem VaterH1 des jungen Weibes gebenH5414, weil er einen bösenH7451 NamenH8034 über eine JungfrauH5291 in IsraelH3478 ausgebracht hatH3318. Und sie sollH6064 sein WeibH802 sein; er kannH3201 sie nicht entlassen alle seine TageH3117. -
Wenn aber jene SacheH1697 WahrheitH571 gewesen ist, die Zeichen der JungfrauschaftH1331 sind an dem jungen Weibe nicht gefundenH4672 worden,
so sollen sieH68 das jungeH5291 Weib hinausführen an den EingangH6607 des HausesH1004 ihres VatersH1, und die MännerH582 ihrer StadtH5892 sollen sie steinigenH5619, daß sie sterbeH4191, weil sie eine Schandtat in IsraelH3478 verübt hatH1197, zuH6213 hurenH2181 imH7130 HauseH1004 ihres VatersH1. Und du sollst das BöseH7451 ausH3318 deiner Mitte hinwegschaffen.
Wenn einH376 MannH376 beiH7901 einem WeibeH802 liegend gefundenH4672 wird, das eines MannesH1167 Eheweib ist, so sollen sie alle beideH8147 sterbenH4191, der MannH1166, der bei dem WeibeH802 gelegenH7901 hatH1197, und das WeibH802. Und du sollst das BöseH7451 aus IsraelH3478 hinwegschaffen.
Wenn ein Mädchen, eine JungfrauH5291, einem ManneH376 verlobtH781 istH1330, und es findetH4672 sie ein MannH376 in der StadtH5892 und liegt beiH7901 ihr,
so sollt ihr sieH68 beideH8147 zum ToreH8179 selbiger StadtH5892 hinausführen und sie steinigenH5619, daß sie sterbenH4191: DasH1697 Mädchen deshalb, weil sie nicht inH7130 der StadtH5892 geschrieen hatH6031, und den MannH376 deshalb, weil erH6817 dasH1697 WeibH802 seines NächstenH7453 geschwächt hatH1197. Und du sollst das BöseH7451 ausH3318 deiner Mitte hinwegschaffen. -
Wenn aber der MannH376 das verlobteH781 Mädchen auf dem FeldeH7704 findetH4672, und der MannH376 ergreift sieH2388 und liegt beiH7901 ihr, so soll der MannH376, der bei ihr gelegenH7901 hat, allein sterbenH4191.
Aber dem Mädchen sollst du nichtsH1697 tunH6213, an dem Mädchen ist keine SündeH2399 zum TodeH4194; denn gleichwie ein MannH376 sich erhebt wider seinen NächstenH7453 und ihnH6965 totschlägt, also ist diese SacheH1697.
Denn erH6817 hatH3467 sie auf dem FeldeH7704 gefundenH4672; das verlobteH781 Mädchen schrie, aber niemand rettete sie.
Wenn ein MannH376 ein Mädchen findetH4672, eine JungfrauH5291, die nicht verlobt istH781, und ergreift sieH8610 und liegt beiH7901 ihr, und sie werden gefundenH4672:
so soll der MannH376, der bei ihr gelegenH7901 hatH6031, dem VaterH1 des Mädchens fünfzigH2572 Sekel SilberH3701 gebenH5414; und sieH7971 soll sein WeibH802 sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kannH3201 sie nicht entlassen alle seine TageH3117.
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Querverweise zu 5. Mose 22,24 5Mo 22,24
Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hastH6031, so sollst du sieH7971 nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um GeldH3701 verkaufenH4376; du sollst sie nichtH2654 als Sklavin behandeln, darum daßH834 du sie geschwächt hast.
so sollen sieH68 das jungeH5291 Weib hinausführen an den EingangH6607 des HausesH1004 ihres VatersH1, und die MännerH582 ihrer StadtH5892 sollen sie steinigenH5619, daß sie sterbeH4191, weil sie eine Schandtat in IsraelH3478 verübt hatH1197, zuH6213 hurenH2181 imH7130 HauseH1004 ihres VatersH1. Und du sollst das BöseH7451 ausH3318 deiner Mitte hinwegschaffen.
Und JakobH3290 sprachH559 zu LabanH3837: GibH3051 mir mein WeibH802; denn meine TageH3117 sind erfülltH4390, daß ich zu ihrH935 eingehe.
Wenn einH376 MannH376 beiH7901 einem WeibeH802 liegend gefundenH4672 wird, das eines MannesH1167 Eheweib ist, so sollen sie alle beideH8147 sterbenH4191, der MannH1166, der bei dem WeibeH802 gelegenH7901 hatH1197, und das WeibH802. Und du sollst das BöseH7451 aus IsraelH3478 hinwegschaffen.
Indem erG846 aberG1161 solchesG5023 bei sich überlegteG1760, sieheG2400, da erschienG5316 ihmG846 ein EngelG32 des HerrnG2962 imG2596 TraumG3677 und sprachG3004: JosephG2501, SohnG5207 DavidsG1138, fürchteG5399 dich nichtG3361, MariaG3137, dein WeibG1135, zu dirG4675 zu nehmenG3880; dennG1063 das inG1722 ihrG846 GezeugteG1080 istG2076 vonG1537 dem HeiligenG40 GeisteG4151.
so sollt ihr sieH68 beideH8147 zum ToreH8179 selbiger StadtH5892 hinausführen und sie steinigenH5619, daß sie sterbenH4191: DasH1697 Mädchen deshalb, weil sie nicht inH7130 der StadtH5892 geschrieen hatH6031, und den MannH376 deshalb, weil erH6817 dasH1697 WeibH802 seines NächstenH7453 geschwächt hatH1197. Und du sollst das BöseH7451 ausH3318 deiner Mitte hinwegschaffen. -
JosephG2501 aberG1161, vomG575 SchlafeG5258 erwachtG1326, tatG4160, wieG5613 ihmG846 der EngelG32 des HerrnG2962 befohlenG4367 hatte, undG2532 nahmG3880 sein WeibG1135 zu sichG846;
JehovaH3068, eurem GottH430, solltH8104 ihrH8085 nachfolgen undH3212 ihn fürchtenH3372; undH310 ihr sollt seine GeboteH4687 beobachten und seiner StimmeH6963 gehorchen und ihm dienenH5647 und ihm anhangenH1692.